Die Verkündigung der „Teilmobilmachung“ im September 2022 hat neue Anti-Kriegsproteste im Land provoziert. Allerdings sind Demonstrationen seit Beginn des Überfalls auf die Ukraine nicht die einzige Reaktion auf den Krieg. So wurden beispielsweise bereits mehrere Militärdienststellen und Verwaltungsgebäude angezündet, verstärkt seit Erklärung der Mobilmachung. Als Antwort werden zivile Proteste immer rigoroser unterdrückt, Strafverfahren gegen missliebige Personen eingeleitet oder forciert - sowohl wegen Aktionen gegen den Krieg als auch aus anderen Gründen. Wir bringen einen gekürzten Überblick über die politischen Verfolgungen im September 2022, übernommen von OVD-Info.

 „Ausländische Agenten"

Ein neues, in die Staatsduma eingebrachtes Gesetzespaket sieht die Verschärfung des geltenden „Agenten-Gesetzes“ vor. Dabei sollen nicht mehr nur diejenigen bestraft werden können, die als „Ausländische Agenten“ gelten, sondern auch diejenigen, die die Absicht haben, als solcher zu handeln. Der Begriff „Absicht“ wird dabei im Gesetzesentwurf in keiner Weise eingeschränkt. 

Seit September wurden bekannte Künstler, Musiker, Politiker, Journalisten, Politologen, Historiker, Journalisten, LGBT-Aktivisten, Unternehmer und anderweitig öffentlich tätige Personen in das „Agenten-Register“ eingetragen, unter ihnen der Musiker Andrej Makarevitsch, der Direktor des FBK (Fonds zur Korruptionsbekämpfung) Ivan Zhdanov und die Journalistin Julija Latynina. Es gab auch seltene Fälle von Austragungen aus dem Register, wie im Falle der Wohltätigkeitsstiftung „Gumanitarnoe Dejstvie“ (Humanitäre Aktion) und des Menschenrechtsprojekts „o“. Im Fall des „Zentrums Krasnodar für moderne Kunst Tipografija“ weigerte sich das Gericht, die Eintragung in das Register rückgängig zu machen. 

Druck auf weitere unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen

 Ein Berufungsgericht bestätigt die Eintragung von OVD-Info in das Register „Ausländischer Agent“.

 Das Moskauer Stadtgericht trifft auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Entscheidung, die unabhängige „Journalisten- und Mediengewerkschaft“ zu liquidieren. 

Ein Gericht in Tscheljabinsk stuft die anarchistische Organisation „Narodnaja Samooborona“ (Selbstverteidigung des Volkes) als terroristische Organisation ein und verbietet ihre Aktivitäten in Russland. Ebenfalls bestätigt werden durch Berufungsgerichte die Liquidierung des „All-Tatarischen Gesellschaftlichen Zentrums“ (VTOZ) wegen angeblicher extremistischer Tätigkeit sowie die Auflösung der Wohltätigkeitsorganisation „Sfera“, die LGBT-Personen juristische und psychologische Hilfe leistete. 

Ein Bezirksgericht in Moskau verfügt, die Übergabe der Räumlichkeiten von Memorial International an das Wissenschaftliche Zentrum für Information und Aufklärung (NIPC) für ungültig zu erklären. Das Zentrum betreut und organisiert sämtliche historischen Projekte von Memorial in Russland. 

Erzwungene Emigration 

Im September verließen erneut Politiker, Blogger, Journalisten und andere öffentlich tätige Personen das Land, unter ihnen die Journalistin Jevgenija Albaz. Gegen einige von ihnen war zuvor ein Strafverfahren eingeleitet worden. Weitere Personen wurden zur Fahndung ausgeschrieben, darunter ehemalige Navalnyj-Mitarbeiter, Journalisten sowie die Aktivistin Anastasija Schevtschenko.  

Internet-Blockaden und Druck auf Medien 

Nach der Bekanntgabe der „Teilmobilmachung“ verlangt die oberste Medienaufsichtsbehörde „Roskomnadzor“ von den Medien, ausschließlich mit Berufung auf offizielle Quellen der Behörden über „Mobilisierungsaktivitäten“ zu berichten, anderenfalls drohen Gerichtsverfahren und sofortige außergerichtliche Sperrungen. 

Das Moskauer Basmannyj Gericht erklärt die Lizenz der „Novaja Gazeta“ für ungültig und annulliert die Registrierungsurkunde der zuvor neu gegründeten „Novaja Rasskaz Gazeta“; des weiteren entzieht man der Website der „Novaja Gazeta“ ebenfalls die Medienlizenz, Yandex entfernt ohne Erklärung einen Podcast der „Novaja Gazeta. Evropa“. 

Das Nachrichtenmagazin „Republic“ verzichtet aus eigener Initiative auf seine Lizenz, weiterhin sperrt „Roskomnadzor“ die Ausgabe einer Internet-Zeitschrift, die Adressen zur Umleitung zu Links aus gesperrten Internet-Adressen enthält. 

Navalnyj und seine Anhänger 

Alexej Navalnyj wurde allein im September zweimal für je 12 und 15 Tage in die Straf-Isolationszelle verbracht, wo er Erstickungsanfälle erlitt, gleichzeitig entzog man ihm das Recht auf  Anwaltsgeheimnis. 

Im Falle eines ehemaligen Mitarbeiter des Navalnyj-Stabs aus Archangelsk fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Lagerhaft wegen Rechtfertigung von Nationalsozialismus, die ehemalige Leiterin des Navalnyj-Stabs in Ufa, Lilija Tschanyscheva, erhielt eine Anklage aufgrund des Verstoßes gegen drei Paragraphen: Gründung einer extremistischen Vereinigung unter Ausnutzung des Dienstgrades [Art. 282.1 Teil 3 StGB RF], Beteiligung an Aktivitäten einer nicht-kommerziellen Organisation, die Persönlichkeits- und Bürgerrecht angreift [Art. 239 Teil 3 StGB] sowie öffentliche Aufrufe zu extremistischen Handlungen [Art. 280 Teil 1 StGB]. 

Ein weiteres Verfahren wegen Gründung einer extremistischen Vereinigung wurde gegen den früheren Koordinator des Navalnyj-Stabs in Chabarovsk, Aleksej Vorsin, der sich derzeit nicht in Russland aufhält, eingeleitet. 

Der ehemalige Koordinator des Navalnyj-Stabs von Kostroma und Saratov, Aleksandr Zykov, berichtet von Druck auf seine Mutter, bei der Sicherheitskräfte auftauchten, um ihr eine Vorladung zu einer gerichtlichen Untersuchung zu überreichen, die auf den Namen der zehn Jahre zuvor verstorbenen Großmutter Zykovs ausgestellt worden war. 

Gerichte in Tambov und Samara fordern von örtlichen Navalnyj-Anhängern finanzielle Kompensation für die Polizeieinsätze bei Demonstrationen zur Unterstützung des Politikers im Jahr 2021, die Bankkonten eines Navalnyj-Unterstützers in Novosibirsk werden konfisziert. 

Prozesse nach Aktionen gegen den Krieg

Igor Malzev (St. Petersburg) erhält 3 Jahre und 8 Monate Lagerhaft wegen „Rowdytum aus politischem und ideologischem Hass, begangen von einer Gruppe“ [Art. 213 Teil StGB RF]. Malzev hatte eine Vogelscheuche in Uniform verbrannt. 

Vladimir Anton Ganjuschkin: 8 Monate Freiheitsbeschränkung aufgrund von „Vandalismus aus politischem Hass“ [Art. 241 Teil 2 StGB] wegen eines Graffitis „Nein zum Krieg“. 

800 000 Rubel [ca. 13,130 Euro] Strafe erhält ein Wehrdienstleistender aus Petropavlovsk-Kamtschatskij wegen „Falschmeldungen über die Russische Armee“ [Art. 207.3 Teil 1 StGB RF], 40 000 Rubel Strafe [ca. 656 Euro] ein Moskauer, der in Kostroma angeblich eine Installation mit dem Buchstaben „Z“ zerstört haben soll, wegen „Vandalismus“ [Art. 214 Teil 1 StGB]. Ein weiteres Urteil wegen „Falschmeldungen über die Russische Armee“ wurde gegen eine Einwohnerin der Stadt Majkop verhängt, die Höhe der Strafe ist nicht bekannt. 

Im Prozess gegen Aleksandr Tarapon aus Aluschta fordert die Staatsanwaltschaft 2 Jahre strenge Lagerhaft wegen „Verbreitung von Falschmeldungen über die russische Armee“ [Art. 207.3 Teil 1 StGB RF], Tarapon hatte die Fotografie eines Nationalgardisten an dessen Haus aufgehängt mit der Aufschrift: „Hier wohnt ein Kriegsverbrecher, der Kinder tötet.“ Weitere Strafverfahren auf der Grundlage des „Fake-Paragraphen“ gegen einzelne Personen sind aus Lipezk, der Stadt und dem Gebiet Moskau bekannt, wegen Verleumdung aus der Stadt Penza und wegen Staatsverrat aus Vladivostok. 

Weiterhin wurden einschränkende Maßnahmen in Rahmen der Anti-Kriegsprozesse unter anderem gegen einen Blogger aus Novorossijsk, einen Aktivisten aus dem Gebiet Ivanovo, einen Wehrdienstleistenden aus Rostov am Don verhängt sowie gegen drei Teilnehmer der „Majakovskij-Lesungen“, die sich in Untersuchungshaft befinden. Insgesamt wurden im September 2022 in mehr als 15 Regionen Russlands Strafverfahren wegen Proteste gegen den Krieg in der Ukraine eingeleitet, darunter auch solche wegen „Diskreditierung der russischen Streitkräfte“ [Art. 280.3 StGB RF]. Unter den Angeklagten befindet sich eine 77-jährige Bewohnerin von Petrozavodsk sowie der Leiter des Parteibüros von „Jabloko“ in Jakutsk. 

In Simferopol leiteten die Sicherheitskräfte ein Verfahren gegen Unbekannt ein wegen „Vandalismus“ sowie gegen eine Person wegen „Öffentlichen Aufrufs zum Extremismus“. Im Autonomen Kreis Jugra wurde bei einem Bewohner wegen Kritik an den russischen Streitkräften eine Haussuchung durchgeführt. 

In St. Petersburg kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen wegen „Telefonterrorismus“ [Art. 207 StGB], gegen mindestens sieben Personen wurden Strafverfahren eröffnet. 

Am 8. September kam es im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den ehemaligen Abgeordneten der Staatsduma Ilja Ponomarev wegen „Falschmeldungen über die russische Armee“ [Art. 207.3 Teil 2 StGB] bei mindestens sieben Personen, darunter Journalisten, zu Haussuchungen. Am selben Tag kam es im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren wegen Verbreitung von „Falschmeldungen“ zu Durchsuchungen bei Mitarbeitern eines Informationsportals der Stadt Odinzovo bei Moskau. 

Durchsuchungen wurden ebenfalls bei sechs Aktivisten der „Partija Mertvych“ (Partei der Toten) wegen „Verletzung der Gefühle von Gläubigen“ [Art. 148 StGB RF) vorgenommen. Die Aktivisten hatten bei Instagram Bilder gepostet u.a. mit der Aufschrift „Genug gekämpft – Zivilisten werden nicht auferstehen“. 

Aufgrund eines Verfahrens wegen Verleumdung einer Unternehmerin [Art. 128.1 StGB RF] kam es auch bei einer Aktivistin und Bloggerin aus Kabardino-Balkarien im Nordkaukasus zu einer Hausdurchsuchung. Die Aktivistin selbst führt die Durchsuchung auf ihre Anti-Kriegshaltung zurück. 

Der Petersburger Künstlerin Skotschilenko wurde eine Anklage wegen „Verbreitung von Falschmeldungen über die russische Armee aus politischem Hass“ überreicht, sie befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. 

Gegen mindestens weitere sieben Angeklagte der Anti-Kriegsprozesse aus verschiedenen Regionen Russlands wurden dem Gericht Unterlagen übergeben, die Anklagen in diesen Fällen lauten auf „Aufruf zum Terrorismus“ [Art. 205.2 StGB ], „Aufruf zu extremistischen Handlungen“ [Art. 280 Teil 2 StGB], „Verbreitung von Falschinformationen über die russischen Streitkräfte“ [Art. 207.3 StGB] sowie „Vandalismus“ [Art. 214 Teil 2 STGB]. 

In Zusammenhang mit den Anti-Kriegsprozessen ordnete ein Gericht in Tula für einen Mann eine stationäre psychiatrische Untersuchung an. Der Mann wird verdächtigt, die russische Armee [Art. 280.3 Teil 1 StGB] diskreditiert zu haben. 

Der in Blagoveschtschensk in Untersuchungshaft sitzende Aktivist Vladislav Nikitenko ist als Protest gegen die Verlängerung seines Arrests wegen wiederholter „Diskreditierung der russischen Armee“ [Art. 280.3 Teil 1 StGB] in den Hungerstreik getreten. 

Proteste gegen die Mobilisierung 

Zwischen dem 21. und 26. September wurden bei Aktionen gegen die Mobilisierung mindestens 2400 Personen in ganz Russland festgenommen, bei präventiven Festnahmen am 30. September, dem Tag des „Anschlusses der ukrainischen Gebiete Cherson und Zaporizhzhia sowie der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ kam es zu weiteren, präventiven Festnahmen, unter anderem von Personen, die bereits zuvor gegen die Mobilisierung protestiert hatten. Dabei kam es zu Gewaltanwendung und massiver Verletzung der Rechte der Festgenommenen, vor allem in den Kaukasusrepubliken. Die Sicherheitskräfte wandten Pfefferspray, Schlagstöcke und Elektroschockgeräte an, allein in Machatschkala wurden 30 Strafverfahren eingeleitet, den Demonstranten wird „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ [Art. 318 StGB] vorgeworfen. Mindestens zwei Personen befinden sich in Untersuchungshaft. 

In Tschetschenien sollen Söhne, deren Mütter gegen die Mobilmachung demonstriert hatten und dabei festgenommen worden waren, gezwungen worden sein, in den Krieg zu ziehen unter der Drohung, ihren Müttern Schaden zuzufügen. In Groznyj zwang man einen Mann, seine Frau zu schlagen, die gegen die Einziehung ihres 18-jährigen Sohnes demonstriert hatte. Später verstarb der Mann an einem Herzinfarkt. 

Verfahren wegen Brandanschlägen auf Rekrutierungsanstalten und Verwaltungsgebäude 

In den Gebieten Volgograd und Saratov wurden gegen jeweils zwei Personen Verfahren eingeleitet wegen Brandstiftung an Gebäuden der öffentlichen Verwaltung, eine der Personen befindet sich in Haft. 

In Urjupinsk nahm man einen Mann wegen Brandstiftung an einer Militärdienststelle fest, ein Verfahren ist eingeleitet. 

In St. Petersburg nahm man eine Person wegen versuchter Brandstiftung an einem Gebäude mit der Aufschrift „Militärdienststelle“ fest, sie befindet sich für 2 Monate in Untersuchungshaft wegen „Vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung vom fremdem Eigentum“ [Art. 167 StGB], analoge Präventivmaßnahmen verhängten Gerichte gegen Personen in Zelenodolsk und Tschernjachovsk. 

In Nizhnij Novgorod wurde ein junger Mann wegen des Verdachts auf einen Brandanschlag auf die örtliche Militärdienststelle festgenommen und später wieder auf freien Fuß gesetzt, ein Verfahren wegen „Rowdytum“ wurde eingeleitet (Art. 213 StGB). 

Verfolgung von Anhängern der Bewegung „Vesna“ 

In St. Petersburg kam es am 24. September bei drei Aktivisten der Bewegung Vesna“ (Frühling) zu Hausdurchsuchungen, die Gruppe hatte einige Tage zuvor zu Protestaktionen gegen die Mobilisierung aufgerufen. Zu einem gegen die Aktivisten bereits laufenden Verfahren wegen „Beteiligung an Aktivitäten einer nicht-kommerziellen Organisation, die Persönlichkeits- und Bürgerrecht angreift“ [Art. 239 Teil 3 StGB] fügten die Behörden nun noch die Anklage „Aufstachlung zu Massenunruhen“ [Art. 212 Teil 1.1. StGB] hinzu. Am 30. September forderte die Staatsanwaltschaft in St. Petersburg, „Vesna“ als extremistische oppositionelle Bewegung einzustufen, gegen zwei Vesna-Aktivisten wurden die verhängten Präventivmaßnahmen in Form eines Verbots bestimmter Handlungen verlängert. 

Strafverfahren wegen angeblicher Rechtfertigung des Nazismus 

Seit Kriegsbeginn ist die Zahl der Verfahren wegen Rechtfertigung des Nazismus [Art. 354.1 StGB] stark angestiegen, vermutlich, um diese Anklage vor allem gegen Personen anzuwenden, die sich gegen die „Spezialoperation“ und „Entnazifizierung“ in der Ukraine aussprechen könnten. 

Im autonomen Kreis Tschukotka wurde ein Mann wegen zweimaliger „Rechtfertigung des Nazismus im Internet“ und zwei weiterer Vergehen zu einer 4-jährigen Lagerhaftstrafe verurteilt, er hatte am 9. Mai, dem „Tag des Sieges“ in einem Messenger-Dienst eine Fotografie Adolf Hitlers gepostet, der Mann bestreitet seine Schuld. 

In St. Petersburg wurde ebenfalls wegen Veröffentlichung eines Fotos von Adolf Hitler auf der Seite „Bessmertnyj Polk“ (Unsterbliches Regiment) eine Person angeklagt und für schuldig befunden, die Strafe von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurde inzwischen wegen Verjährung aufgehoben. 

In Krasnogorsk leitete man ein Verfahren wegen „Rechtfertigung des Nazismus“, weil ein Mann 2011 eine Zigarette in das „Ewige Feuer“ geworfen und davon ein Video aufgenommen hatte, das er 2021 in den sozialen Netzwerken veröffentlichte. 

Ein 44-jähriger Petersburger wurde ebenfalls wegen Kommentaren, die angeblich den Holocaust leugnen, festgenommen, inzwischen aber unter der Auflage, seinen Wohnort nicht zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt. 

Gegen einen Bewohner des Gebiets Kaliningrad verhängte das Gericht die Überweisung in eine psychiatrisches Krankenhaus, wo der Mann sich einer Untersuchung unterziehen soll. 

Palast-Prozesse 

Im Rahmen der Proteste 2021 zur Unterstützung Alexej Navalnyjs, der die Veröffentlichung des Films „Ein Palast für Putin“ vorausgegangen war, kam es zu Verfahren gegen mehr als 180 Personen. 

Gegen zwei in Zusammenhang mit diesen Protesten Angeklagten kam es im September 2022 in einem Fall zu einer Bestätigung des Urteils durch ein Berufungsgericht: Der Angeklagte war wegen „Gewaltanwendung gegen einen Staatsvertreter“ [Art. 318 Teil 1 STGB] bei den damaligen Demonstrationen zu 5 Jahren Lagerhaft im allgemeinen Regime verurteilt worden. 

In Petersburg wies das Gericht den Antrag eines Verurteilten auf eine Milderung der Haftstrafe zurück, 2021 hatte man ihn zu 3 Jahren Haft in einer Ansiedelungskolonie, ebenfalls wegen „Gewaltanwendung gegen einen Staatsvertreter“, verurteilt. 

Strafverfahren nach Artikel 212.1 StGB RF (Dadin-Artikel)

 Gegen Paragraph 212.1 verstößt, wer mehrfach Vorgaben zur Durchführung von Demonstrationen verletzt, der erste nach diesem Paragraphen Verurteilte war der Aktivist Ilja Dadin. 

Ein Berufungsgericht bestätigte im September das Urteil gegen den Aktivisten Vjatscheslav Egorov, der auf Grundlage des „Dadin-Paragraphen“ 2021 zu 1 Jahr und 3 Monaten Haft in einer Ansiedelungskolonie verurteilt worden war, am 8. August wurde Jegorov nach Ablauf seiner Strafe auf freien Fuß gesetzt. 

In Moskau verlängerte das Gericht die Bewährungsfrist der Politikerin Julija Galjamina, die im Dezember 2020 zu 2 Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung sowie weiteren 2 Jahren Bewährungsfrist verurteilt worden war, Galjamina soll erneut mehrfach gegen das Demonstrationsrecht verstoßen haben. 

Dem sich in Untersuchungshaft befindlichen Leiter der Gewerkschaft „Kurer“ (Kurier) Kirill Ukrainzev und seinem Anwalt verweigert das Gericht das Recht auf Akteneinsicht, die Frist seiner Unterbringung in U-Haft wurde um einen Monat verlängert.

Verfolgung von Journalisten 

Die russischen Behörden setzen unabhängige Journalisten u.a. mit Strafverfahren unter starken Druck. Zur Anwendung gegen Journalisten kommen dabei vor allem die Paragraphen „Erpressung“ [Art. 163 StGB] und „Verleumdung“ [Art. 128.1 StGB], doch auch für Journalismus weniger typische Paragraphen wie „Staatsverrat“ [Art. 275 StGB], „Vandalismus“ [Art. 214 StGB] oder auch „Waffenbesitz“ [Art. 222 StGB]. 

So wurde im September 2022 der Journalist Ivan Safronov wegen „Staatsverrat“ zu 22 Jahren Lagerhaft in strengem Regime, einer halben Million Rubel Strafe [ca. 8200 Euro] sowie zwei weiteren Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt; das Gericht befand ihn für schuldig, Staatsgeheimnisse an ausländische Geheimdienste weitergegeben zu haben. 

Der ukrainische Journalist Vladislav Jesipenko, der vom Bezirksgericht Simferopol zu einer Lagerhaftstrafe von 6 Jahren in allgemeinem Regime sowie 110 000 Rubel [ca. 1800 Euro] verurteilt worden war, wurde in die Besserungskolonie Nr. 2 in Kertsch gebracht. Die Anklage, auf deren Grundlage er verurteilt worden war, hatte auf „Unerlaubte Handlungen mit Waffen [Art. 222 StGB] sowie „Herstellung von Sprengstoff“ gelautet. Jesipenko selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten und gesagt, man habe ihm Waffe und Sprengstoff untergeschoben. 

Verfahren wegen „Rechtfertigung von Terrorismus“ nach Explosion beim FSB in Archangelsk 

Am 31. Oktober 2018 zündete der 17-jährige Michail Zhlobizkij am Gebäude des FSB in Archangelsk eine Bombe, drei Mitarbeiter wurden verletzt, der junge Mann selbst starb. In der Folge leiteten die Sicherheitskräfte im ganzen Land Verfahren wegen „Rechtfertigung von Terrorismus“ gegen alle diejenigen ein, die sich zu dem Vorfall in den Sozialen Netzwerken geäußert hatten. Auch im September 2022 wurde in diesem Zusammenhang gegen eine Person im Gebiet Nizhnij Novgorod eine Strafe von 300 000 Rubel (ca. 4900 Euro) verhängt [Art. 205.2 Teil 2 StGB RF] wegen eines Kommentars auf der Seite des Radiosenders Echo Moskvy, der sich auf den Fall Zhlobizkij bezog. 

Bekannt wurde ein weiteres Verfahren gegen einen Bewohner der Stadt Magnitogorsk, die Person soll sich ebenfalls in den sozialen Netzwerken zu Zhlobizkij geäußert und ihn einen Helden genannt haben, der Angeklagte allerdings bestreitet, dass der Post von ihm stammt. 

Verfolgung von Aktivisten auf der Krim 

Der ehemalige stellvertretende Vorstand des Medzhlis, einem 2016 verbotenen Repräsentativorgan der Tataren auf der Krim, Nariman Dzheljal, ist zu 17 Jahren Lagerhaft im strengen Regime verurteilt worden, die Brüder Achmetov zu 15 bzw. 13 Jahren Lagerhaft ebenfalls im strengen Regime, zudem erhielten alle drei Geldstraßen von bis zu 700 000 Rubel (ca. 11,490 Euro) sowie weitere eineinhalb Jahre Freiheitsbeschränkung. Das Gericht fällte diese Urteile im Verfahren wegen der Explosion einer Gasleitung im Dorf Perevalnoe auf der Krim. Die drei Krimtataren wurden verurteilt auf Grundlage der „Sabotage begangen durch eine Gruppe“ [Art. 281 Teil 2 Punkt a u. b StGB], der „Ungesetzlichen Lagerung von Sprengstoff“ [Art. 222.1 Teil 4 StGB] sowie des „Schmuggels von Sprengkörpern durch eine Gruppe“ [226.1 Teil 3 StGB]. 

Der wegen „Öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus“ zu 6 Jahren verurteilte Krim-Aktivist Jevgenij Karakaschev soll aus der Lagerhaft in ein Gefängnis überstellt werden, dieses Urteil bestätigte das Oberste Gericht von Karbadino-Balkarien im September 2022. 

Strafverfahren gegen Mitglieder der Organisation Hizb-ut-Tahrir 

In Rostov am Don wurde der Krimtatar Ischap Schichametov wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ [Art. 205.5 Teil 2 STGB] zu 11 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, dabei muss er 4 Jahre im Gefängnis und 7 Jahre in Lagerhaft strengen Regimes verbringen. Eine Person aus Penza wurde unter demselben Vorwurf zu 11 Jahren verurteilt und ein anderer Krimtatar wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ sowie „Vorbereitung einer gewaltsamen Machtergreifung“ [Art. 278 u. Anw. Art. 30 Teil 1 StGB] zu 11 Jahren und 6 Monaten. 

In Bachtschyssaraj überstellte man fünf Personen aus der Untersuchungshaft in Lagerhaft, die Männer waren bereits im September 2021 zu Strafen zwischen 13 – 19 Jahren verurteilt worden wegen: „Organisation und Tätigkeit in einer terroristischen Organisation [Art. 205.5 Teil 1 u. 2 StGB] sowie „Vorbereitung einer gewaltsamen Machtergreifung“ [Art. 278 u. Anw. Art. 30 Teil 1 StGB]. Das Berufungsgericht hatte das Urteil zuletzt bestätigt. 

Ein wegen derselben Anklagen zu 12 Jahren Haft Verurteilter wurde in ein Gefängnis im Gebiet Uljanovsk gebracht, zwei Häftlinge, die wegen Mitgliedschaft in der Organisation Hizb-ut-Tahrir in Lagern auf der Krim bzw. in Tatarstan einsitzen, mussten 30 bzw. 36 Stunden in der Strafisolierzelle verbringen, ihre Angehörigen werten dies als unzulässigen Druck auf die Verurteilten und als Verletzung ihrer Rechte. 

Verfolgung der Zeugen Jehovas 

Im Gebiet Rostov wurden sechs Personen zu Freiheitsstrafen zwischen 6 ½ und 7 Jahren verurteilt wegen „Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Vereinigung“ [Art. 282.2 Teil 1 StGB], eine Person aus dem Gebiet Vologda erhielt eine Haftstrafe von 4 Jahren, eine weitere wurde zu 4 Jahren auf Bewährung verurteilt. 

In den Regionen Primorje und Krasnodar verurteilte man zwei Gläubige zu Bewährungsstrafen wegen „Beteiligung in einer extremistischen Organisation“ [Art. 282.2. Teil 2 StGB], in Murmansk kam es zur Verhängung einer Geldstrafe von 580.000 Rubel (ca. 9.520 Euro), Berufsgerichte bestätigten außerdem in 28 Fällen die Verurteilung von Zeugen Jehovas zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen sowie Haftstrafen. 

In Sevastopol fordert die Staatsanwaltschaft gegen drei Gläubige wegen „Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Vereinigung“ [Art. 282.2 Teil 1 StGB] 7 ½ Jahre Haftstrafe, in Zusammenhang mit einer Person aus der Region Chabarovsk wurden 5 Jahre Freiheitsentzug gefordert. 

Zu zahlreichen Hausdurchsuchung kam es bei Zeugen Jehovas auf der Krim sowie in den Gebieten Archangelsk, Samara und Tscheljabinsk, dabei wurde eine Person festgenommen und eine weitere in Untersuchungshaft überstellt. 

Sonstige Verfahren 

Jurij Dmitriev, Leiter von Memorial Karelien, wurde bereits zum dritten Mal im Monat September in die Strafisolierzelle gebracht. 

In St. Petersburg wurde die Ökoaktivisten Lidija Spiridonova festgenommen, weil sie sich gegen das Fällen von Bäumen im Hof ihres Wohnhauses zur Wehr gesetzt hatte. 

Eine Anarchistin und ein Anarchist aus Tscheljabinsk wurden wegen „Rowdytum aus politischem Hass“ [Art. 213 Teil 2 StGB] zu 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Sie hatten ein Banner mit der Aufschrift „FSB – der Haupt-Terrorist“ hochgehalten.

 In Ufa wurde der Koordinator der Gewerkschaft für medizinisches Personal „Dejstvie“ (Handlung) Anton Orlov zu 6 ½ Jahren Lagerhaft und einer Geldstrafe von 250 000 Rubel (ca. 4100 Euro) wegen „Betrug in großem Umfang“ [Art. 159 Teil 4 StGB] verurteilt. Orlov ist sich sicher, dass das Verfahren wegen seines gewerkschaftlichen und gesellschaftlichen Engagements fabriziert worden ist. 

Sarema Musaeva, die Mutter der tschetschenischen Aktivisten Abubakar und Ibragim Jangulbaev, erhält in der Haft keine Briefe. Außerdem verlängert man ebenfalls im September ihre Haft wegen angeblicher „Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte“ [Art. 318 Teil 2 StGB] sowie wegen Betrug [Art. 159 StGB]. Im Januar waren tschetschenische Sicherheitskräfte in die Wohnung der Familie in Nizhnij Novgorod eingedrungen und hatten Musaeva gewaltsam nach Tschetschenien entführt. 

Im September 2021 wurde gegen elf Personen aus verschiedenen Regionen Russlands ein Verfahren eingeleitet, weil diese nach Angaben der Ermittler den Telegram-Kanal „Tschto delat“ (Was tun) ins Leben gerufen hatten, mit dem Ziel, Massenunruhen an den Tagen der Wahlen vom 17 – 19 Dezember auszulösen. Für vier von ihnen, die sich in Untersuchungshaft befinden, verlängerten die Behörden nun die Unterbringung in U-Haft, einer Person wurde die Frist des Hausarrests um einen Monat verkürzt. 

In Vladivostok wurde ein Abgeordneter der KPRF zu 13 Jahren Lagerhaft in strengem Regime verurteilt wegen „Gewalttaten sexueller Natur gegen eine Person unter vierzehn Jahren“ (Art.132 Teil 4 Abschn. b STGB]. Der Abgeordnete besteht darauf, dass das Verfahren gegen ihn fabriziert wurde. Das Internet-Medium Mediazona berichtet bereits über Ungereimtheiten in dem Fall sowie Rechtsverstöße bei den Untersuchungen. 

Im Ural wurden sechs Antifaschisten wegen „Organisation einer terroristischen Vereinigung“ [Art. 205.4 Teil 1 u. 2. StGB] sowie „Herstellung von Sprengstoffen“ [Art. 223.1 Teil 2 StGB] festgenommen. Laut Ermittlung sollen die Aktivisten einen Staatssturz vorbereitet haben. Die Antifaschisten selbst berichten, sie seien bei der Festnahme mit Elektroschockgeräten und Wasser traktiert worden. 

Im Gebiet Oblast Kirov verweigerte das Gericht einem jungen Mann, der beim Parteibüro von „Jedinaja Rossija“ eine Fensterscheibe eingeworfen hatte, die Freilassung auf Bewährung. 

Der ehemalige Bürgermeister von Jaroslavl Jevgenij Urlaschov, der wegen „Versuchter Bestechung“ verurteilt worden war, wurde aus der Besserungskolonie Nr. 2 in Rybinsk in eine Haftanstalt nach Tver verlegt. Ein Insasse der Besserungskolonie äußerte im Gespräch mit Journalisten, dass die Verlegung des Ex-Bürgermeisters mit dessen „aktiver Zusammenarbeit mit der Presse“ in Zusammenhang stehen könnte. Möglicherweise war die Gefängnisleitung zu dem Schluss gekommen, Urlaschov sei an Veröffentlichungen über die Anwerbungen von Häftlingen für den Krieg in der Ukraine beteiligt gewesen. 

In St. Petersburg wurde der Aktivist Pavel Ivankin zu 6 Monaten Besserungsarbeit auf Bewährung wegen „Beleidigung von Staatsvertretern“ verurteilt [Art. 319 StGB RF]. Das Verfahren war wegen eines Plakates mit der Aufschrift „Müll ist schlimmer als Scheiße“ eingeleitet worden, das Ivankin bei einer Einzelkundgebung im Januar 2021 hochgehalten hatte, um gegen die ungesetzlichen Festnahmen bei den Demonstrationen zur Unterstützung Navalnyjs zu protestieren.

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker 

8. Oktober/18. Oktober 2022

 

 

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