Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlungen gegen die beiden wichtigsten Memorial-Verbände im Rahmen des Verbotsverfahrens hatten Sonderberichterstatter des UNO-Rats für Menschenrechte eine Anfrage an die russischen Behörden gerichtet. Sie hatten u. a. um genauere Informationen zu den Hintergründen der Verbotsanträge nachgesucht.

Inzwischen wurde die Antwort der Russischen Föderation veröffentlicht. Hier werden kurz die Argumente rekapituliert, die offiziell gegen Memorial angeführt werden. Beide Verbände seien als „ausländische Agenten“ registriert. Von allen dort verzeichneten Organisationen hätten gerade sie die größten Zuwendungen aus dem Ausland erhalten. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung, sich als „Agent“ zu kennzeichnen, habe zu etlichen Strafverfahren (Ordnungsstrafverfahren) geführt, es seien Geldstrafen in Höhe von über 6.5 Mio. Rubeln verhängt worden.

Darüber hinaus habe Memorial Organisationen, die in Russland verboten sind, sowie Personen, die wegen extremistischer Verbrechen verurteilt wurden, publizistische Unterstützung gewährt und damit extremistische Aktivitäten legitimiert.

Aus diesen Gründen habe man Verbotsverfahren eingeleitet. Die Gerichtsurteile vom 28. und 29. Dezember, die den Anträgen der Staatsanwaltschaft in beiden Fällen stattgegeben hätten, könnten noch angefochten werden.

11. Februar 2022

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