(20.10.2002)
In einem offenen Brief vom 5. Oktober 2002 bittet der Vorsitzende des Zentrums für Menschenrechte von MEMORIAL, O.P.Orlow, die georgische Regierung, keine tschetschenischen Kämpfer mehr an Russland auszuliefern. Das VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe untersage die Auslieferung an Staaten, in denen gefoltert wird. Orlow verweist auf die kriminellen Ermittlungsmethoden der russischen Behörden und unterstreicht, wie wichtig es sei, dass Terroranschläge und Straftaten durch kompetente und unparteiische Gerichte verfolgt und bestraft würden. In Russland könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die festgenommenen tschetschenischen Kämpfer in einem fairen Verfahren verurteilt würden.
Weitere Informationen auf der russischen Website.
(20.10.2002)
In einem offenen Brief vom 5. Oktober 2002 bittet der Vorsitzende des Zentrums für Menschenrechte von MEMORIAL, O.P.Orlow, die georgische Regierung, keine tschetschenischen Kämpfer mehr an Russland auszuliefern. Das VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe untersage die Auslieferung an Staaten, in denen gefoltert wird. Orlow verweist auf die kriminellen Ermittlungsmethoden der russischen Behörden und unterstreicht, wie wichtig es sei, dass Terroranschläge und Straftaten durch kompetente und unparteiische Gerichte verfolgt und bestraft würden. In Russland könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die festgenommenen tschetschenischen Kämpfer in einem fairen Verfahren verurteilt würden.
Weitere Informationen auf der russischen Website.