Verfahren gegen Valentina Tscherewatenko eingestellt

Wie heute bekannt wurde, hat das Ermittlungskomitee das Verfahren gegen Valentina Tscherewatenko eingestellt.

Gegen die Leiterin der "Don-Frauen" war 2016 ein Verfahren eingeleitet worden, weil sie sich "böswillig" der Registrierung ihres Verbands als "ausländischer Agent" entzogen (d. h. diese nicht selbst beantragt) habe. Dafür drohten ihr bis zu zwei Jahren Haft.

Es war der erste Fall, in dem gegen die Vertreterin einer NGO auf Grund des "Agentengesetzes" (das Nichtregierungsorganisationen, die ausländische Fördergelder erhalten und angeblich "politisch tätig" sind, zur Registrierung als "ausländische Agenten" verpflichtet) strafrechtlich ermittelt wurde.

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde das Verfahren bereits am 19. Juni wegen des Fehlens eines Straftatbestands eingestellt.

24. Juli 2017

Wie heute bekannt wurde, hat das Ermittlungskomitee das Verfahren gegen Valentina Tscherewatenko eingestellt.

Gegen die Leiterin der "Don-Frauen" war 2016 ein Verfahren eingeleitet worden, weil sie sich "böswillig" der Registrierung ihres Verbands als "ausländischer Agent" entzogen (d. h. diese nicht selbst beantragt) habe. Dafür drohten ihr bis zu zwei Jahren Haft.

Es war der erste Fall, in dem gegen die Vertreterin einer NGO auf Grund des "Agentengesetzes" (das Nichtregierungsorganisationen, die ausländische Fördergelder erhalten und angeblich "politisch tätig" sind, zur Registrierung als "ausländische Agenten" verpflichtet) strafrechtlich ermittelt wurde.

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde das Verfahren bereits am 19. Juni wegen des Fehlens eines Straftatbestands eingestellt.

24. Juli 2017

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