Erklärung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte Memorial

Am 3. März 2023 verkündete ein Gericht in Minsk das Urteil gegen unsere belarusischen Mitstreiter und Kollegen, Mitglieder der Menschenrechtsorganisation „Vjasna“ – gegen den Nobelpreisträger von 2022 Ales Bjaljazki, gegen Valentin Stefanovitsch und Vladimir Labkovistsch. Sie wurden des organisierten Schmuggels in einer Gruppe (Art. 228/4 StGB RB) für schuldig befunden, außerdem hätten sie Gruppenaktionen finanziert, die massiv die öffentliche Ordnung gestört hätten (Art. 342/2 StGB).

Strafverfahren und Urteil gegen Bjaljazki, Stefanovitsch und Labkovitsch sind ein unverhohlener und widerrechtlicher Vergeltungsakt. Grund dafür ist ihr Engagement für die Menschenrechte, nachdem das diktatorische Regime im August 2020 nach den von Lukaschenka verlorenen Wahlen eine Terrorkampagne gegen die Zivilgesellschaft und das gesamte belarusische Volk in Gang gesetzt hatte.

Mit der „Finanzierung von Gruppenaktionen, die massiv die öffentliche Ordnung gestört“ hätten, ist gemeint, dass sie für bestimmte Protestteilnehmer die Geldstrafen sowie die Rechnungen für das Essen in der Haft sowie ihre Anwälte bezahlt haben (die belarusischen Behörden stellen den Häftlingen das Essen in Rechnung). Eine Strafverfolgung für diese Menschenrechtsarbeit und humanitäre Hilfe ist gesetzwidrig, sie verstößt nicht nur gegen schriftliche Normen, sondern auch gegen die Grundlage der Moral.

Als „Schmuggel“ wurden hier verschiedene Ausgaben gemeint, die mit der Menschenrechtsarbeit in Litauen und Belarus von 2016-2021 zu tun hatten. Solche Ausgaben und Geldüberweisungen ins Ausland, die völlig unbegründet in diesen Anklagepunkt einbezogen wurden, haben weder gegen litauisches noch gegen belarusisches Recht verstoßen.

Im Laufe der Ermittlungen wurde klar, dass eine persönliche Beteiligung der angeklagten Vjasna-Mitglieder an den Ausgaben oder überhaupt an den Aktionen, die nach Auffassung der belarusischen Behörden unter die beiden Anklagepunkte fallen, gar nicht nachgewiesen wurde. Das hinderte das „Gericht“ in Minsk nicht daran, die Menschenrechtler für schuldig zu erklären und Ales Bjaljazki zu zehn Jahren, Valentin Stefanovitsch zu neun und Vladimir Labkovitsch zu sieben Jahren Strafkolonie zu verurteilen.

Wir fordern die Freilassung von Ales Bjaljazki, Valentin Stefanovitsch und Vladimir Labkovitsch und bekunden ihnen unsere Unterstützung und Solidarität.

Freiheit für die politischen Gefangenen!

3. März 2023

 

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