"Don-Frauen" bleiben als "ausländische Agenten" verzeichnet

Ein Moskauer Bezirksgericht hat gestern die Klage der „Don-Frauen“ gegen ihre Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ zurückgewiesen.

Nachdem das Justizministerium inzwischen durch eine Gesetzesänderung berechtigt ist, NGOs, die es für „ausländische Agenten“ hält, selbst in das entsprechende Register einzutragen, sind inzwischen 18 Organisationen dort verzeichnet, zu denen u. a. die „Donfrauen“; das Menschenrechtszentrum MEMORIAL und die „Soldatenmütter von St. Petersburg“ gehören.

Die „Donfrauen“ haben diese Eintragung gerichtlich angefochten und dieses Verfahren gestern in erster Instanz verloren. Die Begründung dieses Urteils wird erst in einigen Tagen vorliegen. Elena Perschtschakova von der Organisation „Gesellschaftliches Verdikt“ (Obschtschestvennyj verdikt), die die „Donfrauen“ vor Gericht vertritt, hat bereits angekündigt, dass die NGO gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte das entsprechende Verfahren im September ebenfalls verloren.

10. Dezember 2014

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