Offener Brief russischer NGOs (Menschen- und Bürgerrechte in Tschetschenien)

(19.06.2002)
Die Organisationen (u.a. Memorial, die Moskauer Helsinki-Gruppe, die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft, das "Echo des Krieges") erinnern in ihrem Schreiben an die im November vergangenen Jahres anlässlich des Bürgerforums getroffenen Vereinbarungen, die regelmässige Arbeitstreffen zwischen Vertretern des Staates und NGO`s zur Frage der Wahrung der Menschenrechte in der Tschetschenischen Republik vorsehen.

Zuständig für diese Treffen sind von staatlicher Seite der Präsidentenberater Jastreschembski sowie der Sonderbeauftragte des russischen Präsidenten für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Tschetschenischen Republik Kalamanow.

Seit letzten Januar haben die Treffen regelmäßig in Tschetschenien stattgefunden, ein Treffen wurde in der Moskauer Präsidialverwaltung durchgeführt; ständige Kontakte bestanden zwischen den NGO`s und Vertretern der Staatsanwaltschaft, dem Sonderberater des russischen Präsidenten für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Tschetschenischen Republik und den militärischen Befehlshabern.

Nach nunmehr sechsmonatigen Beratungen und Arbeitstreffen müssen die NGO`s jedoch zu ihrem tiefen Bedauern feststellen, dass ihre Arbeit im Wesentlichen ergebnislos blieb. Einzig sichtbarer Erfolg dürfte der Befehl Nr. 80 des Oberkommandierenden für den Nordkaukasus sein. Der Befehl regelt das Vorgehen der Streitkräfte bei der Durchführung von Spezialoperationen in Ortschaften und soll der Willkür und Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung Grenzen setzen.

Mehr als zwei Monate nach seiner Veröffentlichung zeigt sich jedoch, dass der Befehl allgemein und vorsätzlich durch die Streitkräfte missachtet wird. Eine Antwort auf die Frage, was konkret unternommen wird, um die Einhaltung des Befehls sicherzustellen, und wer für die gezielte Missachtung des Befehls bestraft wird, erfolgte nicht. Die Mehrzahl der Anfragen, die die NGO`s an die Staatsanwaltschaft richteten, blieb inhaltlich unbeantwortet. Damit wird der Gedanke eines "Gesprächsforums" über Menschenrechtsfragen in der Tschetschenischen Republik insgesamt diskreditiert.

Die Menschenrechtsorganisationen erklären deshalb, dass sie nicht bereit sind, an der Schaffung "potemkinscher Dörfer" mitzuwirken und dies auch in Zukunft nicht tun werden: "Wir möchten nicht, dass "die gemeinsame Arbeit der staatlichen Organe und der NGO`s zum Schutz der Menschenrechte in Tschetschenien" lediglich der Deckmantel ist, unter dem Willkür und Gewaltmissbrauch wie bisher praktiziert werden."

Die NGO`s äussern ihre Zweifel daran, ob die Fortsetzung der Arbeit im Rahmen der Gesprächsforen zur Wahrung der Menschenrechte in der Tschetschenischen Republik in der bisherigen Form noch sinnvoll und zweckmäßig sein kann. Die NGO`s haben daher vor dem planmäßigen Juni-Treffen einen Verfahrenskatalog für den gegenseitigen Informationsaustausch vorgeschlagen, der vorsieht, dass konkrete Anfragen am darauffolgenden Treffen durch die Vertreter der Staatsanwaltschaft nach bestimmten Vorgaben beantwortet werden. Ferner wurde Beispielmaterial für die gezielte Missachtung des Befehls Nr. 80 mit detaillierten Orts- und Zeitangaben in den Brief aufgenommen.

Weitere Information finden Sie in russischer Sprache auf der Website von Memorial Moskau unter www.memo.ru

(19.06.2002)
Die Organisationen (u.a. Memorial, die Moskauer Helsinki-Gruppe, die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft, das "Echo des Krieges") erinnern in ihrem Schreiben an die im November vergangenen Jahres anlässlich des Bürgerforums getroffenen Vereinbarungen, die regelmässige Arbeitstreffen zwischen Vertretern des Staates und NGO`s zur Frage der Wahrung der Menschenrechte in der Tschetschenischen Republik vorsehen.

Zuständig für diese Treffen sind von staatlicher Seite der Präsidentenberater Jastreschembski sowie der Sonderbeauftragte des russischen Präsidenten für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Tschetschenischen Republik Kalamanow.

Seit letzten Januar haben die Treffen regelmäßig in Tschetschenien stattgefunden, ein Treffen wurde in der Moskauer Präsidialverwaltung durchgeführt; ständige Kontakte bestanden zwischen den NGO`s und Vertretern der Staatsanwaltschaft, dem Sonderberater des russischen Präsidenten für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Tschetschenischen Republik und den militärischen Befehlshabern.

Nach nunmehr sechsmonatigen Beratungen und Arbeitstreffen müssen die NGO`s jedoch zu ihrem tiefen Bedauern feststellen, dass ihre Arbeit im Wesentlichen ergebnislos blieb. Einzig sichtbarer Erfolg dürfte der Befehl Nr. 80 des Oberkommandierenden für den Nordkaukasus sein. Der Befehl regelt das Vorgehen der Streitkräfte bei der Durchführung von Spezialoperationen in Ortschaften und soll der Willkür und Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung Grenzen setzen.

Mehr als zwei Monate nach seiner Veröffentlichung zeigt sich jedoch, dass der Befehl allgemein und vorsätzlich durch die Streitkräfte missachtet wird. Eine Antwort auf die Frage, was konkret unternommen wird, um die Einhaltung des Befehls sicherzustellen, und wer für die gezielte Missachtung des Befehls bestraft wird, erfolgte nicht. Die Mehrzahl der Anfragen, die die NGO`s an die Staatsanwaltschaft richteten, blieb inhaltlich unbeantwortet. Damit wird der Gedanke eines "Gesprächsforums" über Menschenrechtsfragen in der Tschetschenischen Republik insgesamt diskreditiert.

Die Menschenrechtsorganisationen erklären deshalb, dass sie nicht bereit sind, an der Schaffung "potemkinscher Dörfer" mitzuwirken und dies auch in Zukunft nicht tun werden: "Wir möchten nicht, dass "die gemeinsame Arbeit der staatlichen Organe und der NGO`s zum Schutz der Menschenrechte in Tschetschenien" lediglich der Deckmantel ist, unter dem Willkür und Gewaltmissbrauch wie bisher praktiziert werden."

Die NGO`s äussern ihre Zweifel daran, ob die Fortsetzung der Arbeit im Rahmen der Gesprächsforen zur Wahrung der Menschenrechte in der Tschetschenischen Republik in der bisherigen Form noch sinnvoll und zweckmäßig sein kann. Die NGO`s haben daher vor dem planmäßigen Juni-Treffen einen Verfahrenskatalog für den gegenseitigen Informationsaustausch vorgeschlagen, der vorsieht, dass konkrete Anfragen am darauffolgenden Treffen durch die Vertreter der Staatsanwaltschaft nach bestimmten Vorgaben beantwortet werden. Ferner wurde Beispielmaterial für die gezielte Missachtung des Befehls Nr. 80 mit detaillierten Orts- und Zeitangaben in den Brief aufgenommen.

Weitere Information finden Sie in russischer Sprache auf der Website von Memorial Moskau unter www.memo.ru

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