Justizministerium verfügt mehrwöchige Überprüfung

Vom 12. Dezember bis zum 19. Januar soll eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums durch das Justizministerium stattfinden. Dies wurde dem Zentrum am 4. Dezember mitgeteilt. In dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass eine Anzeige eines Bürgers eingegangen sei, der verboten habe, seine persönlichen Daten zu veröffentlichen.

Zugleich wird als „Gegenstand der Überprüfung“ die Tätigkeit des Zentrums „als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, angegeben. Das Sacharow-Zentrum ist indes keineswegs als „ausländischer Agent“ verzeichnet.

Im Frühjahr 2013 ist neben vielen anderen NGOs auch das Sacharow-Zentrum außerplanmäßig daraufhin überprüft worden, ob seine Tätigkeit der russischen Gesetzgebung entspreche. Beanstandungen gab es keine, ebensowenig wie bei der planmäßigen Überprüfung im August und September 2014.

11. Dezember 2014
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