Gegen das Urteil im Prozess gegen Oleg Orlov ist inzwischen Revision eingelegt worden. Orlov hatte dies bereits in seinem Schlusswort angekündigt. Er ficht den Schuldspruch als solchen an, es geht ihm dabei nicht um das relativ milde Strafmaß.

Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Allerdings fordert sie nicht, dass ihrem ursprünglicher Antrag (250.000 Rubel Geldstrafe – das Gericht hatte 150.000 verhängt) stattgegeben wird, sondern stellt eine neue Forderung: Sie beantragt jetzt drei Jahre Haft – die Höchststrafe, die in diesem Verfahren möglich ist.

Begründet wird dies damit, dass das Urteil weder der öffentlichen Gefahr, die durch Orlovs Aktivitäten entsteht, noch seiner Persönlichkeit gerecht werde. Außerdem sei das Gericht im Urteil nicht genauer darauf eingegangen, dass es keine belastenden Umstände gegeben habe.
In der Tat hatte die Staatsanwaltschaft selbst im Laufe des Verfahrens festgehalten, dass es "keinerlei belastende Umstände", sondern nur "mildernde Umstände" gebe.

Angesichts der Umstände sei klar, dass Orlov, um den Weg der Besserung zu beschreiten, "von der Gesellschaft isoliert werden" müsse. Daher beantragt die Staatsanwaltschaft eine dreijährige Haftstrafe, wobei Orlov sofort im Gerichtsgebäude in Haft zu nehmen sei.


31. Oktober 2023

 

 

 

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