Politisch motivierte Verfolgung Minderjähriger in Russland

Seit Beginn der Vollinvasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Anzahl politischer Repressionen in Russland nicht nur quantitativ zugenommen, auch der Charakter der Verfolgungen hat sich stark verändert, dies macht auch vor Minderjährigen nicht halt.

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juli hat Memorial im Rahmen des Projektes "Unterstützung Politischer Gefangener" eine Untersuchung zum Anstieg politisch motivierter Verfolgung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Die Untersuchung liegt auf Englisch sowie auf Russisch vor. Wir fassen die wesentlichen Ergebnisse zusammen und schildern Beispiele:

Bekannt sind 427 Fälle von Strafverfolgung Minderjähriger aus politischen Motiven, derzeit befinden sich 107 in Haft. Während 2020 und 2021 lediglich je 5 politisch motivierte Strafverfahren gegen Jugendliche eingeleitet wurden, steigt diese Zahl mit Beginn der Vollinvasion in der Ukraine stark an und liegt 2023 schon bei 68. Im Jahr 2024 sind 115 neu eingeleitete Strafverfahren bekannt, 2025 schließlich 185. In den ersten vier Monaten 2026 wurden bereits 34 Verfahren gegen Jugendliche eröffnet.

Dabei ist davon auszugehen, dass die Anzahl insbesondere für Herbst und Winter 2025/2026 eher noch höher anzusetzen ist, da Informationen zu politisch motivierten Prozessen oft nur stark zeitverzögert und fragmentarisch öffentlich werden: Prozesse werden häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse geführt, Eltern, Angehörige und Anwälte oft eingeschüchtert, um zu verhindern, dass sie Informationen preisgeben.

Grafik: Politische Verfahren gegen Minderjährige nach Jahren:

 

Bei der politischen Verfolgung Jugendlicher lassen sich stets wiederkehrende Muster erkennen: Bei einem Großteil der Prozesse lautet die Anklage entweder "Terrorismus" oder "Sabotage", da Jugendliche ab 14 Jahren in der Russischen Föderation lediglich bei Schwer- oder Schwerstverbrechen - wie den genannten - zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden dürfen.

Das Strafgesetzbuch der russischen Föderation sieht für Minderjährige zusätzliche prozessuale Garantieren vor, die in allen Stadien eines Verfahrens gewährleistet werden müssen, und setzt enge Grenzen für eine Vernehmung: So dürfen Jugendliche u.a. ohne Unterbrechung nicht länger als zwei Stunden und nicht mehr als vier Stunden täglich verhört werden, leiden sie an einer psychischen Störung, ist die Anwesenheit eines Pädagogen oder Psychologen zwingend vorgeschrieben, Eltern oder Vormünder haben das Recht, bei der Bekanntgabe der Anklage und bei Vernehmungen anwesend zu sein und Vernehmungsprotokolle einzusehen. In den uns bekannten Fällen wurden diese Rechte der Minderjährigen grob verletzt.

 

Arsenij Turbin

Die strafrechtliche Verfolgung des Schüler Arsenij aus dem Gebiet Orlov begann Ende August 2023, als Mitarbeiter des FSB in der Wohnung seiner Familie eine Hausdurchsuchung durchführten. Arsenij war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt, die Tat, die man ihm vorwarf hatte er mit 14 begangen. Seit September 2023 stand er unter Hausarrest und wurde im Juni 2024 schließlich von einem Militärgericht zu 5 Jahren Freiheitsentzug in einem Erziehungslager verurteilt. Der Junge wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.

Die Anklage lautete auf "Teilnahme an einer terroristischen Organisation", - der Legion Svoboda Rossii. Die Ermittler behaupteten, Arsenij sei auf Anweisung eines Hintermanns in die Organisation eingetreten und habe in dessen Auftrag Flugblätter mit Kritik an der Regierung der Russischen Föderation in Briefkästen geworfen. Arsenij bestreitet nicht, diese Flugblätter verbreitet zu haben, besteht jedoch darauf, dass er aus eigener Überzeugung und nicht im Auftrag gehandelt habe. Die Flugblätter enthielten Kritik an Vladimir Putin, aber keinerlei Aufruf zum Terrorismus.

Diese legalen Handlungen des Jungen kriminalisierten die Ermittler, indem sie Arsenij zum Mitglied einer terroristischen Vereinigung machten. Dabei liegen keine Beweise dafür vor, dass er der Legion Svoboda Rossii beigetreten ist und auch nicht, dass diese Gruppierung einen zum damaligen Zeitpunkt 14-jährigen Jungen zur Anwerbung von Terrorakten aufgenommen hat.

Arsenij hat seinen Schuldspruch nicht anerkannt, was zu ständigem Druck auf ihn im Lager geführt hat. So wurde er aus dem Lager in Perm in Untersuchungshaft überführt, da man ein zweites Verfahren gegen ihn eröffnet hat; diesmal wegen vermeintlicher "Teilnahme an Massenunruhen" im Lager, nachdem er sich geweigert hatte, ein Video aufzunehmen, in dem er öffentlich seine Schuld bekennt und bereut. Bereits mehrfach wurde der Junge in den Strafkarzer gesteckt. Wir werten die Verfolgung Arsenijs für seine zivilgesellschaftliche Haltung als einen Akt der Einschüchterung Jugendlicher und der Unterdrückung von Kritik an der Regierung unter Ausnutzung der Anti-Terror Gesetze.

 

Artemij Doronin und Egor Lauskis

Die Strafverfahren gegen die St. Petersburger Schüler Artemij Doronin und Egor Lauskis wurden im September 2023 eingeleitet. Beide waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme 14 Jahre alt. Im Mai 2024 verurteilte ein Militärgericht sie wegen eines angeblichen Terroranschlags zu vier bzw. zwei Jahren Haft in einem Erziehungslager.

Auslöser war die Brandstiftung an einem Relaiskasten einer Bahnstrecke. Laut Ermittlern handelten die Jugendlichen auf Anweisung einer unbekannten Person über Telegram und wollten damit staatliche Stellen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beeinflussen. Die Jungen erklärten dagegen, sie hätten lediglich eine Brandmischung ausprobieren und sich beweisen wollen.

Der Schaden betrug lediglich 758 Rubel (knapp 9,-Euro), der Relaiskasten musste nur neu gestrichen werden. Eine Gefahr für Menschen noch eine ernsthafte Störung des Bahnverkehrs bestand zu keinem Zeitpunkt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Jugendlichen von einem Erwachsenen im Internet manipuliert wurden. Die Einstufung als Terrorismus ist rechtlich weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig in Betracht des entstandenen Schadens.

 

Eva Bagrova

Die strafrechtliche Verfolgung von Eva, Schülerin aus St. Petersburg, begann im Dezember 2024. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme war sie 16 Jahre alt und besuchte die 8. Klasse. Zunächst wurde sie in Untersuchungshaft genommen, später unter Hausarrest gestellt und im Oktober 2025 zu vier Jahren Freiheitsentzug in einem Erziehungslager verurteilt.

Eva wurde vorgeworfen, Fotos der Gründer des "Russischen Freiwilligenkorps" (RDK) auf einer Schulwandzeitung angebracht zu haben. Ihr älterer Bruder Danila Bagrov war bereits einige Monate zuvor festgenommen und später wegen Hochverrats verurteilt worden, weil er angeblich versucht haben soll, sich derselben Organisation anzuschließen.

Der wichtigste Belastungszeuge der Anklage, ein Schüler namens Nikitin, den Eva angeblich zum Beitritt in das RDK bewegen wollte, erklärte vor Gericht, seine Aussage gegen sie sei unter Druck zustande gekommen. Er widerrief seine Aussagen.

Wir sind der Ansicht, dass die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung Evas ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen und ihre Handlungen künstlich kriminalisiert wurden. Das Anbringen von Fotos auf einer schulischen Informationstafel stellt selbst bei umstrittenen Begleittexten keine gesellschaftliche Gefahr dar, wie sie durch Terrorismusparagraphen vorausgesetzt wird. Die mehrjährige Haftstrafe für die Schülerin beruht nach unserer Auffassung auf einer unangemessenen rechtlichen Einordnung ihrer Handlungen. Zudem stützt sich das Urteil auf Beweismittel, die unter schwerwiegenden Verstößen gegen die Verteidigungsrechte einer Minderjährigen erlangt wurden.

Eva berichtete außerdem, ihr seien Folter sowie Gewalt gegen ihren Vater und ihren Bruder angedroht worden.

Wir fordern die Behörden der Russischen Föderation auf, politisch motivierte Strafverfolgung von Kindern und Jugendlichen sowie Einschüchterung junger Menschen zu beenden. Ebenso fordern wir ein Ende von Provokationen, Druckausübung und einseitiger Belastung bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Minderjährige. Die zuständigen Stellen müssen die geltenden Vorgaben des Obersten Gerichts zur strafrechtlichen Verantwortung Jugendlicher beachten sowie die einschlägigen internationalen Standards zum Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention und weitere relevante UN-Richtlinien.

 

Quelle: https://memopzk.org/wp-content/uploads/2026/06/ru-children-june2026.pdf

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