Verfahren gegen Ivan Safronov: Verhaftung wegen „Gummi-Paragraphen“ für Landesverrat und geschlossene Verhandlung. Die Gesellschaft muss das wissen!

Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial

Am Morgen des 7. Juli 2020 wurde in Moskau Ivan Safronov festgenommen, der Berater des Leiters der russischen Raumfahrtbehörde „Roskosmos“. Er wird des Landesverrats verdächtigt. Bis vor kurzem arbeitete er als Journalist bei den „Kommersant“ und „Vedomosti“, er war spezialisiert auf die Themen Armee und Kosmos. Am selben Tag verfügte das Bezirksgericht Lefortovo für Safronov eine Untersuchungshaft von einem Monat und dreißig Tagen. Wie sein Anwalt berichtete, wird Safronov verdächtigt, geheime Daten an den tschechischen Geheimdienst weitergegeben zu haben, der seinerseits unter der Leitung der USA agiere: Safronov sei angeblich 2012 angeworben worden und habe 2017 über das Internet geheime Informationen über die militärische Zusammenarbeit zwischen Russland und einem afrikanischen oder nahöstlichen Land weitergegeben.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind der Öffentlichkeit weder Handlungen, die Safronov zugeschrieben werden, noch Beweise seiner durch den FSB gesammelten Schuld bekannt. Allerdings legen die gesellschaftspolitische Situation in Russland und die vorherrschende Praxis nahe, dass das „Verfahren Safronov“ mit hoher Wahrscheinlichkeit fabriziert sein könnte.

Erstens kann eine Person, die erst seit kurzem bei Roskosmos tätig ist, unmöglich ohne Prüfung der Organe des FSB zur Arbeit zugelassen werden (dies bestätigt der Pressesprecher der Staatlichen Kooperation Vladimir Ustimenko). Während er beim Kommersant arbeitete, gehörte Safronov zu den sogenannten Kreml-Pool-Journalisten. In diesem Zusammenhang wurde er mehrfach vom Geheimdienst überprüft. Zweitens wurden bereits 2012 Änderungen im Strafgesetz vorgenommen, die erlauben den Begriff des „Landesverrats“ willkürlich und umfassend auszulegen, indem man nahezu jeden Kontakt mit Ausländern so bewertet. Während man noch vor 2012 eine Person nur dann der Veröffentlichung geheimer Informationen beschuldigen konnte, wenn diese auch Zugang dazu hatte, ist es seitdem auch möglich, denjenigen anzuklagen, der keinen Zugang zu Geheiminformationen hat und entsprechend nicht einschätzen kann, ob diese oder jene Information ein Staatsgeheimnis enthält. Drittens verstärkte sich seit 2014 eine Welle der Spionage-Manie, unbegründeter, mitunter absurder Verfahren zum Landesverrat.

Man erinnere sich nur an den Prozess gegen Svetlana Davydova, der angestrengt wurde aufgrund der Weitergabe eines zufällig von ihr in einem Sammeltaxi gehörten Gesprächsinhalts an die Botschaft der Ukraine oder an das Verfahren gegen Petr Parpulov, der zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, weil er in einem Gespräch mit in Georgien lebenden Verwandten Informationen weitergegeben hatte, die auf der Seite der Zeitung „Krasnaja Zvezda“ veröffentlicht worden waren.

Seit 2015 hat das Menschenrechtszentrum Memorial neun Personen als politische Gefangene anerkannt, die des Landesverrats angeklagt werden. Weitere drei werden auf der Liste möglicher Opfer geführt, da die Geheimhaltung solcher Verfahren nicht immer erlaubt, ein fundiert zu beurteilen, ob jemand ein politischer Gefangener ist. Der nicht-öffentliche Prozess, die Unmöglichkeit, Einsicht in die Anklage und die Beweismittel zu nehmen, verstärken die Zweifel an der Stichhaltigkeit von Verfahren wegen Landesverrats. Im Verfahren gegen Ivan Safronov halten sich die Behörden an das übliche Szenario:

Der Inhalt der Anklage wird nicht veröffentlicht, die Verhandlung zur Verhängung von Präventivmaßnahmen ist nicht öffentlich und der Verteidigung wird keine Einsicht in die Ermittlungen gewährt, auf denen die Anklage fußt. Und zu guter Letzt: In Russland entfaltet sich seit vielen Jahren eine Offensive gegen unabhängige Medien, die immer häufiger den Charakter einer rechtswidrigen Verfolgung von Journalisten annimmt. Vor einem Jahr, am 6. Juni 2019, schoben Mitarbeiter des MVD Ivan Golunov in Zusammenhang mit seinen journalistischen Untersuchungen Drogen unter.

Am 6. Juli 2020, am Tag vor Safronovs Verhaftung, sprach das Militärgericht des zweiten westlichen Bezirks die Journalistin Svetlana Prokopeva der Rechtfertigung von Terrorismus schuldig, weil sie in einem Artikel die Hintergründe des Terroraktes auf das Gebäude des UFSB in Archangelsk analysiert hatte. Ivan Safronov behandelte für den Staat sensible Themen. Eine Abrechnung mit seiner journalistischen Tätigkeit scheint ein durchaus wahrscheinliches Motiv für seine Verfolgung zu sein. Das oben Dargelegte liefert ernsthafte Gründe, anzunehmen, dass der Prozess gegen Ivan Safronov unbegründet und fabriziert ist und in Zusammenhang mit seiner journalistischen Tätigkeit steht. Wir sind überzeugt: Die Gesellschaft muss wissen, wessen Ivan Safronov beschuldigt wird und auf welcher Grundlage. Wir fordern eine offene Untersuchung dieses Strafverfahrens sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung, falls es dazu kommt.

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