Erklärung der Internationalen Gesellschaft Memorial

 

Am heutigen 20. September 2018 hat die Richterin des Stadtgerichts Schali Marina Sajnetdinova dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Öffentlichkeit sowie Presservertreter vom Prozess gegen Ojub Titiev ausgeschlossen. Dies erfolgte unter dem Vorwand, dass man die Sicherheit der Mitarbeiter der Sicherheitsorgane, die als Zeugen der Anklage im Prozess aussagen, nicht gefährden dürfe.

Der Vorwand ist absurd: Die Staatsanwaltschaft fürchtet plötzlich um die Sicherheit der Polizisten, nachdem an elf öffentlichen Verhandlungstagen bereits 57 Zeugen von 65, die die Anklage vorgeladen hat, vernommen worden sind. Fast alle Zeugen sind Mitarbeiter der Polizei. Es sind nur noch wenige Polizisten zu befragen, und zwar gerade die, die aktiv daran beteiligt waren, das Verfahren gegen Titiev zu fabrizieren.

Offenbar haben diese Personen erkannt, dass die „Argumente“ der Anklage vor Gericht keinen Bestand haben können und dass ein öffentliches Gerichtsverfahren alle Lügen und Ungereimtheiten in den Aussagen der von der Anklage beigebrachten Zeugen ans Licht bringen wird. Jetzt werden sie nicht einmal mehr den Anschein einer Gesetzlichkeit im Titiev-Prozess zu erwecken suchen, und das Gericht ist ihnen dabei zu Hilfe gekommen.

Im Zusammenhang mit unserer Forderung, die gerichtliche Zuständigkeit bei den Ermittlungen und im Prozess zu ändern, haben wir immer wieder festgehalten, dass es in „Kadyrovs“ Tschetschenien keine Hoffnung auf ein gerechtes und unvoreingenommenes Verfahren gegen jemanden geben kann, den Kadyrov bereits zum Verbrecher und „Volksfeind“ erklärt hat. Die heutige Gerichtsentscheidung bestätigt unsere Befürchtungen.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft Memorial

 

20. September 2018

 

Nachtrag: Inzwischen wird die Öffentlichkeit doch wieder zu den Gerichtsverhandlungen zugelassen.

Oktober 2018

Am 13.09.2018 fand vor dem Tverskoj-Bezirksgericht in Moskau die Verhandlung gegen Oleg Orlov, Leiter des Programms Gorjatschije Totschki im Menschenrechtszentrum Memorial, statt. Bei der Verhandlung waren Angehörige der Schwedischen und Australischen Botschaft sowie ein Mitglied einer EU-Delegation in Moskau anwesend. Oleg Orlov hatte sich gemeinsam mit Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grashdanskoe Sodejstvie, am 9. Juli, dem Tag des Verhandlungsbeginns gegen Titiev, auf dem Manegenplatz in Moskau zu einer Kundgebung für Titiev postiert. Orlov und Gannuschkina hatten Plakate mit der Aufschrift „Freiheit für Ojub Titiev“ in die Höhe gehalten. Die Aktion war nicht mit den Behörden abgestimmt. Orlov, dem ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht (§ 20.2. Ordnungsstrafrecht der RF, Verstoß gegen die Bestimmungen zu Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, eines Marsches oder einer Einzelmahnwache) vorgeworfen wird, äußerte sich bei der Verhandlung folgendermaßen:

„Der in Tschetschenien gegen unseren Freund Ojub Titiev begonnene Prozess ist aus unserer Sicht ein sowohl für die russische als auch für die internationale Gesellschaft sehr wichtiges Ereignis. Die Anklage gegen Titiev ist vollständig fabriziert, er ist ein politischer Gefangener. Darauf muss die Gesellschaft reagieren. Aus diesem Grund hielten wir es für dringend geboten, diese Aktion genau am 9. Juli genau im Zentrum Moskaus durchzuführen, um diese wichtige Information den Bürgern unseres Landes, den nach Moskau gereisten Gästen und den Massenmedien zur Verfügung zu stellen. Zugleich beschränkte der Präsidentenerlass Nr. 202 vom 9. Mai 2017 die Durchführung von Straßenaktionen in Moskau und anderen Städten, in denen Veranstaltungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft stattfanden, und ließ faktisch keine Hoffnung auf die Möglichkeit, eine mit den Behörden abgestimmte Aktion zur Unterstützung von Ojub Titiev am 9. Juli im Zentrum von Moskau abzuhalten. Aus unserer Sicht widerspricht dieser Ukas den Normen der Verfassung der Russischen Föderation. Im Zusammenhang damit hielten ich und Svetlana Gannuschkina es für richtig, unser Recht auf Freiheit der Rede und der Versammlung zu nutzen, die durch Artikel 29 und 31 der Verfassung der Russischen Föderation sowie durch Artikel 10 und 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sind. Unsere friedliche Mahnwache bedrohte weder die Interessen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung noch die Gesundheit und Sittlichkeit Anderer. Ich sehe und sah keine Grundlage für unsere Festnahme.“

Mehrere Anträge der Verteidigung, wie beispielsweise die Übermittlung einer Anfrage an das Verfassungsgericht der Russischen Föderation zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Punkt 11 des oben erwähnten Präsidentenerlasses Nr. 202 vom 9. Mai 2017, wurde vom Gericht abgelehnt.

Oleg Orlov wurde zu einer Geldstrafe von 10 000 Rubel (umgerechnet etwa 127,- Euro) verurteilt, die Verteidigung wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Verhandlung gegen Svetlana Gannuschkina ist für den 1. Oktober angesetzt.

 

18. September 2018

 

 

Am ersten Septemberwochenende trafen sich die TeilnehmerInnen aus Deutschland des Projekts „Vergangener Konflikte gedenken, die Zukunft denken – Geschichte gemeinsam schreiben“ in Berlin, um sich auf die Sommerschule in Georgien vorzubereiten. Wir beschäftigten uns mit wissenschaftlichen Theorien der Erinnerung und wagten mit Prof. Rainer Goldt einen Blick in die deutsche Geschichte – wie betrachten und bewerten wir historische Ereignisse? Wer erinnert sich wie an welche Geschehnisse? Wir besuchten die Gedenkstätte Hohenschönhausen und wurden von einem ehemaligen Gefangenen durch das frühere Gefängnis geführt, der uns seine Geschichte auf persönliche Weise erzählte.

Dann reisten wir gedanklich in den Ural nach Perm. Anke Giesen, Vorstandsmitglied von Memorial Deutschland, berichtete über die Geschichte und die derzeitige Situation des ehemaligen Lagers Perm36. In Sergei Loznitsas Film „Blokada“ beschäftigten wir uns mit einem Ereignis, das in Russland eine der traumatischsten Tragödien des Zweiten Weltkriegs darstellt, in deutschen Schulen häufig jedoch vergeblich auf dem Lehrplan gesucht wird. Am letzten Tag bereiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Präsentation vor, in der sie zwei Ereignisse - die Machtübernahme Hitlers 1933 und den Kniefall Willy Brandts 1970 - analysieren und die Sichtweisen, die in Deutschland darüber vorherrsch(t)en, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Belarus, Russland und der Ukraine darlegen.

Wir freuen uns sehr auf den zweiten Teil des Projekts: die gemeinsame Sommerschule in Georgien mit unseren Partnern aus der Ukraine, Russland und Belarus.

 

 

Das Projekt wird vom Auswärtigen Amt gefördert.

#CivilSocietyCooperation

 

16. September 2018

 

 

Neue Veröffentlichung von MEMORIAL Deutschland analysiert Identitäten von Kindern deportierter Russlanddeutscher in Deutschland

 

Der Kollaboration mit Hitlerdeutschland bezichtigt wurden die Nachkommen der seit dem 18. Jahrhundert in Russland siedelnden Deutschen auf Anweisung Stalins nach Sibirien und Mittelasien deportiert. Die überlebten, bauten sich in Nachbarschaft zu anderen deportierten Minderheiten und angestammter Bevölkerung eine neue Existenz auf. Ihre Kinder wurden in der Verbannung heimisch, wuchsen jedoch in einer Gesellschaft auf, die ihnen die Schuld an den Opfern des so genannten Großen Vaterländischen Krieges übertrug, ihnen die Zugehörigkeit zur Familie des sowjetischen Vielvölkerstaats latent absprach und sie in vielen Lebensbereichen gegenüber der übrigen Bevölkerung benachteiligte.

Wie reagierte die nachgeborene Generation auf diese Umstände? Wo sah sie sich beheimatet? Wie setzte sie sich mit ihrer Identität als Deutsche in der Sowjetunion, in deren Nachfolgestaaten und nach der Repatriierung in Deutschland auseinander?

Diesen Fragen geht eine neue Forschungsarbeit von MEMORIAL Deutschland nach, die die Folgen der Deportation auf die nachfolgende Generation untersucht hat. Die Soziologin Dr. Marit Cremer erhob dafür biographisch-narrative Interviews mit in Deutschland lebenden Russlanddeutschen und analysierte sie wissenschaftlich.

 

Die Ergebnisse der Forschungsarbeit liegen nun als Broschüre vor, die über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5 EUR bestellt werden kann. Sie stehen außerdem als pdf zum Herunterladen kostenlos zur Verfügung: https://www.memorial.de/joomla/images/Broschuere_Russlanddeutsche.pdf

 

Das Projekt wurde vom Auswärtigen Amt Deutschland im Rahmen des Programms Östliche Partnerschaft und Russland gefördert.

 

Pressekontakt:

 

MEMORIAL Deutschland e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Str. 4 | D-10405 Berlin

 

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Über tausend Verhaftungen in ganz Russland

Am 9. September 2018 kam es in ganz Russland zu zahlreichen Demonstrationen gegen die Anhebung des Rentenalters. Alexej Navalny hatte anlässlich der Gouverneurswahlen im Land sowie der Bürgermeisterwahlen in Moskau am 9. September zu Protestaktionen aufgerufen – er selbst wurde am 27. August in Gewahrsam genommen und zu einer 30-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt. Bereits einige Tage vor dem 9. September hatte es in 18 Städten 48 Verhaftungen in Zusammenhang mit den geplanten Aktionen gegeben. Die Demonstrationen waren lediglich in 12 Städten genehmigt worden, 59 Städte hatten ihre Genehmigung verweigert. In St. Petersburg, wo die Polizei mit großer Brutalität vorging, kam es bis zum Abend des 9. September zu 603 Festnahmen, darunter Minderjährige, Kinder, Rentner und Journalisten. In Ekaterinenburg wurden mehr als 183 Personen verhaftet, in Krasnodar 60, in Omsk und Moskau jeweils 43. Zu den ersten Verhandlungen kam es ebenfalls bereits am 9. September: Die im Vorfeld Verhafteten erhielten Haftstrafen zwischen einem und dreißig Tagen oder Geldstrafen wegen wiederholten Verstoßes gegen das Versammlungsrecht bzw. der Organisation nicht-genehmigter Veranstaltungen.

Einige dutzend Festgenommene verbrachten die Nacht auf der Polizeistation. Allen Festgenommenen drohen Geldstrafen oder bis zu 30 Tagen Haft.

Eine Liste der Festgenommenen finden Sie bei Ovdinfo.

 

12. September 2018

 

 

 

 

 „Die Verantwortung für das Schicksal von Memorial liegt bei Ihnen.“

Die Vorsitzenden der Partei Jabloko haben sich mit einem Appell an den Vorsitzenden des Menschenrechtsrats beim Russischen Präsidenten, Michail Fedotov, gewandt, alle nur möglichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Arbeit von Memorial gewährleistet bleibt. „Die Verhaftungen von Ojub Titiev und Jurij Dmitriev, die Überfälle auf die Büros von Memorial in Dagestan und Inguschetien sowie die Zwangsräumung eines Memorial-Büros in St. Petersburg zeugen von einer zielgerichteten Hetzjagd gegen die Menschenrechtsorganisation“, so Jabloko in dem Brief an Michail Fedotov, den neben Grigorij Javlinskij auch Emilija Slabunova und Valerij Borschtschev unterschrieben haben.

In der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung von St. Petersburg Memorial aufgefordert, das Gebäude, das die Aktivisten seit mehr als 20 Jahren von der Stadt gemietet haben, innerhalb von drei Monaten zu verlassen. Eine Erklärung für diese Entscheidung wurde nicht gegeben – Memorial hatte die Vertragsbedingungen stets erfüllt und wurde von der Petersburger Stadtregierung jährlich in die Gruppe derjenigen Organisationen aufgenommen, die ein Recht auf staatliche Unterstützung haben.

Jabloko unterstreicht in dem Appell, dass ein derartiger Umgang Teil einer breiten staatlichen Politik des maximalen Drucks auf die Gemeinschaft der Menschenrechtler in Russland sei. Und weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass die Gesetze, die die Arbeit der Aktivisten künstlich einschränken und ständige Hindernisse für die tägliche Arbeit schaffen, die Entstehung einer Atmosphäre der Abgeschlossenheit, der Aggression und der beständigen Suche nach Feinden innerhalb und außerhalb des Landes fördern. Da Sie [Michail Fedotov] dem Menschenrechtsrat beim Russischen Präsidenten vorstehen, liegt die ganze Verantwortung für das Schicksal von Memorial bei Ihnen.“

30. August 2018

 

 

Pläne, Ausgrabungen auf dem Territorium der Gedenkstätte in Sandarmoch (Karelien) vorzunehmen, um dort angeblich vorhandene Massengräber sowjetischer Kriegsgefangener aufzufinden, die in finnischen Gefangenenlagern gesessen und erschossen wurden, irritieren und stoßen auf massive Bedenken.

Sandarmoch war eine der bekanntesten Hinrichtungsstätten während der Großen Säuberung; an den Ausgrabungen dort und der Aufklärung der Hintergründe hatte der (jetzt auf Grund einer verleumderischen Anklage inhaftierte) karelische Historiker Jurij Dmitriev maßgeblichen Anteil.

Im Sommer 2016 (einige Monate vor Dmitrievs Verhaftung) hatten die Historiker der Universität von Petrosavodsk Jurij Kilin und Sergej Verigin die Vermutung in die Welt gesetzt, dass sich am selben Ort (in Sandarmoch) auch Massengräber erschossener oder in der Haft verstorbener sowjetischer Kriegsgefangener aus finnischen Lagern befinden könnten. Es liege nahe, so Verigin, dass die Finnen die vorhandene Infrastruktur während der Besatzung genutzt hätten – also die dort befindlichen sowjetischen Gefangenenlager. Ihre Grabstätten könnten demnach auch in Sandarmoch zu finden sein.

Irina Takala, Historikerin und Mitgründerin von Memorial Karelien, hält diese These für unbegründet. Anhand der Archiv-Dokumente, auf die ihre Kollegen verweisen, kommt sie zum gegenteiligen Schluss – sie widerlegten eher die Aussage von „Tausenden in den Lagern Gequälter [sowjetischer Kriegsgefangener]“ als umgekehrt. Von Grabstätten sei dort keine Rede. Wenn die Finnen, so Takala, im Krieg das Massengrab von Sandarmoch (dass dort Opfer des sowjetischen Terrors liegen, bestreiten auch die genannten Historiker nicht) tatsächlich entdeckt hätten, hätten sie dies außerdem zweifellos als Propagandainstrument gegen die Sowjetunion genutzt.

In diesen Tagen will die „Gesellschaft für Militärgeschichte“ (deren Vorsitz der russische Minister für Kultur Medinskij innehat) mit Ausgrabungen in Sandarmoch beginnen. Die Partei „Jabloko“ hat sich an verschiedene Behörden gewandt mit der Bitte, bei dieser Expedition darauf zu achten, dass die Gesetze zum Schutz von Objekten des kulturellen Erbes auf dem Territorium der Gedenkstätte Sandarmoch eingehalten werden. Angehörige der in Sandarmoch während des Großen Terrors erschossenen Personen haben sich an den russischen Kulturminister, die karelische Regierung und weitere Instanzen gewandt mit dem Appell, auf die Ausgrabungen zu verzichten. Es lägen keinerlei Dokumente vor, die Anlass gäben, gerade auf diesem Gebiet nach Massengräbern sowjetischer Kriegsgefangener zu suchen. Die Grabstätte dort und die Gedenkstätte dürften nicht versehrt und die Totenruhe nicht verletzt werden: „Diese Erde soll auch weiter unberührt bleiben. Wir sind dagegen, dass neue Ausgrabungen vorgenommen werden, für die es keinerlei dokumentarisch erhärteten und wissenschaftlich bewiesenen Gründe gibt.

25. August 2018

 

 

In der Zwischenzeit haben weitere Verhandlungstage im Prozess gegen Titiev stattgefunden (9. August, 15. August, 17. August). Anwesend waren neben Mitarbeitern vom Memorial auch Vertreter von Human Rights Watch, Amnesty International, ein Vertreter der Norwegischen Helsinki Gruppe sowie ausländische Diplomaten. Befragt wurden an diesem Tagen Polizeimitarbeiter, die unmittelbar an der zweiten Festnahme Titievs beteiligt waren bzw. Diensthabende der Polizeistation am entsprechenden Tag, ebenso ein Experte des kriminalistischen Zentrums, der nach dem „Auffinden“ des Drogenpäckchens hinzugezogen worden war.

Die Befragten behaupteten einhellig, wie die Zeugen zuvor auch, weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter in Uniformen mit der Aufschrift GBR gesehen zu haben.

Titievs erste Festnahme (er war zweimal festgenommen worden) war von Personen in Uniformen mit eben dieser Aufschrift vorgenommen worden, bei dieser Gelegenheit war ihm auch das ihm zur Last gelegte Drogenpäckchen untergeschoben worden. Danach war er nach seiner Aussage auf die Polizeistation gebracht, bedroht und zu einer Selbstbezichtigung gedrängt worden, was er verweigert hatte.

Bezüglich weiterer Punkte gehen die Aussagen der befragten Polizisten auseinander, werden nicht erinnert oder nicht beantwortet. Die Verhandlung wird nach dem 27. August fortgesetzt.

21. August 2018

 

 

 

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