Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl. unsere Meldung vom 5. Juni).

Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.

Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.

Quellen: http://ria.ru/politics/20130918/964084944.html
http://www.hro.org/node/17503


Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top