Der Angeklagte wurde seit dem 6. Juli 2010 der Verleumdung des tschetschenischen Präsidenten Ramzan Kadyrov beschuldigt. Grund dafür war die öffentliche Äußerung Orlovs, Kadyrov sei für den Tod der Menschenrechtlerin Natalja Estimirova am 15. Juli 2009 verantwortlich. „Ich weiß, ich bin mir sicher, wer an dem Mord von Natalja Estimirova schuldig ist. Wir alle kennen diesen Menschen. Sein Name ist Ramzan Kadyrov, der Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov hat ihr bereits gedroht, sie beleidigt und zum persönlichen Feind erklärt“, erklärte Orlov damals, unmittelbar nach dem Tod Estimirovas.
Bereits die Einleitung des Strafverfahrens aufgrund dieser Äußerung sei, so Orlov in seinem Schlussplädoyer am 9. Juni 2011, ein offener Angriff auf die Meinungsfreiheit, die er in Russland damit gefährdet sah: „Indem ich hier für mein Recht kämpfe, fordere ich für alle russischen Bürger das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein. Dieses Recht garantiert uns die Verfassung der Russischen Föderation!“
Der Ausspruch scheint gewirkt zu haben: Die Vorsitzende des Gerichts bestätigte mit ihrem Freispruch am Dienstag, dass Orlovs Äußerung keinen rechtswidrigen Charakter habe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit seiner Aussage keine direkte Absicht der Verunglimpfung hatte und lediglich die ihm bekannten Fakten darlegte. Somit gelte die umstrittene Aussage als Meinungsäußerung und sei vom entsprechenden Grundrecht geschützt.
Welche Folgen wird das Urteil für zukünftige Rechtsprechung in Russland haben? Ist das viel versprechende Ergebnis des Verdikts auf den persönlichen Einsatz der Richterin zurückzuführen oder zeichnet sich ein prinzipieller Wandel der russischen Rechtsprechung ab? Weg von der „Telefonjustiz“ ?
Erfreulich ist das Resultat in jedem Fall. Es gibt nach dem vernichtenden Urteil im zweiten Chodorkowskij-Prozess vor wenigen Wochen wieder Hoffnung auf mehr Rechtsstaatlichkeit in Russland.
Natalia Konyashina
19.06.2011
Der Angeklagte wurde seit dem 6. Juli 2010 der Verleumdung des tschetschenischen Präsidenten Ramzan Kadyrov beschuldigt. Grund dafür war die öffentliche Äußerung Orlovs, Kadyrov sei für den Tod der Menschenrechtlerin Natalja Estimirova am 15. Juli 2009 verantwortlich. „Ich weiß, ich bin mir sicher, wer an dem Mord von Natalja Estimirova schuldig ist. Wir alle kennen diesen Menschen. Sein Name ist Ramzan Kadyrov, der Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov hat ihr bereits gedroht, sie beleidigt und zum persönlichen Feind erklärt“, erklärte Orlov damals, unmittelbar nach dem Tod Estimirovas.
Bereits die Einleitung des Strafverfahrens aufgrund dieser Äußerung sei, so Orlov in seinem Schlussplädoyer am 9. Juni 2011, ein offener Angriff auf die Meinungsfreiheit, die er in Russland damit gefährdet sah: „Indem ich hier für mein Recht kämpfe, fordere ich für alle russischen Bürger das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein. Dieses Recht garantiert uns die Verfassung der Russischen Föderation!“
Der Ausspruch scheint gewirkt zu haben: Die Vorsitzende des Gerichts bestätigte mit ihrem Freispruch am Dienstag, dass Orlovs Äußerung keinen rechtswidrigen Charakter habe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit seiner Aussage keine direkte Absicht der Verunglimpfung hatte und lediglich die ihm bekannten Fakten darlegte. Somit gelte die umstrittene Aussage als Meinungsäußerung und sei vom entsprechenden Grundrecht geschützt.
Welche Folgen wird das Urteil für zukünftige Rechtsprechung in Russland haben? Ist das viel versprechende Ergebnis des Verdikts auf den persönlichen Einsatz der Richterin zurückzuführen oder zeichnet sich ein prinzipieller Wandel der russischen Rechtsprechung ab? Weg von der „Telefonjustiz“ ?
Erfreulich ist das Resultat in jedem Fall. Es gibt nach dem vernichtenden Urteil im zweiten Chodorkowskij-Prozess vor wenigen Wochen wieder Hoffnung auf mehr Rechtsstaatlichkeit in Russland.
Natalia Konyashina
19.06.2011