Viktor Filinkov, der 2020 im sogenannten Verfahren „Set“ gegen Antifaschisten zu sieben Jahren Haft wegen Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung mit dem Ziel des Regierungssturzes (Art. 205.4 Abs. 2 StGB RF) verurteilt worden war, ist aus der Haft entlassen und unmittelbar bei Verlassen der Haftanstalt von Polizisten ergriffen und in Handschellen an die Grenze nach Kasachstan gebracht worden.
Filinkov, der kasachischer Staatsbürger ist und vor seiner Verhaftung in St. Petersburg gelebt hatte, war im Januar 2018 auf dem Weg zum Flughafen Pulkovo verschwunden, bis zwei Tage später schließlich der Pressedienst der Petersburger Gerichte über Filinkovs Verhaftung und über sein Schuldbekenntnis informierte.
In der Stadt Pensa und in St. Petersburg war es ab Oktober 2017 zu ersten Verhaftungen gekommen, bei denen man mehreren jungen Leuten unterschiedliche Vergehen zu Last gelegt hatte wie: Gründung einer terroristischen Vereinigung, Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung, unerlaubter Waffenbesitz, illegale Aufbewahrung von Sprengstoff, versuchte Brandstiftung oder Sprengung aus rowdyhaften Beweggründen sowie Drogenhandel in großem Umfang.
Die Angeklagten hätten, so die Staatsanwaltschaft, Terrorakte vorbereitet mit dem Ziel, einen bewaffneten Aufstand herbeizuführen und die Macht zu ergreifen. In der Folge hatte sich herausgestellt, dass die Aussagen der Angeklagten unter massiver Folter zustande gekommen waren, wobei sich das Verfahren vor allem auf eben diese Geständnisse der Angeklagten gestützt hatte. Sowohl ein Gutachten der Öffentlichen Beobachtungskommission St. Petersburg (ONK) als auch Fotografien der Angeklagten bestätigen die Foltervorwürfe gegen Mitarbeiter der Sicherheitsorgane. Dennoch wurden alle Angeklagten des Verfahrens zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 18 Jahren verurteilt.
Auch im Falle von Filinkov war bekannt geworden, dass er nach seiner Verhaftung gefoltert worden war und auch hier hatten Mitglieder der ONK an seinem Körper Hämatome und zahlreiche Verbrennungen festgestellt, herbeigeführt durch den Einsatz von Elektroschockgeräten. Nach Filinkovs Worten hatte man ihn damals in einen Wald gebracht, ihn dort im Verlauf von fünf Stunden immer wieder geschlagen und ein Geständnis eingefordert.
Zu Schikanen gegen Filinkov war es auch während seiner Haftzeit in der Strafkolonie 1 im Gebiet Orenburg gekommen. Immer wieder hatte die Lagerleitung Disziplinarstrafen gegen ihn verhängt und seine Haftbedingungen verschärft, alles in allem verbrachte er mehrere Monate seiner Haftzeit in Strafzellen. Einige der gegen Filinkov verhängten Strafen wurden später aufgehoben und im März 2024 erhielt er eine erste Entschädigung für seine Gerichtskosten in Höhe von 58.000 Rubel [ca. 560,-Euro] für die unrechtmäßige Einweisung in eine Strafzelle für fünf Tage, weil er angeblich das Lagerpersonal nicht gegrüßt hatte.
24. Januar 2025