Ein Moskauer Bezirksgericht hat heute die Eintragung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL in das berüchtigte Register "ausländischer Agenten" für rechtens erklärt.

Es schloss sich damit der Auffassung des Justizministeriums an, das die Eintragung veranlasst hatte. Anders als der Anwalt von MEMORIAL Kirill Koroteev, der eine "politische Tätigkeit" von MEMORIAL in Abrede stellte, betonte der Vertreter des Justizministeriums, die politische Komponente bei MEMORIAL sei eindeutig, und damit sei die Verzeichnung als "ausländischer Agent" gerechtfertigt.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL war im Juli vergangenen Jahres in das Verzeichnis eingetragen worden. Inzwischen befinden sich bereits 45 Nichtregierungsorganisationen in diesem Register.

MEMORIAL wird auch dieses Urteil bei der nächsthöheren Instanz - dem Moskauer Stadtgericht - anfechten.

11. März 2015
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