Pitschugin: Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wird rechtskräftig

Der Straßburger Gerichtshof hat die Klage der Russischen Föderation in Sachen Pitschugin gegen Russland abgewiesen.
Damit wird die Entscheidung des Gerichtshofs rechtskräftig. Eine entsprechende Mitteilung veröffentliche der Gerichtshof am 19.03.2013 auf seiner Webseite.
Russland hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen des früheren Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der JUKOS-Konzerns Berufung eingelegt.
In seiner ursprünglichen Entscheidung vom 23.10.2013 erklärte das Gericht, dass in Sachen Pitschugin die Artikel 5 (das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (das Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien.
Der russische Staat wurde verpflichtet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500,- € an Pitschugin zu zahlen.
19.03.2013

Der Straßburger Gerichtshof hat die Klage der Russischen Föderation in Sachen Pitschugin gegen Russland abgewiesen.
Damit wird die Entscheidung des Gerichtshofs rechtskräftig. Eine entsprechende Mitteilung veröffentliche der Gerichtshof am 19.03.2013 auf seiner Webseite.
Russland hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen des früheren Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der JUKOS-Konzerns Berufung eingelegt.
In seiner ursprünglichen Entscheidung vom 23.10.2013 erklärte das Gericht, dass in Sachen Pitschugin die Artikel 5 (das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (das Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien.
Der russische Staat wurde verpflichtet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500,- € an Pitschugin zu zahlen.
19.03.2013

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