Wiederholt war kritisiert worden, der Begriff der „politischen Tätigkeit" sei schwammig und zu ungenau, er müsse präziser bestimmt werden. Präsident Putin hatte bereits 2014 eine diesbezügliche Revision angekündigt.
Nunmehr hat das Justizministerium Änderungsvorschläge für den entsprechenden Passus im „Agentengesetz" vorgelegt, die eine genauere Definition enthalten sollen. Es nennt sieben Kennzeichen für "politische Tätigkeit".
NGOs sind demnach "politisch tätig", wenn sie
- öffentliche Veranstaltungen durchführen – Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, öffentliche Vorträge und Diskussionen,
- mit ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis anstreben, etwa bei Wahlen oder Referenden, wenn sie Wahlbeobachtungen durchführen, Wahlkommissionen bilden oder in politischen Parteien mitarbeiten,
- sich in öffentlichen Aufrufen an Staatsorgane, staatliche Angestellte, lokale Behörden wenden oder andere Aktionen durchführen, um sie zu beeinflussen (z. B. im Bereich der Gesetzgebung),
- ihre Auffassungen über politische Entscheidungen der Staatsorgane in den Medien verbreiten,
- die öffentliche Meinung etwa durch die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen oder anderen soziologischen Untersuchungen beeinflussen,
- andere Bürger, darunter Minderjährige, zu dieser Tätigkeit heranziehen,
- diese Tätigkeit finanzieren.
Aktivitäten im Bereich von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheit, Sport, Umwelt sowie im gemeinnützigen und sozialen Bereich gelten nicht als politisch, es sei denn, sie verfolgten Ziele, wie sie im zweiten Punkt genannt sind.
MEMORIAL International hat dazu bereits 2013 eindeutig erklärt, dass das "Agentengesetz" auch durch Korrekturen nicht "akzeptabel" werden kann. Es muss aufgehoben werden. Diese Forderung vertrat auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, auf der Sitzung des Menschenrechtsrats beim Präsidenten in dessen Beisein am 1. Oktober letzten Jahres.
22. Januar 2016