Die „Bürgerkammer“ ist kein „ausländischer Agent“

Im Rahmen der umfassenden Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen im Frühjahr hatte auch die Permer Bürgerkammer am 25. April die staatsanwaltliche Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Darüber hinaus wurde Ende Juni ein administratives Strafverfahren gegen die Kammer eingeleitet, weil sie dieser Forderung nicht nachgekommen war.

Gerichtlich hat sich die Kammer gegen beide Maßnahmen zur Wehr gesetzt – und mit Erfolg. Das Administrativverfahren wurde bereits im September eingestellt, eine Entscheidung, die die Staatsanwaltschaft erfolglos angefochten hatte.

Heute, am 6. November, ging es vor Gericht um die Klage der Bürgerkammer gegen die eigentliche staatsanwaltschaftliche Anordnung, die die Bürgerkammer als „ausländischen Agenten“ eingestuft und die entsprechende Registrierung verlangt hatte. Das zuständige Bezirksgericht erklärte diese Verfügung vom 25. April in letzter Instanz ausdrücklich für „ungesetzlich“.

Damit hat die sechsmonatige Auseinandersetzung der Bürgerkammer mit der Staatsanwaltschaft  ihr Ende gefunden, und die Kammer ist „endgültig rehabilitiert“, wie es in ihrer Presseerklärung heißt. Im Falle dreier weiterer Permer Organisationen, darunter auch der Jugendorganisation MEMORIAL, stehen die Entscheidungen noch aus.


Quellen: http://www.pgpalata.ru/news/061113
http://closedsociety.org/data/checks/#51bbaed9f476a8b46cc24ca2

6.11.2013
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