Im März dieses Jahres hat das EGMR die russische Regierung im Zusammenhang mit diesem Verfahren um eine Stellungnahme ursprünglich bis 19. Juli gebeten, die Frist wurde jedoch auf Antrrag des russischen Justizministeriums verlängert.
In der Stellungnahme vom 19. September beruft sich das Justizministerium zunächst darauf, dass es eine ähnliche Gesetzgebung, die Einschränkungen für NGOs mit ausländischer Finanzierung vorsieht, in vielen Ländern der Welt gebe. Die diesbezüglichen Gesetze in anderen Ländern seien häufig deutlich restriktiver als in Russland.
Die Bestimmungen, dass Nichtregierungsorganisationen mit ausländischer Finanzierung (sofern sie „politisch tätig“ sind) in einem besonderen Verzeichnis registriert seien, über ihre Finanzierungsquellen Auskunft geben und ihre Publikationen besonders kennzeichnen müssten, würde ihre Tätigkeit keineswegs beeinträchtigen, eine staatliche Einmischung werde dadurch nicht ermöglicht. Nach Auffassung des Justizministeriums besteht in der russischen Gesellschaft ein Bedarf nach einer rechtlichen Grundlage, um die Finanzierungsquellen von NGOs, die Gelder aus dem Ausland erhalten, effizient kontrollieren zu können. Dies entspreche der weltweiten Entwicklung in demokratischen Staaten, die Transparenz wirke sich positiv auf das politische Bewusstsein aus und stimuliere die Unterstützung der Zivilgesellschaft durch den Staat.
Die klagenden Nichtregierungsorganisationen haben immer wieder erklärt und belegt, dass die tatsächliche Praxis dieser Darstellung nicht entspricht
. Das Attribut „ausländischer Agent“ ist im Russischen eindeutig negativ (im Sinne eines Interessenvertreters eines ausländischen Staates, eines Spions) konnontiert, weshalb NGOs immer wieder die vollständige Annullierung des diskriminiererenden Gesetzes gefordert haben.28. September 2017