Der Dokumentarfilmer und Regisseur Vsevolod (Seva) Korolev ist von einem Petersburger Gericht in dem gegen ihn geführten Prozess wegen „Falschmeldungen“ über den Krieg (Art. 207.3., Teil 2, Absatz d, StGB RF) zu drei Jahren Lagerhaft in allgemeinem Regime verurteilt worden.

Zusätzlich wurde ein vierjähriges Verbot, soziale Netzwerke zu nutzen, verhängt. Der Staatsanwalt hatte zuvor eine neunjährige Haftstrafe gefordert. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft bleiben Korolev jetzt noch etwa eineinhalb Jahre Haft.

Allerdings ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, um eine Verschärfung des Urteils zu erwirken. 

22. März 2024

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