Darüber wurde umgehend bei NTV berichtet – allerdings war in der Sendung fälschlich von einem „illegalen Chinesen“ die Rede, der angeblich in der Privatwohnung von Svetlana Gannuschkina Unterschlupf gefunden hätte.
Am 12. Oktober entschied das Moskauer Butyrka-Bezirksgericht, nicht ohne Anwesenheit von FSB und NTV, den Antrag auf Abschiebung nicht einmal zu behandeln. Der Flüchtling wurde ins Polizeirevier zurückgebracht und nach 48 Stunden freigelassen.
In einer Presseerklärung hierzu schildert Grazhdanskoe sodejstvie das Schicksal des Flüchtlings: Noch als Minderjähriger ist er vor der Hungersnot in Nordkorea nach China geflohen, wo er in der Illegalität leben musste und schließlich doch ausgeliefert wurde. In Nordkorea wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Die Haftbedingungen waren so unerträglich, dass er nach einem Jahr mit mehreren Mitgefangenen einen Fluchtversuch unternahm. Die meisten der anderen wurden gefasst und bezahlten den Versuch mit dem Leben; ihm gelang es, erneut nach China zu entkommen. Um der ständigen Auslieferungsgefahr zu entgehen, floh er schließlich weiter nach Russland, wo jetzt sein Asylverfahren eingeleitet wird.
Quellen:
http://www.ntv.ru/novosti/673217/
S. a. unsere Meldung vom 11.10.2013
21.10.2013