Dieses Gesetz gab der Staatsanwaltschaft u. a. das Recht, neben und zusätzlich zu anderen Prüfungsinstanzen nach Gutdünken beliebig oft und lange eigene Überprüfungen von NGOs durchzuführen. Diese in den letzten Jahren extrem häufigen Überprüfungen bedeuten eine erhebliche Erschwerung der Arbeit der NGOs.
Das Verfassungsgericht gab den klagenden Organisationen Recht. Es stellte fest, dass mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stehen, und hat die gesetzgebenden Organe beauftragt, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Verfahren und Urteile gegen NGOs, die infolge der Anwendung dieses verfassungswidrigen Gesetzes zustande kamen, müssen revidiert werden.
Svetlana Gannuschkina begrüßte diese Entscheidung als "frischen Luftzug in drückender Atmosphäre". Die augenblicklich stattfindende, mit vielen Schikanen einhergehende Überprüfung ihrer eigenen Organisation müsste demnach eingestellt werden. Darüber hinaus müsste die in vielen Fällen erfolgte Entscheidung, NGOs auf Grund staatsanwaltlicher Überprüfungen in das Verzeichnis angeblicher "ausländischer Agenten" einzutragen, aufgehoben werden.
17. Februar 2015