Die Beisetzung findet am 6. Januar in Moskau statt, im Anschluss daran eine Gedenkveranstaltung in den Räumen von MEMORIAL.
Ende der 1940er Jahre gehörte Susanna Petschuro einer antistalinistischen Widerstandsgruppe in Moskau an. 1951 wurde die Gruppe zerschlagen, Susanna Petschuro, damals 17 Jahre alt, wurde verhaftet und zu 25 Jahren Haft verurteilt, drei Mitglieder ihrer Gruppe wurden hingerichtet.
1956 wurde Susanna Petschuro auf Grund einer Amnestie entlassen, nachdem ihr Strafmaß vorher mehrfach herabgesetzt worden war. Nach der Haft studierte sie an der historischen Fakultät und arbeitete im Archiv des Afrika-Instituts. Ihre Kurzbiographie finden Sie „Die letzten Zeugen“ von MEMORIAL wurde Susanna Petschuro ausführlich interviewt. Auszüge aus ihrem Interview finden sie in deutscher Sprache hier, im Original hier.
6.1.2014
Eine Bilanz für 2013
Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.
Weiterlesen … Russische Nichtregierungsorganisationen und die Auswirkungen des „Agentengesetzes“
Weiterlesen … Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation
Weiterlesen … Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial vor der Schließung
Weiterlesen … Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der Verfassung
Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.
Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.
Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.
Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“
Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.
Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ
Quelle: http://adcmemorial.org/www/8337.html#more-8337
12.12.2013
Weiterlesen … Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL
MEMORIAL International hat aus Anlass der geplanten Amnestie eine Erklärung abgegeben, die sie in englischer Übersetzung hier finden.
Quellen und genauere Informationen: http://www.hro.org/node/18225
http://www.kommersant.ru/doc/2361168?isSearch=True
6.12.2013
Weiterlesen … Pläne einer Amnestie zum Jahrestag der Verfassung
Den kürzlich erschienenen ROG-Bericht über die staatliche Lenkung des russischen Fernsehens ( "Der Kreml auf allen Kanälen") finden Sie hier.
3.12.2013
Weiterlesen … Erklärung von "Reporter ohne Grenzen" zum "Petersburger Dialog"
Sie war von Anfang an maßgeblich an der Herausgabe der „Chronik der laufenden Ereignisse“ beteiligt, eines Nachrichten-Bulletins der Bürgerrechtsbewegung, das über Ereignisse berichtete, die offiziell nicht gemeldet wurden, insbesondere über Menschenrechtsverletzungen, Zustände in Gefängnissen und Lagern sowie psychiatrischen Sonderkliniken und nicht zuletzt über Solidaritätsaktionen und Petitionen zugunsten von Personen, die politisch unter Druck gesetzt wurden oder in Haft saßen.
Natalja Gorbanevskaja war Teilnehmerin an der Demonstration auf dem Roten Platz am 25. August 1968 gegen den Einmarsch sowjetischer Truppen in die ČSSR. Sie wurde nicht gleich verhaftet, offenbar weil sie ihr dreimonatiges Kind dabei hatte. Über den Prozess gegen die meisten anderen Teilnehmer verfasste sie ein Weißbuch, das die Demonstration selbst sowie diesen Prozess in allen Einzelheiten dokumentiert.
Sie selbst wurde am 24. Dezember 1969 verhaftet. Im Serbskij-Institut „diagnostizierte“ man „schleichende Schizophrenie“ – die damals übliche "Diagnose" für politische Gegner. Sie kam in eine gefängnisähnliche Psychiatrie in Kazan zur Zwangsbehandlung, in der sie bis 22. Februar 1972 festgehalten wurde.
Von 1972 -1975 war sie weiter für die „Chronik“ tätig, bis sie Ende 1975 nach Frankreich ausreiste. Dort arbeitete sie u. a. in den Redaktionen der russischen Zeitschrift „Kontinent“ sowie der Wochenzeitung „Russkaja mysl“ (der Russische Gedanke); seit 1999 war sie Mitglied in der Redaktion der russischsprachigen polnischen Zeitschrift "Novaja Polscha" (Neues Polen).
In den letzten Jahren nahm Natalja Gorbanevskaja an zahlreichen Veranstaltungen in Russland teil, auch bei Memorial. Darüber hinaus wirkte sie bei verschiedenen Filmprojekten zum Thema der Dissidentenbewegung mit.
Quellen und weitere Informationen:
http://novayagazeta.livejournal.com/1432390.html
http://www.newsru.com/russia/01dec2005/film.html
30.11.2013
Weiterlesen … Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt Prozess
Weiterlesen … "Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"
Als Beleg für die „politische Tätigkeit“ der Organisation hatte die Staatsanwaltschaft eine Diskussionsveranstaltung aufgeführt, die knapp zwei Monate vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ stattgefunden und die Verteidigung der Rechte von Rekruten und Soldaten zum Thema hatte.
Am selben Tag wies das Moskauer Stadtgericht die Klagen zweier MEMORIAL-Verbände zurück. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sowie die Internationale Gesellschaft MEMORIAL hatten gegen die umfassenden und überfallartigen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr geklagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz.
MEMORIAL hatte die Klage mit einer Reihe von Argumenten untermauert. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt, bei den Überprüfungen anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgte und was und in welchem Umfang geprüft werden sollte (etwa ob eine Anzeige oder der Verdacht vorlag, dass die jeweilige Organisation ein bestimmtes konkrete Gesetz verletzt hat). Darüber hinaus sei es unzulässig, dass Außenstehende an der Überprüfung teilnähmen (etwa Vertreter der Steuerbehörde oder der Fernsehkanal NTW).
Nach Auffassung von Kirill Koroteev, dem Rechtsvertreter von MEMORIAL, hat das Moskauer Gericht das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ besonders weit ausgelegt, um zugunsten der Staatsanwälte entscheiden zu können. Die Urteilsbegründung wird in etwa drei Wochen vorliegen.
Quellen: http://www.memo.ru/d/178164.html
http://www.hro.org/node/18059
http://www.memo.ru/uploads/files/1146.pdf
22.11.2013
Weiterlesen … Gerichtsentscheidungen in Jekaterinburg und Moskau
Weiterlesen … Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf 4. Februar 2014 vertagt
Weiterlesen … Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter
„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.
Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.
Quelle: http://www.interfax-russia.ru/Siberia/news.asp?id=446276&sec=1671
30.10.2013
Weiterlesen … Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“
Die Tafel wurde an dem Haus angebracht, in dem Schalamow von 1934 bis 1937, bis zu seiner zweiten Inhaftierung, gelebt hatte. In diesem Haus ist er auch verhaftet worden. Für das Anbringen der Gedenktafel hatten sich maßgeblich Arsenij Roginskij (Vorsitzender von MEMORIAL International), Roman Romanov (Direktor des Staatlichen GULAG-Museums) und Sergej Solovjev (Redakteur der Website shalamov.ru) eingesetzt.
Schalamow hat 16 Jahre in den Stalinschen Lagern verbracht. Zu seinen Lebzeiten konnten nur fünf seiner Gedichtbände in der Sowjetunion erscheinen, alle anderen Bücher sowie seine gesamte Prosa erschienen in seiner Heimat erst nach 1989.
In Berlin wird derzeit im Literaturhaus eine Schalamow-Ausstellung gezeigt (bis 8.12.2013, siehe unsere Meldung unter "Veranstaltungen").
http://www.svoboda.org/content/article/25151666.html
http://lenta.ru/news/2013/10/30/shalamov/
Zur Ausstellung in Berlin: http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/zeuge-in-der-todeszone-1.18174615
30.10.2013
Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?