Geldstrafe muss zurückerstattet werden

Das "Institut für regionale Presse", eine russische Nichtregierungsorganisation, hat ein Verfahren beim Obersten Gericht gewonnen.

Der NGO war eine Geldstrafe von 400.000 Rubeln auferlegt worden, weil sie sich nicht in das berüchtigte Register für angebliche "ausländische Agenten" hatte eintragen lassen. Diese Entscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt, bis das Oberste Gericht sie jetzt außer Kraft setzte. Es stellte auch das Administrativverfahren ein, da kein Straftatbestand vorliege.

Die bereits geleistete Strafzahlung muss zurückerstattet werden.

7. Dezember 2015
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