Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die älteste unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
28.06.2013
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.
21.06.2013
Weiterlesen … Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch
- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats von MEMORIAL, dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen.Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden:
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschkina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in in der Nacht zum 22.06.2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers Lew Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
14./19./22.06.2013
„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen - durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“
07.06.2013
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/
Weiterlesen … "Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT
Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.
Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.
Quelle: http://lenta.ru/news/2013/06/04/widen/
05.06.2013
Weiterlesen … Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen sollen erweitert werden
24.05.2013
23.05.2013
17.05.2013
Weiterlesen … Appell russischer Kulturschaffender zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
Sehr geehrter deutscher Zweig der Organisation Memorial,
sehr geehrter Herr von Radetzky,
vor zwanzig Jahren wurde Ihre Einrichtung gegründet, um die bedeutsame Arbeit der Organisation Memorial in Russland zu unterstützen. Seitdem widmen Sie sich der Aufgabe, die Gesellschaft über die Gewaltherrschaft und die Opfer des stalinistischen Regimes aufzuklären. Dabei fördern Sie konsequent das Wissen um die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Russland und unterstützen in der Praxis Menschen- und Bürgerrechtsgruppen in Russland. Ihr Handeln übt direkten Einfluss auf mein Land aus und trägt zur Entwicklung einer unbedingt notwendigen Zivilgesellschaft bei. Ich möchte Ihnen zum zwanzigjährigen Bestehen und zu Ihrem Erfolg gratulieren; darüber hinaus danke ich Ihnen für den kontinuierlichen Beistand, den Sie mir in meiner persönlichen Angelegenheit leisten.
In diesen schwierigen Zeiten ist Ihre Arbeit von besonderer Bedeutung. Denn Ihre Freunde in der russischen Memorial-Organisation gehörten zu den ersten, die während der letzten Aktionen der Staatsgewalt Einschüchterungsversuchen ausgesetzt waren, mit dem Ziel, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Durch sein Handeln bringt sich der Kreml um die Unterstützung durch die Gesellschaft und beeinträchtigt die Beziehung zu einem aktiven Teil seiner Bevölkerung. Die politisch motivierte Verfolgung von nichtstaatlichen Organisationen ist nicht zulässig. Sie schadet dem Aufleben einer Zivilgesellschaft, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Modernisierung Russlands erforderlich ist.
In Gedanken bin ich bei Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre zukünftigen Tätigkeiten dieselbe Kraft und Beharrlichkeit, die ich in all diesen Jahren verspürt habe. Da ich nun seit annähernd zehn Jahren im Gefängnis sitze, bedeutet mir Ihre Unterstützung unglaublich viel und ich bin sehr dankbar dafür.
Herzlichst, Ihr
Michail Borissowitsch Chodorkowski
Straflager Kolonie Nr. 7, Segescha (Republik Karelien)
10.05.2013
Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30.04.2013 wird das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL aufgefordert, die angeblich während der Überprüfung der Organisation offenkundig gewordenen „Verstöße gegen die föderale Gesetzgebung“ innerhalb eines Monats abzustellen. Mit anderen Worten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.
Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL wird sich nicht als „ausländischer Agent“ erklären und gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung Widerspruch einlegen. Es sei kaum nachvollziehbar, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft aus den in ihrem Schreiben aufgeführten satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation Verstöße zu erkennen meint.
Warnungen seitens der Staatsanwaltschaft sind bereits bei zwei weiteren MEMORIAL-Verbänden in Riasan und Komi eingegangen. Mit Hinweis auf die Aufgaben und Ziele dieser Organisationen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass MEMORIAL-Mitglieder mit ihrer Teilnahme an öffentlichen politischen Aktionen den Protest gegen staatliche Beschlüsse unterstützt. Sie hätten damit de facto politisch Einfluss nehmen wollen.
Ein detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder unter http://russland.boellblog.org.
02.05.2013
Weiterlesen … Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL legt Berufung ein
Golos (dt.: "Die Stimme") ist die erste Nichtregierungsorganisation, gegen die im Zusammenhang mit dem berüchtigten „Agentengesetz“ ein Verfahren angestrengt wird. Termin sei der 25. April 2013. Dieses Gesetz ist seit 21. November 2012 in Kraft und schreibt vor, dass NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und politisch tätig sind, sich in ein eigens für „ausländische Agenten“ vorgesehenes Register eintragen lassen.
Bisher hat nur eine einzige NGO diese Registrierung beantragt – die regionale Menschenrechtsorganisation „Schtschit i metsch“ (Schild und Schwert) in Tschuwaschien. Das Justizministerium lehnte ihre Registrierung jedoch ab, da sie nicht politisch tätig sei.
Von vornherein lag der Verdacht nahe, dass das Gesetz vor allem Golos im Visier habe. Seit Jahren führt diese Organisation systematisch Wahlbeobachtung durch, und zwar auf hohem technischem Niveau, und war maßgeblich an der Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentenwahlen beteiligt. Der Fernsehsender NTV reagierte postwendend – wenige Tage nach den Präsidentenwahlen - mit einer mehrfach ausgestrahlten üblen Hetzsendung, in der Oppositionelle und insbesondere Golos-Mitarbeiter als vom Ausland bezahlte und inspirierte Agenten dargestellt wurden.
Nachdem auch bei Golos, wie bei Hunderten anderer NGOs, umfassende Überprüfungen durch gleichzeitig mehrere Instanzen eingesetzt hatten, wurde gegen Golos nunmehr ein Verfahren eingeleitet, weil sich die Organisation, obwohl sie aus dem Ausland Zuschüsse erhalte, nicht als ausländischer Agent habe verzeichnen lassen. Nach dem administrativen Strafrecht droht eine Geldstrafe von bis zu 12.500 Euro.
Anders als andere NGOs hat indes gerade Golos in den letzten Monaten – seit Inkrafttreten des Gesetzes – ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet. Sie will sich notgedrungen umorganisieren, natürlich wird auch bei russischen Bürgern um Spenden geworben. Darüber hinaus hat Golos auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen. Die Bank wurde ausdrücklich angewiesen, das Preisgeld zurück zu transferieren.
Dessen ungeachtet erstattete am 8. April (mehrere Monate nach diesem Vorgang) die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring dem Justizministerium Meldung über diese Geldzuwendung an Golos. Eben diese Meldung ist jetzt Anlass für das Verfahren.
12.04.2013
Die bilaterialen Gespräche zwischen Merkel und Putin waren überschattet von den kürzlichen Razzien der russischen Staatsanwaltschaft bei nahezu 2 000 NGO’s, darunter auch deutschen Stiftungen in Russland. NGO’s, die aus dem Ausland unterstützt werden, müssen sich nach neuesten Gesetzen als “Agenten” erklären. In diesem Zusammenhang wurden die klaren Worte Merkels für die Bedeutung und ungehinderte Arbeit der Zivilgesellschaft in Russland durch das Menschenrechtsportal hro.org ausdrücklich gewürdigt.
In einem Gast-Beitrag für die Welt am Sonntag rief Pavel Chodorkovskij die deutschen Politiker dazu auf, ihre Haltung des Pragmatismus angesichts der kontinuierlichen Einschränkung von Menschenrechten und Demokratie durch den Staat zu revidieren und die russische Zivilgesellschaft konsequent zu unterstützen. Er hoffe, dass die nunmehr 10jährige Haft seines Vaters in den Gesprächen der Politiker ebenso wie dessen mögliche Freilassung thematisiert würde. Dies könnte nicht zuletzt auch zur Verbesserung der deutsch-russischen Beziehungen beitragen.
09.04.2013
Weiterlesen … Hannover-Messe 2013: Proteste gegen Putins Menschenrechtspolitik
In einem Offenen Brief bittet MEMORIAL DEUTSCHLAND den Altbundeskanzler um Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in Russland:
Sehr geehrter Herr Altbundeskanzler,
wir wünschen Ihnen zu Ihrem Geburtstag alles Gute.
Als Mitglied der internationalen Bürgerrechtsorganisation MEMORIAL und langjährige Projektpartner der MEMORIAL-Organisationen in Russland sind wir sehr alarmiert über das repressive Vorgehen der russischen Regierung gegenüber russischen Nichtregierungsorganisationen.
Da Präsident Putin sich an diesem Wochenende zur Eröffnung der Messe in Hannover aufhalten wird, gehen wir davon aus, dass Sie ihn anlässlich Ihres Geburtstages treffen werden. Wir hoffen, dass auch Sie sich gegenüber Präsident Putin kritisch zur Demokratieentwicklung und Menschenrechtssituation in Russland äußern werden.
Wir würden es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn Sie als prominente Persönlichkeit mit politischem Profil, juristischer Expertise und wirtschaftlichem Know-How sich auch gegenüber der deutschen Öffentlichkeit zu den unübersehbaren Problemen in der Russischen Föderation positionieren würden.
· Die Zivilgesellschaft Russlands und ihre ausländischen Unterstützer werden zu Staatsfeinden erklärt, behindert und bedroht, und zwar in einem auffallend stalinistischen Jargon.
· Russische Unternehmer wurden und werden aufgrund vorgeschobener Steuerdelikte und dergleichen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, ihre Unternehmen werden zerschlagen und/oder enteignet und staatsnahen Nachfolgeunternehmen übertragen. Die russische Wirtschaft ist gekennzeichnet von Abhängigkeitsverhältnissen zur Exekutive und endemischer Korruption.
Eine verlässliche internationale Partnerschaft, eine Modernisierungspartnerschaft kann nicht entstehen und gedeihen, wenn nicht auch die - global vernetzte - Gesellschaft modern und mündig ist und das Recht hat, sich eigenständig für ihre vielfältigen Ziele zu engagieren und kritisch an politischen Prozessen teilzuhaben. Als namhafter Sozialdemokrat und ehemaliger Bundeskanzler könnten Sie durch ein klares Statement dazu beitragen, die Salonfähigkeit unkritischer Handels- und Geschäftsbeziehungen mit einem menschenrechtsfeindlichen Partnerland in Deutschland und Europa zu demontieren.
Der Begriff der Freundschaft ist uns sehr wichtig. Wir achten Ihre freundschaftlichen Beziehungen zu Vladimir Putin. Freundschaft verpflichtet jedoch auch zu Kritik.
Wenn Sie Putin vor isolationistischen Geisterfahrten warnen können, werden Sie bitte aktiv! Wenn das nicht möglich ist, machen Sie dies öffentlich deutlich und distanzieren sich von den Vorgehensweisen des russischen Präsidenten.
Es ist nicht zu spät zu einer Umkehr und Rückkehr zu einem vertrauensvollen Umgang Deutschlands und Russlands auf der politischen und zivilgesellschaftlichen Ebene. Wenn Sie Ihrem Namen als Lobbyist Ehre erweisen wollen, hätten Sie dieser Tage Gelegenheit dazu.
Für ein derartiges Engagement wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Happe
Mitglied des Vorstands
Berlin, den 5. April 2013
05.04.2013
Weiterlesen … Schischkin lehnt Teilnahme an Schriftsteller-Delegation zur New Yorker Buchmesse ab
Der Straßburger Gerichtshof hat die Klage der Russischen Föderation in Sachen Pitschugin gegen Russland abgewiesen.
Damit wird die Entscheidung des Gerichtshofs rechtskräftig. Eine entsprechende Mitteilung veröffentliche der Gerichtshof am 19.03.2013 auf seiner Webseite.
Russland hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen des früheren Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der JUKOS-Konzerns Berufung eingelegt.
In seiner ursprünglichen Entscheidung vom 23.10.2013 erklärte das Gericht, dass in Sachen Pitschugin die Artikel 5 (das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (das Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien.
Der russische Staat wurde verpflichtet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500,- € an Pitschugin zu zahlen.
19.03.2013
Die zuständigen Untersuchungsbehörden haben die Ermittlungen im Falle Magnitzky, der für den Hermitage Capital Fonds als Jurist tätig war, wegen fehlenden Straftatbestands eingestellt.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Ermittlungen und die Inhaftierung Magnitzkys im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgten. Während seiner Einzelhaft sei keinerlei Druck oder Gewalt auf den Juristen ausgeübt worden.
RIA Novosti berichtet, dass die Angehörigen Magnitzkys Berufung gegen den Gerichtsbeschluss über die Einstellung des Verfahren eingelegt haben. Nach Aussagen des Anwalts der Familie habe diese den Gerichtsbeschluss aus den Medien erfahren.
Sergej Magnitzky kamt im November 2009 in Einzelhaft ums Leben. Er war 2008 der Steuerhinterziehung für den Hermitage Capital Fonds beschuldigt worden. Nach Aussagen seiner Kollegen hatte Magnitzky unmittelbar vor seiner Festnahme die Unterschlagung von 5,4 Milliarden Rubel durch Mitarbeiter des Innenministeriums und weitere hochgestellte Beamte aufgedeckt.
20.03.2013
"Reporter ohne Grenzen“stellt am 12. März 2013, dem Welttag gegen Internetzensur, seinen jährlichen Bericht über die Freiheit des Internets vor.
Zu den „Feinden des Internets“ werden Syrien, China, Iran, Bahrain und Vietnam gerechnet. Russland gehört zu den Ländern, die unter Beobachtung stehen.
Menschenrechtler weisen darauf hin, dass die russische Politik ihre Überwachung und Kontrolle des Internets nicht etwa mit dem Ziel eines gänzlichen Verbots der Verbreitung von Information im Web verfolgt; vielmehr wird diese Information zu Propagandazwecken genutzt und manipuliert - private Nutzer, aber auch Provider, Blogger und soziale Netzwerke werden unter Druck gesetzt. Das Recht auf Kontrolle wird gewissermaßen „privatisiert“.
Dies ist umso leichter als populäre Netzwerke wie beispielsweise das LiveJournal sich nach Aussagen von kasparov.ru ohnehin im Besitz kremlnaher Oligarchen befinden.
Eine Liste verbotener Webseiten wird seit 1. November 2012 in Russland geführt.
12.03.2013
Weiterlesen … "Reporter ohne Grenzen": Russland überwacht Internet
11 Nichtregierungsorganisationen haben sich am gestrigen 6. Februar 2013 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um gegen das föderale Gesetz "Über Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation zur Regelung der Tätigkeit von den als ausländische Agenten arbeitenden Nichtregierungsorganisationen", das sog. "Gesetz über ausländische Agenten", Klage zu erheben.
Zu den Klägern gehören auch die internationale MEMORIAL-Organisation zusammen mit ihrem in Moskau basierten Menschenrechtszentrum sowie die Umweltorganisation „Umweltschutz“ in Kaliningrad.
Die Klage wurde juristisch durch das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL vorbereitet, das zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Menschenrechte auch die Interessen der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten wird. Auf einer am 07.02.2013 stattfindenden Pressekonferenz soll erläutert werden,
- inwiefern das „Gesetz über ausländische Agenten“ die Rechte der Kläger nach §§ 11, 10, 14 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt,
- in welcher Eigenschaft die Organisationen sich an den Gerichtshof wenden und
- welche systemimmanenten Fragen durch das „Gesetz über ausländische Agenten aufgeworfen werden“.
7. Februar 2013