Am 20. Januar fand das Strafverfahren gegen Oleg Orlov, den Leiter des MEMORIAL Menschenrechtszentrums, angestrengt durch Tschetscheniens Präsidenten, Ramzan Kadyrov, seinen endgültigen Abschluss.
Die Sitzung im Chamovniki Bezirksgericht Moskau dauerte weniger als eine halbe Stunde. Das Verfahren wurde eingestellt, da es sich von selbst erledigt hatte: In Folge einer kürzlichen Gesetzesrevision ist Verleumdung nicht mehr strafbar, und somit lag kein Straftatbestand vor. Zuvor konnte dafür eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Das Strafverfahren war am 6. Juli 2010 auf Kadyrovs Anzeige hin eingeleitet worden, parallel zu einem Zivilverfahren in derselben Sache. Nach dem Mord an der Mitarbeiterin von MEMORIAL Natalja Estemirova hatte Orlov bekanntlich erklärt, Kadyrov trage für diese Tat die Verantwortung. Kadyrov hatte daraufhin Anzeige wegen Verleumdung erstattet und gegen den Freispruch Orlovs vom 14. Juni 2011 Revision eingelegt. Auf Grund der geänderten Rechtslage war nun eine Verhandlung im eigentlichen Sinne nicht mehr notwendig. Allerdings kann auch diese Entscheidung beim Moskauer Stadtgericht angefochten werden. Kadyrovs Anwalt Andrej Krasnenkov ließ diese Frage offen – das werde in Groznyj entschieden.
Die Entscheidung, den Tatbestand der Verleumdung zu entkriminalisieren, wurde von Menschenrechtsorganisationen sowie von Orlovs Anwalt Henri Reznik ausdrücklich begrüßt. Damit schließe sich Russland internationalen Standards an, die der Meinungsfreiheit den Vorrang geben. Verleumdung und Beleidigung seien heute in den meisten Staaten keine Verbrechen mehr. Die Strafverfolgung von Verleumdung gelte heute allgemein als Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Oleg Orlov selbst äußerte Genugtuung: „Ich bin nicht nur zufrieden mit der Gerichtsentscheidung, sondern mit dem ganzen Verlauf des Prozesses, damit, wie wir ihn geführt haben…. Wir konnten unsere Position klar und vernehmlich zu Gehör bringen. Außerdem konnten wir auf die Menschenrechtslage in Tschetschenien eingehen, auf die Atmosphäre der dort herrschenden Gesetzlosigkeit und Straflosigkeit, dass es extrem gefährlich ist, sich dort für Menschenrechte einzusetzen. All das wurde durch meine Aussagen und die Zeugenaussagen anderer bewiesen.“
Auch Orlov betonte, das Gericht habe keine andere Wahl gehabt, als das Verfahren zu beenden. Er empfinde das nach wie vor als Sieg wie schon nach Verkündung des Freispruchs im Juni.
Vera Ammer
MEMORIAL Deutschland
25.01.2012
Am 20. Januar fand das Strafverfahren gegen Oleg Orlov, den Leiter des MEMORIAL Menschenrechtszentrums, angestrengt durch Tschetscheniens Präsidenten, Ramzan Kadyrov, seinen endgültigen Abschluss.
Die Sitzung im Chamovniki Bezirksgericht Moskau dauerte weniger als eine halbe Stunde. Das Verfahren wurde eingestellt, da es sich von selbst erledigt hatte: In Folge einer kürzlichen Gesetzesrevision ist Verleumdung nicht mehr strafbar, und somit lag kein Straftatbestand vor. Zuvor konnte dafür eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Das Strafverfahren war am 6. Juli 2010 auf Kadyrovs Anzeige hin eingeleitet worden, parallel zu einem Zivilverfahren in derselben Sache. Nach dem Mord an der Mitarbeiterin von MEMORIAL Natalja Estemirova hatte Orlov bekanntlich erklärt, Kadyrov trage für diese Tat die Verantwortung. Kadyrov hatte daraufhin Anzeige wegen Verleumdung erstattet und gegen den Freispruch Orlovs vom 14. Juni 2011 Revision eingelegt. Auf Grund der geänderten Rechtslage war nun eine Verhandlung im eigentlichen Sinne nicht mehr notwendig. Allerdings kann auch diese Entscheidung beim Moskauer Stadtgericht angefochten werden. Kadyrovs Anwalt Andrej Krasnenkov ließ diese Frage offen – das werde in Groznyj entschieden.
Die Entscheidung, den Tatbestand der Verleumdung zu entkriminalisieren, wurde von Menschenrechtsorganisationen sowie von Orlovs Anwalt Henri Reznik ausdrücklich begrüßt. Damit schließe sich Russland internationalen Standards an, die der Meinungsfreiheit den Vorrang geben. Verleumdung und Beleidigung seien heute in den meisten Staaten keine Verbrechen mehr. Die Strafverfolgung von Verleumdung gelte heute allgemein als Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Oleg Orlov selbst äußerte Genugtuung: „Ich bin nicht nur zufrieden mit der Gerichtsentscheidung, sondern mit dem ganzen Verlauf des Prozesses, damit, wie wir ihn geführt haben…. Wir konnten unsere Position klar und vernehmlich zu Gehör bringen. Außerdem konnten wir auf die Menschenrechtslage in Tschetschenien eingehen, auf die Atmosphäre der dort herrschenden Gesetzlosigkeit und Straflosigkeit, dass es extrem gefährlich ist, sich dort für Menschenrechte einzusetzen. All das wurde durch meine Aussagen und die Zeugenaussagen anderer bewiesen.“
Auch Orlov betonte, das Gericht habe keine andere Wahl gehabt, als das Verfahren zu beenden. Er empfinde das nach wie vor als Sieg wie schon nach Verkündung des Freispruchs im Juni.
Vera Ammer
MEMORIAL Deutschland
25.01.2012