Proteste in Moskau und Petersburg gegen Bolotnaja-Urteil

Am 24. Februar wurden die erwarteten Urteile im Bolotnaja-Verfahren verkündet. Von den acht Personen, die vor Gericht standen, erhielten sieben langjährige Haftstrafen (von zweieinhalb bis zu vier Jahren). Gegen die Urteile wird Berufung eingelegt.

Wie schon am Freitag, kam es auch am Montag bei Protestkundgebungen aus Anlass der Urteilsverkündung zu zahlreichen Festnahmen. In Moskau kam es zu zwei Kundgebungen (eine vor dem Gerichtsgebäude und eine weitere abends am Manegeplatz). Hier wurden über 400 Personen (darunter auch Oleg Orlov vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL) festgenommen, aus Petersburg wurde von mindestens 60 Festnahmen berichtet (darunter der 85 jährige Vitold Zalesskij, Mitglied von MEMORIAL St. Petersburg).

Inzwischen haben bereits Eilverfahren gegen etliche der Personen stattgefunden, die bei den Protesten am Freitag und Montag festgenommen worden waren. So wurden Boris Nemzov, Ilja Jaschin, Nikolaj Ljaskin und Nadezhda Mitjuschkina zu 10 Tagen Haft verurteilt, Alexej Navalnyj zu 7 Tagen.
Für Navalnyj könnte dies aber weitergehende Konsequenzen haben, da er im letzten Jahr zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war. Darüber hinaus ist noch ein weiteres Strafverfahren gegen ihn im Gang. Im Zusammenhang mit diesem gab heute (28.2.) das Basmannyj-Bezirksgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und stellte Navalnyj für zwei Monate (bis 28. April) unter Hausarrest und verbot ihm die Nutzung von Telefon und Internet.

Das Verfahren gegen den Journalisten Sergej Parchomenko wurde auf den 21. März vertagt.  Seine Anwältin Elena Perschakova hatte dem Gericht erklärt, Parchomenko sei Mitglied einer Bezirkswahlkommission. Das bedeutet, dass er ohne Sanktion des Moskauer Staatsanwalts weder festgenommen noch vernommen oder verurteilt werden darf. Das Gericht sah sich somit gezwungen, das Verfahren auszusetzen, bis die erforderliche Einwilligung vorliegt.

Parchomenko hat in einem Schreiben an den Staatsanwalt die Vorgänge aus seiner Sicht geschildert. Insbesondere wies er darauf hin, dass der Bericht über ihm zur Last gelegte Handlungen aus einem vorgefertigten Text zunächst ohne den Namen des Beschuldigten bestand. Sein Name sei an der dafür freigelassenen Stelle später eingefügt worden. Dies legt für ihn den Verdacht nahe, dass die Vorwürfe gegen ihn im Voraus konstruiert wurden und in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Ereignissen stehen.

28.2.2014
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