Zugleich wird als „Gegenstand der Überprüfung“ die Tätigkeit des Zentrums „als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, angegeben. Das Sacharow-Zentrum ist indes keineswegs als „ausländischer Agent“ verzeichnet.
Im Frühjahr 2013 ist neben vielen anderen NGOs auch das Sacharow-Zentrum außerplanmäßig daraufhin überprüft worden, ob seine Tätigkeit der russischen Gesetzgebung entspreche. Beanstandungen gab es keine, ebensowenig wie bei der planmäßigen Überprüfung im August und September 2014.
11. Dezember 2014