Das Zentrum in Kostroma hatte seine Tätigkeit ebenfalls bereits beendet. Der Leiter der Organisation Sorokin erklärte, der Vorstand werde jetzt über eine Wiederaufnahme der Arbeit entscheiden. Die Klage beim Europäischen Gerichtshof werde aufrecht erhalten – „denn wir sind begnadigt, nicht rehabilitiert. Wir werden den Beschluss über die Eintragung ins Register und die Strafzahlung anfechten, das Hauptziel ist aber die Abschaffung des Gesetzes“ (gemeint ist das "Agentengesetz").
Das Zentrum GRANI hatte den Ausschluss aus dem Verzeichnis beantragt,da es mehr als ein Jahr kein Geld mehr aus ausländischen Quellen bekommen hatte. Es betrachtet die Aufnahme in das Register nach wie vor als unberechtigt (da es nicht politisch tätig sei) und klagt dagegen (die Gerichtsverhandlung steht im Juli an). „Mit dem heutigen Zwischenergebnis sind wir zufrieden, wir gehören nicht in das Register. Allerdings haben wir nicht vergessen, dass sich sehr viele sehr gute Organisationen in dem Register befinden“, erklärte die Leiterin des Zentrums Svetlana Makovezkaja.
Im Übrigen bedeutet der Ausschluss aus dem Register nicht, dass die betreffenden NGOs in dem Verzeichnis nicht mehr zu finden sind – sie bleiben darin aufgelistet, allerdings wird das Datum ihres Austragung angegeben.
30.6.2015