Am 27. Juli gingen in Moskau tausende Menschen auf die Straße, um gegen die Nicht-Zulassung oppositioneller Kandidaten zu den Moskauer Stadtparlamentswahlen zu kandidieren. An diesem Tag nahmen die Sicherheitskräfte 1373 Personen fest. Bereits nach zwei Tagen leitete das Ermittlungskomitee ein Verfahren wegen angeblicher Massenunruhen ein. Wir stellen einige der Angeklagten, vor, basierend auf Berichten bei OVD-Info.

 

Samariddin Radshabov, 21 Jahre, Vorarbeiter, inhaftiert, bekennt sich nicht schuldig

Radshabov renovierte vor seiner Verhaftung Wohnungen und nahm Rap-Musik auf. Ermittler nahmen Radshabov direkt in der Strafanstalt fest, wo er wegen der Teilnahme an den Aktionen vom 27. Juli eine Ordnungshaft verbüßte. Nach Angaben der Ermittler warf Radshabov eine Plastikflasche auf einen der Sicherheitskräfte. Nun beschuldigt man ihn, gegen einen Staatsvertreter Gewalt angewandt zu haben (ohne seine Gesundheit zu gefährden) sowie an Massenunruhen beteiligt gewesen zu sein. Der junge Mann befindet sich seit dem 2. August in Untersuchungshaft. Ihm droht eine Strafe von bis zu 12 Jahren.

 

Nikita Tschirzov, 22 Jahre, Student, inhaftiert, bekennt sich nicht schuldig

Tschirzov studierte in Moskau Programmieren. Vor seiner Verhaftung war er als Alleinunternehmer tätig. Kurz nach den Aktionen vom 27. Juli fuhr er in den Urlaub nach Belarus. Am 28. August nahmen Polizisten Tschirzov in einem Hostel in Minsk fest. Weil er wegen der Teilnahme an den Kundgebungen vom 27. Juli auf der Fahndungsliste des russischen Innenministeriums stand, brachte man ihn nach Moskau und verbot ihm für 10 Jahre die Einreise nach Belarus. Zwei Tage nach seiner Rückkehr nach Russland wurde er verhaftet. Gegen ihn wurde Anklage erhoben wegen Anwendung von nicht gesundheitsgefährdender Gewalt gegen einen Staatsvertreter (§318.1 StGB RF). Tschirzov soll bei den Kundgebungen am 27. Juli einen Polizisten angeblich mit beiden Händen absichtlich gegen die Brust gestoßen haben. Tschirzov befindet sich seit dem 3. September in Untersuchungshaft.

 

Eduard Malyschevskij, 47 Jahre, renovierte Wohnungen, es ist nicht bekannt, ob er ein Schuldeingeständnis abgelegt hat

Malyschevskij wurde wegen Anwendung von nicht gesundheitsgefährdender Gewalt gegen Staatsvertreter (§318.1 StGB RF) angeklagt. Nach der Version der Ermittler trat Malyschevskij am 27. Juli im Gefangenentransporter mit dem Fuß eine Scheibe ein, das Glas fiel auf eine Sicherheitskraft. Malyschevskij drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Er befindet sich seit dem 2. September in Untersuchungshaft.

 

Ajdar Gubajdulin, 26 Jahre, Programmierer, bekennt sich nicht schuldig. Unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, auf freiem Fuß

Gubajdulin arbeitete bis zu seiner Verhaftung bei einem IT-Unternehmen. Während seines Studiums nahm er an einem Debattier-Club teil und interessierte sich für Politik. Gubajdulin wurde wegen nicht gesundheitsgefährdender Gewalt gegen einen Staatsvertreter angeklagt. Die Ermittler werfen ihm vor, eine Plastikflasche in Richtung der Polizisten geworfen zu haben, die allerdings ihr Ziel verfehlte. Das Gericht gab die Anklage zur erneuten Prüfung am 18. September an die Staatsanwaltschaft zurück. Gubajdulin wurde noch im Gerichtssaal mit der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, auf freien Fuß gesetzt.

 

Sergej Fomin, 36 Jahre, Unternehmer, bekennt sich nicht schuldig, steht unter Hausarrest

Fomin sammelte Unterschriften für die Zulassung der oppositionellen Kandidatin Ljubov Sobol und hielt Mahnwachen vor dem Gebäude des Bürgermeisters ab, als man Sobol die Teilnahme an den Wahlen verweigerte. Vor seiner Verhaftung war er als Unternehmer tätig, plante einen zweiten Hochschulabschluss auf dem Gebiet der IT und schrieb sich dazu in der Universität ein. Am 1. September hätten seine Vorlesungen beginnen sollen. Nach Angaben der Ermittler koordinierte Fomin am 27. Juli die Aktionen der Protestierenden. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen vorgeworfen (§ 212.2 StGB RF), Fomin drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Seit dem 9. August befand er sich in Untersuchungshaft, am 3. September überführte man ihn in den Hausarrest. Am 31. Juli hatte man in seiner und der Wohnung seiner Eltern Hausdurchsuchungen vorgenommen, Fomin war zunächst als Zeuge zu den Prozessen wegen Massenunruhen gehört und am 5. August auf die Fahndungsliste gesetzt worden. Auch bei Freunden von Fomin, der Familie Prokazov, wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Rechtsorgane sind der Auffassung, dass die Prokazovs ihr Kind einer Gefahr aussetzten, weil sie es Fomin auf einer Kundgebung übergaben. In den staatsnahen Medien wurde die Version verbreitet, Fomin habe sich hinter dem Kind versteckt, um aus der Absperrkette zu gelangen. Das Ehepaar Prokazov wurde verdächtigt, das Kind einer Gefahr ausgesetzt zu haben (§ 125 StGB RF) und seiner Erziehungspflicht gegenüber einem Minderjährigen nicht nachgekommen zu sein (§ 156 StGB RF). Fomin stellte sich der Polizei am 8. August. Gegen das Ehepaar wurde keine Anklage erhoben. Das Gericht weigerte sich, ihnen das Sorgerecht zu entziehen.

 

Egor Shukov, 21 Jahre, Student, bekennt sich nicht schuldig, steht unter Hausarrest

Shukov studiert Politikwissenschaften an der Hochschule für Ökonomie, ist Anhänger des Liberatismus und hatte bis zu seiner Verhaftung einen Videoblog über Politik mit 145000 Abonennten. Shukov hatte ursprünglich vor, bei den Moskauer Stadtparlamentswahlen zu kandidieren, entschied sich jedoch, seine Kandidatur zurückzuziehen. Ursprünglich war er wegen Teilnahme an Massenunruhen angeklagt worden, weil er bei den Aktionen am 27. Juli „Gesten nach rechts gemacht“ und auf diese Weise die anderen Demonstranten angeblich gelenkt habe. Aufgrund dieser Anklage befand sich Shukov seit dem 2. August in Untersuchungshaft. Am 3. September wurde die Anklage wegen Teilnahme an Massenunruhen fallengelassen, dafür aber eine Anklage wegen Aufrufes zum Extremismus durch das Internet (§280.2 StGB RF) erhoben. Shukov wurde unter Hausarrest gestellt. Nach Angaben der Ermittler wollte Shukov einen unbeschränkten Personenkreis für seine extremistische Tätigkeit gewinnen mit dem Ziel, die gesellschaftliche und politische Lage in der Russischen Föderation zu destabilisieren. Diese Anklage erhob man aufgrund eines Videos, das er 2017 auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht hatte. Shukov drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

 

Aleksej Minjailo, 34 Jahre, bekennt sich nicht schuldig, aus der Haft entlassen

Minjailo war vor seiner Verhaftung Mitglied des Wahlkampfstabes von Ljubov Sobol und unterrichtete Unterschriftensammler zur Nominierung von Politikern. Nach Informationen von „Mediazona“ hatte er vor der Demonstration vom 27. Juli das sogennante „Kommando A“ ins Leben gerufen, dessen Ziel es war, so viele Menschen wie möglich zu überzeugen, auf die Straße zu gehen. Minjailo wird der Teilnahme an Massenunruhen beschuldigt (§ 212.2 StGB RF), ihm drohen zwischen drei und acht Jahren Haft. Er bestreitet, an den „Massenunruhen“ am 27. Juli teilgenommen zu haben. Seit dem 2. August befand er sich in Untersuchungshaft. Am Tag der Proteste, dem 27. Juli, hielt sich Minjailo bei Gericht auf, wo man Ljubov Sobol, die kurz vor den Aktionen verhaftet worden war, hingebracht hatte. Am Abend fuhr er dann zum Trubnaja-Platz und wurde auf dem Weg dorthin verhaftet. Am 26. September entließ man Minjailo im Gerichtssaal aus der Haft. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Der Richter sagte während der Verhandlung, aus den Unterlagen gingen keine Angaben hervor, die die Organisation von Massenunruhen oder die Teilnahme des Angeklagten an denselben belegten.

 

Kirill Shukov, 28 Jahre, verurteilt zu drei Jahren Lagerhaft, bekennt sich nicht schuldig

Shukov war während seines Dienstes bei den Inneren Truppen des Innenministeriums der Russischen Föderation bei der Bewachung der Olympischen Spiele in Sotschi beteiligt. 2010 nahm er an der Löschung von Waldbränden teil und arbeitete als Maschinist bei der Moskauer U-Bahn. Er wurde der Gewalt gegen ein Mitglied der Nationalgarde für schuldig befunden, weil er versucht hatte, dessen Helmvisier anzuheben (§318.1 StGB RF).

 

Evgenij Kovalenko,48 Jahre, Wachmann bei der Eisenbahn, verurteilt zu 3,5 Jahren Lagerhaft

Kovalenko wurde für schuldig befunden, jemanden einen gesundheitlich unbedenklichen Schaden zugefügt zu haben (§318.1 StGB RF). Die Strafe wurde verhängt, weil er einen Metallabfalleimer in Richtung eines Mitarbeiters der Nationalgarde geworfen hatte; der Eimer war dem Sicherheitsbeamten auf den Fuß gefallen. Kovalenko bestreitet den Vorfall nicht, wohl aber die Tatsache, dass er dem Wachmann habe Schaden zufügen wollen.

 

Ivan Podkopaev, 25 Jahre, Techniker, verurteilt zu drei Jahren Lagerhaft, bekennt sich schuldig

Podkopaev wurde der Anwendung nicht gesundheitsgefährdender Gewalt gegen einen Nationalgardisten beschuldigt. Nach Angaben der Ermittler hatte Podkopaev Mitarbeitern der Nationalgarde sowie der Polizei Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Da Podkopaev ein Schuldeingeständnis abgelegt hat, wurde sein Verfahren gesondert behandelt – ohne Prüfung von Beweisen.

 

Danil Beglez, 27 Jahre, Alleinunternehmer, verurteilt zu zwei Jahren Lagerhaft, bekennt sich schuldig

Beglez wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er einen Polizisten an der Hand gezogen hatte, der gerade einen Demonstranten festhielt. Angeklagt wurde er wegen Anwendung nicht gesundheitsgefährdender Gewalt gegen Staatsvertreter (§318.1 StGB RF). Da Beglez ein Schuldeingeständnis abgelegt hat, wurde sein Verfahren gesondert behandelt – ohne Prüfung von Beweisen. Bei der Verhandlung hatte der Mann angegeben, dass seine zwei kleinen Kinder und seine Frau, die wegen zweier Kaiserschnitte und Herzproblemen nicht arbeiten könne, von ihm abhängig seien. Er gab ebenfalls an, dass er zeitweise seine Mutter materiell unterstütze, die gesundheitliche Probleme habe. Bei der Verhandlung bat Beglez außerdem, dem Polizisten, den er am Arm gezogen habe, seine Entschuldigung zu überbringen und sagte, er habe diesem 10 000 Rubel als moralische Kompensation überwiesen.

 

Pavel Ustinov, 23 Jahre, Schauspieler, verurteilt zu dreieinhalb Jahren Lagerhaft, bekennt sich nicht schuldig

Vier Tage nach dem Urteil mit der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Haft entlassen. Im Berufungsverfahren wurde seine Haftstrafe in eine einjährige Bewährungsstrafe umgewandelt.

Ustinov absolvierte die Rajkin Hochschule für darstellende Künste, diente danach in der Armee – in den Truppen der Nationalgarde. Während der Fußballweltmeisterschaft 2018 war er im Rahmen seines Dienstes an den Absperrungen während der Spiele beteiligt. Nach dem Wehrdienst begann er als Schauspieler zu arbeiten, spielte in einer Serie und in Folgen eines Films. Nach Angaben der Ermittler verrenkte Ustinov am 3. August während seiner Festnahme einem Mitarbeiter der Nationalgarde die Schulter. Er wurde für schuldig befunden, gesundheitsgefährdende Gewalt gegen einen Vertreter der Sicherheitskräfte angewandt zu haben (§ 381.2 StGB RF). Vier Tage nach der Verkündung des Urteils, am 20. September entließ das Moskauer Stadtgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ustinov unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Haft. Gleichzeitig beantragte die Staatsanwaltschaft des Gerichtes erster Instanz für Ustinov eine Strafe von sechs Jahren Freiheitsentzug. Unabhängig der Tatsache, dass Ustinov aus der Haft entlassen wurde, wird wegen der Anwendung für die Gesundheit gefährdender Gewalt gegen einen Vertreter der Sicherheitskräfte nach wie vor gegen ihn prozessiert. Die Berufungsverhandlung am 30. September wandelte seine Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe von einem Jahr um. Ustinov hat bereits erklärt, dass er diese Entscheidung anfechten wird, da er kein Verbrechen begangen habe.

 

Konstantin Kotov, 34 Jahre, Programmierer, verurteilt zu vier Jahren Lagerhaft, bekennt sich nicht schuldig

Kotov wurde verurteilt wegen wiederholten Ordnungsverstoßes bei der Ausrichtung bzw. Durchführung von Versammlungen, Demonstrationen, Aufmärschen (§ 212.1 StGB RF). Grundlage des Verfahrens gegen Kotov ist seine Teilnahme an vier friedlichen Aktionen und sein Aufruf, wegen der Nicht-Zulassung unabhängiger Kandidaten zur Moskauer Dumawahl auf die Straße zu gehen. Zwei Tage nach seiner Verhaftung wurde das Verfahren gegen ihn eröffnet, die Untersuchungen führte man in einer Rekordzeit von zweieinhalb Tagen durch. Das Gericht verkündete das Urteil am 5. September.

 

30. September 2019

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