Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 6. Februar hat das Zhelesnodorozhnyj-Bezirksgericht von Orel den dänischen Staatsbürer Dennis Christensen zu sechs Jahren Straflager verurteilt – weil er „unter Ausnutzung seiner geistigen Autorität“ aktiv bei den „Zeugen Jehovas“ in Orel mitwirkte.

Vor fast zwei Jahren, am 20. April 2017, hat das Oberste Gericht in Russland die „Zeugen Jehovas“ in Russland als „extremistische Organisation" verboten. Mit dieser schändlichen und widerrechtlichen Entscheidung steht Russland in einer Reihe mit höchst fragwürdigen Regimen. Die „Zeugen Jehovas“ wurden auch in Hitler-Deutschland unerbittlich verfolgt. In allen demokratischen Ländern können sie ihren Glauben indes ungehindert praktizieren. Infolge des Verbots sind heute in unserem Land bereits Dutzende von Anhängern dieser Lehre inhaftiert. Jetzt ist erstmals in einem Urteil eine Freiheitsstrafe verkündet worden.

Die von der russischen Verfassung deklarierte Gewissensfreiheit ist in Russland inzwischen eine ebensolche Fiktion wie seinerzeit in der UdSSR. Die sechs Jahre Haft, die Christensen dafür erhielt, dass er sein durch die Verfassung garantiertes Recht auf Religionsfreiheit ausübte, entsprechen den Strafmaßen, die zu Zeiten der Sowjetmacht gegen die „Zeugen Jehovas“ verhängt wurden.

Es ist absurd, dass die unter dem Sowjetregime verurteilten „Zeugen Jehovas“ (Memorial kennt Hunderte solcher zerstörter Lebensläufe) nach dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 als Opfer politischer Repressionen gelten, während die heutigen Anhänger der „Zeugen Jehovas“ wieder inhaftiert werden.

Dieses Urteil bestätigt erneut, wie unangemessen die russische „antiextremistische“ Gesetzgebung ist, die es zulässt, so gut wie jeden als Extremisten einzustufen.

Wir fordern, das verfassungswidrige Verbot der „Zeugen Jehovas“ aufzuheben.

Dennis Christensen und die übrigen inhaftierten Anhänger der „Zeugen Jehovas“ halten wir für Gewissensgefangene und fordern ihre unverzügliche Freilassung.

 

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

 

8. Februar 2019

 

 

 

Hinweis:

Im Vorfeld zu einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle wurde am 4. Februar ein Interview mit Anke Giesen zur Situation der Memorial-Verbände und zur Geschichtspolitik in Russland bei Radiocorax aufgezeichnet, das Sie jetzt hier nachhören können.

6. Februar 2019

 

Am 19. Januar fanden in Moskau und St. Petersburg wie alljährlich der Marsch zur Erinnerung an Stanislav Markelov und Anastasija Baburova sowie Einzelkundgebungen statt. Der Anwalt und Menschenrechtsaktivist Markelov und die Journalistin Baburova waren am 19. Januar 2009 am helllichten Tag auf offener Straße von Neonazis erschossen worden. Markelov hatte sich bei seiner Arbeit immer wieder für linke Aktivisten eingesetzt. In Moskau, wo die Aktion von den Behörden genehmigt worden war, nahmen mehrere hundert Menschen teil. In Petersburg hatten die Behörden den Marsch zunächst genehmigt, ihre Genehmigung dann aber wieder zurückgezogen. Zeitgleich wurde die Aktion von etwa hundert Demonstranten in London unterstützt. In Petersburg wurden bei Einzelkundgebungen zunächst sechs Personen, im weiteren Verlauf der Aktion mindestens fünf Personen festgenommen, die jedoch noch am selben Tag wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

In Moskau kam es ebenfalls zu mehreren Verhaftungen. So wurde der Journalist Igor Jasin festgenommen, als er eine Fahne in Regenbogenfarben entrollte. Neben Jasin wurden drei weitere Personen festgenommen, unter ihnen Nikolaj Kretov, Mitarbeiter der Moskauer Helsinki Gruppe, der Jasin zur Hilfe geeilt war. Nach Angaben eines der Verhafteten sagte ein Polizist während der Festnahme zu ihm: „Wenn es nach mir ginge, würde ich dich umbringen.“ Im Polizeibus dann sei er geschlagen worden. Man brachte die Aktivisten auf die Polizeiwache und ließ zunächst keine Anwälte zu ihnen vor. Gegen alle vier wurde ein Protokoll wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt aufgenommen (§ 19.3 Ordnungsstrafrecht der RF), gegen Kretov zusätzlich wegen Verletzung des Ablaufs einer öffentlichen Veranstaltung (§ 20.2 Abschn.5 Ordnungsstrafrecht der RF). Zusätzlich ließ man sie bis zum Ablauf der 48-Stundenfrist in Haft und setzte sie erst am 21. Januar wieder auf freien Fuß. Jasin wurde noch am 21. Januar zu einer Strafe von 20.000 Rubel (etwa 264 Euro) verurteilt.

22. Januar 2019

 

 

 

 

 

Neuerscheinung: Publikation von Memorial in deutscher Übersetzung

Beim Verlag Matthes & Seitz in Berlin ist in diesen Tagen unter dem Titel „Ich glaube an unsere Kinder“ die von Christina Links übersetzte deutsche Ausgabe von „Papiny pisma“ (Papas Briefe) mit einem Vorwort von Irina Scherbakova erschienen.

Die Publikation ist aus einer Ausstellung hervorgegangen, die Memorial erstmals 2013 in Moskau präsentiert hat. Ergänzt und zu einer Wanderausstellung umgearbeitet wurde sie seither nicht nur vielerorts in Russland gezeigt, sondern auch schon in Deutschland (im Oktober 2018 in Freiburg). Das russische Original liegt bereits seit 2014 vor.

Die Briefe stammen aus Privatarchiven, die Memorial überlassen wurden. Es sind Briefe Gefangener an ihre in Freiheit verbliebene Familie und vor allem an ihre Kinder, deren Heranwachsen die Väter aus der Ferne begleiten wollten. Sie versuchten, ihnen Kenntnisse zu vermitteln und sie auch an ihrem Leben teilhaben zu lassen.

Mit dieser Publikation werden dem deutschen Leser singuläre Dokumente zugänglich, die einen wenig beachteten Aspekt des Lagerlebens beleuchten – den Versuch, über Jahre hinweg bei fast völlig fehlendem persönlichem Kontakt ein Familienleben aufrechtzuerhalten in der Erwartung, später daran anknüpfen zu können. Die Hoffnung, später einmal zur Familie zurückkehren zu können, erwies sich allerdings in fast allen Fällen als Illusion.

 

1. Februar 2019

 

 

 

Das wissenschaftliche Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau wird einer außerplanmäßigen Überprüfung unterzogen. Dies wurde der Organisation noch im Dezember letzten Jahres mitgeteilt. Heute hat das Zentrum dem Justizministerium die angeforderten Dokumente übermittelt.

In dem Bescheid vom Justizministerium heißt es, Gegenstand der Überprüfung sei „die Tätigkeit des Verbandes als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübe und sich nicht als solche hat registrieren lassen“.

Ergebnis derartiger Überprüfungen ist in der Regel die Eintragung in das Verzeichnis angeblicher „ausländischer Agenten“ durch das Justizministerium (mit den bekannten negativen Folgen). Von den fünf Moskauer Memorial-Verbänden wurden am 21. Juli 2014 bereits das Menschenrechtszentrum und am 4. Oktober 2016 die Internationale Gesellschaft Memorial als „Agent“ registriert. Beide Entscheidungen werden noch juristisch angefochten.

 

14. Januar 2019

 

 

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