Am 14. und 15. Januar hat in der Moskauer Universität (MGU) das Forum „Staat und Zivilgesellschaft“ stattgefunden. Auf diesem Forum ist Präsident Putin auf die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen eingegangen, die im politischen Bereich tätig sind. Der Staat wolle diese NGOs durchaus unterstützen.

NGOs sollten sich vor allem nationalen Aufgaben widmen, der Verbesserung des politischen und rechtlichen Systems, eben dies sei Menschenrechtsarbeit. Sie sollten sich jedoch mit nicht parteipolitischen Fragen im engeren Sinne befassen, andernfalls ginge das eigentliche Wesen der NGOs verloren.

Putin wies jedoch darauf hin, dass all diese Begriffe noch einer genauen Definition bedürften. Was eine NGO sei und worin „politische Tätigkeit“ bestehe, sei genau zu definieren. Auch die Bestimmung einer „sozial orientierten“ NGO sei reichlich ungenau. Bevor man steuerliche Begünstigungen in Angriff nehme, müsste man hier Klarheit schaffen.

Zum Begriff der politischen Tätigkeit äußerten sich auch andere Teilnehmer des Forums. Justizminister Konovalov vertrat die Auffassung, dass der Begriff der „politischen Tätigkeit“ gesetzlich nicht erschöpfend geklärt werden könnte und dass sich dies im Laufe der gerichtlichen Praxis ergeben müsse.

Alexander Bretschalov, Sekretär der Gesellschaftskammer, meinte dagegen, dass dies im Gesetz anhand einer Auswahl von Kriterien definiert werden müsse. Politische Tätigkeit hänge mit Wahlen und deren Vorbereitung, Kundgebungen und Mahnwachen zusammen. Allerdings führten auch soziale NGOs Demonstrationen durch, hier müsse dann unterschieden werden, ob es sich dabei um politische Tätigkeit handle oder nur um einen Weg, um die Regierung auf soziale Probleme hinzuweisen.

Für Grigorij Melkonjanz, Kovorsitzender von Golos, besteht politische Tätigkeit ausschließlich im Kampf um die Macht. Der Einsatz für die Verbesserung staatlicher Institutionen, Wahlüberwachung, Verbesserung der Wahlgesetzgebung, falle nicht darunter. Putin habe den Impuls gegeben, diese Abgrenzung vorzunehmen.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation Ella Pamfilova folgte in ihrer Einschätzung Melkonjanz. Der Appell an die öffentliche Meinung sei das Ziel jeder NGO und habe nichts mit politischer Tätigkeit zu tun. Es müssten genaue Kriterien bestimmt werden, andernfalls bestehe die Gefahr, dass Organisationen, die Kritik an der Regierung üben und insbesondere die, die Korruption und Willkür bekämpfen, als missliebig eingestuft werden.

18. Januar 2015
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