Nachrichten

Zur Frage der russischen Mitgliedschaft im Europarat

Warum wir das „Memorandum russischer Menschenrechtler“ nicht unterzeichnet haben

Stellungnahme des Menschenrechtszentrums Memorial

Der Europarat ist bemüht, Russland als Mitglied zu behalten, auch um den Preis von Zugeständnissen. Die russischen NGOs vertreten hierzu keine ganz einheitliche Position. Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahme des Menschenrechtszentrums Memorialvom 14. Dezember 2018.

"Im letzten Jahr wurde lebhaft in den Medien und sozialen Netzen über ein mögliches Ausscheiden oder einen Ausschluss Russlands aus dem Europarat diskutiert. Eine solche Entwicklung hätte natürlich für die Menschenrechtslage in unserem Land schwerwiegende Konsequenzen.

Angesichts dieser Gefahr hat eine Gruppe russischer Menschenrechtler ein spezielles Memorandum veröffentlicht und Gleichgesinnte aus anderen russischen Menschenrechtsorganisationen aufgefordert, sich ihm anzuschließen. Unsere Kollegen äußern ihre Befürchtungen und betonen, dass ein Verbleib Russlands im Europarat erreicht werden müsse, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), das wichtigste Institut des Europarats, sei für Bürger unseres Landes oft die einzige Instanz, an die sie sich wenden können, um ihre Rechte zu verteidigen. Unter Berufung auf Entscheidungen dieses Gerichts versucht die russische Zivilgesellschaft, mitunter auch erfolgreich, wesentliche Änderungen in Gesetzgebung und Rechtspraxis durchzusetzen. Das Memorandum enthält konkrete Vorschläge der Unterzeichner an den Europarat. Sie plädieren dafür, die Sanktionen des Parlamentarischen Rats gegenüber der russischen Delegation in Teilen zu mildern, um der russischen Führung keinen Anlass zu bieten, die „Tür zuzuschlagen“.

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Russische Regierung nimmt Stellung zu Sentsov-Prozess

Stellungnahme zu Fragen des Europäischen Gerichts für Menschenrechte

Oleg Sentsov, 2015 in einem skandalösen Prozess zu einer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen sein Verfahren und etliche Gesetzesverstöße in diesem Zusammenhang geklagt - das Verfahren sei politisch motiviert, die angeblichen Beweise seien gefälscht und die Schuldbekenntnisse, soweit es sie gegeben habe, durch Folter erpresst. Sowohl Sentsov selbst als auch einer der Mitangeklagten, Gennadij Afanasjev, hatten von Folterungen berichtet (letzterer hatte mit dieser Begründung seine ursprürnglichen, Sentsov belastenden Aussagen vor Gericht widerrufen. Zu sieben Jahren Haft verurteilt, ist er inzwischen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit der Ukraine freigekommen).

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Menschenrechtszentrum Memorial erklärt 24 Krimtataren zu politischen Gefangenen

Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial

Der FSB versucht durch zahlreiche Verhaftungen, Druck auf die Menschenrechtsbewegung der Krimtataren auszuüben.

Ende März kam es auf der Krim zur größten Welle an Durchsuchungen und Verhaftungen unter den Krimtataren seit Beginn der Annexion der Halbinsel durch unser Land. Zwei Dutzend Aktivisten wurden verhaftet - sie werden verdächtigt, der Vereinigung Hizb ut-Tahrir anzugehören. (Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat diese als terroristisch eingestuft und ihre Tätigkeit auf dem Territorium Russlands verboten.) Den Verhafteten drohen Jahrzehnte Freiheitsentzug in einer Strafkolonie mit strengen Haftbedingungen. Alle 24 Beschuldigten befinden sich in Einzelhaft, 23 wurden etappenweise in den Verwaltungsbezirk Rostov gebracht. (...)

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Ojub Titiev beantragt vorzeitige Entlassung auf Bewährung

Petr Zaikin, der Anwalt Ojub Titievs, hat beim Stadtgericht Schali (Tschetschenien) im Namen Titievs am 15. Mai eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragt. Titiev, Leiter der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, war am 18. März 2019 in einem fabrizierten Verfahren wegen Aufbewahrung von Drogen zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Gericht hatte bei seinem Urteil die Kategorie des Verbrechens von „schwer“ auf „mittelschwer“ herabgesenkt. Diese Abmilderung gibt dem Verurteilten auf formeller Grundlage die Möglichkeit, eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu beantragen, sobald ein Drittel der Strafe abgeleistet ist. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird dabei angerechnet.

Titiev, der den Schuldspruch nicht anerkennt, hatte gegen das Urteil keine Berufung eingelegt. In einer Erklärung sagte er: „Dieses Urteil gibt mir die Möglichkeit, wahrscheinlich schon nach dem Monat Mai dieses Jahres aus der Haft freizukommen und in vollem Umfang zur Arbeit im Menschenrechtszentrum Memorial, die im Januar 2018 unterbrochen wurde und Sinn meines Lebens ist, zurückzukehren.“

22. Mai 2019

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Der Prozess gegen die Antifaschisten - Wer und was hinter dem Verfahren steckt

In Pensa und St. Petersburg wird derzeit wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung namens „Set“ (Netz) mehreren jungen Leuten der Prozess gemacht. Der Vereinigung, von der angeblich Zellen in Moskau, Petersburg, Pensa und Weißrussland existieren, wird vorgeworfen Terrorakte vorbereitet zu haben mit dem Ziel, einen bewaffneten Aufstand herbeizuführen und die Macht zu ergreifen.

Den Angeklagten werden unterschiedliche Vergehen zur Last gelegt: Gründung einer terroristischen Vereinigung, Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung, unerlaubter Waffenbesitz, illegale Aufbewahrung von Sprengstoff, versuchte Brandstiftung oder Sprengung aus rowdyhaften Beweggründen, Drogenhandel in großem Umfang. Ihnen drohen zwischen fünf und zehn Jahren Freiheitsentzug. Zu ersten Verhaftungen und Geständnissen von Aktivisten der Antifaschistischen Bewegung kam es ab Oktober 2017. In der Folge stellte sich heraus, dass die Aussagen unter Folter zustande gekommen waren, wobei sich das Verfahren vor allem auf eben diese Geständnisse der Angeklagten stützt. Sowohl ein Gutachten der Öffentlichen Beobachtungskommission St. Petersburg (ONK) als auch Fotografien der Angeklagten bestätigen die Foltervorwürfe gegen Mitarbeiter der Sicherheitsorgane.

Die Angeklagten engagierten sich in der Vergangenheit in unterschiedlichem Maße als Aktivisten, interessierten sich für linke Ideen, einige bezeichnen sich als Anarchisten oder Antifaschisten. Alle verbindet ein - allerdings unterschiedlich starkes - Interesse an Strikeball, einige trafen sich zu „Trainings“ im Wald, wo sie Erste Hilfe und „Überlebenstraining“ praktizierten.

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Demonstrationen zum 1. Mai in Russland - über 126 Festnahmen

Auch in diesem Jahr wurden die traditionellen Märsche zum 1. Mai wieder von vielen unabhängigen Organisatoren durchgeführt, darunter zahlreiche bürgerlicher Aktivisten, Mitglieder von Protestbewegungen, Künstler, Tierschützer. Bei den Aktionen kam es in ganz Russland zu über 100 Verhaftungen in verschiedenen Städten. Besonders in St. Petersburg gingen die Sicherheitskräfte dabei mit großer Härte vor. Keine dieser Personen hatte durch ihr Verhalten Anlass zu einer Festnahme gegeben; die Aktion in St. Petersburg war von der Stadtverwaltung zuvor genehmigt worden.

St. Petersburg:

In St. Petersburg wurden 69 Personen festgenommen, darunter Teilnehmer verschiedener Bewegungen und Aktion wie „Unbefristeter Protest“ [Bessrotschnij Protest]und „Frühling“ [Vesna], Feministinnen und Demonstranten, die freie Wahlen gefordert hatten. Die Feministinnen wurden später am Tag ohne Protokoll wieder entlassen. Zuvor hatte man sie im Gefangenentransporter im Kreis durch die Stadt gefahren, danach auf der Polizeiwache fotografiert und Fingerabdrücke genommen. Andere verhaftete Personen hatten Plakate mit Aufschriften getragen, unter anderem „Putin ist nicht ewig“ oder „Petersburg gegen EDRA“ [„Edinaja Rossija“ Einiges Russland]. Ein Journalist wurde bei der Festnahme von Polizisten verprügelt und dabei verletzt, ebenso mindestens zwei weitere Personen, darunter eine Frau, beide mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Zu Gewaltanwendung kam es auf dem Nevskij Prospekt bei der Festnahme eines Videobloggers, der versucht hatte, die Aktionen zu filmen. Verhaftet wurden auch der Koordinator des Büros von Alexej Navalnyj in St. Petersburg, Aleksandr Schurschev, sowie der Oppositionspolitiker der Vereinigung „Offenes Russland“ [Otkrytaja Rossija] Andrej Pivovarov. Beide wurden bereits zu 10 Tagen Haft verurteilt. Die meisten anderen in Haft Genommenen wurden gegen Abend freigelassen, gegen mehrere wurde ein Protokoll wegen Verletzung des Versammlungsrechts aufgenommen. Ihnen drohen Haft- und Geldstrafen. Vier Personen wurden in Petersburg schon vor dem Beginn des Marsches festgenommen, zwei davon sind Aktivisten der Partei „Das andere Russland“ [Drugaja Rossija]. Sie wurden später wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch in Moskau kam es bereits in der Nacht vor dem 1. Mai zu Festnahmen: 6 Mitglieder der „Vereinigung des Volkswiderstandes“ [Assoziazija narodnovo soprotivlenija - ANS] wurden zu „prophylaktischen Gesprächen“ auf die Polizeiwache gebracht. Sie dürfen bis zum 9. Mai an keinen öffentlichen Versammlungen mehr teilnehmen.

Zu weiteren Festnahmen kam es in:

Petropavlovsk-Kamtschatskij: 16 Personen

Die Festgenommenen wurden mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzt.

Velikij Novgorod: 10 Personen

In Velikij Novgorod wurden 10 Personen verhaftet, darunter fünf Minderjährige, von denen vier wieder freigelassen wurden. Die fünfte Person wurde in ein Übergangszentrum für minderjährige Gesetzesbrecher gebracht. Die übrigen vier Verhafteten befinden sich ebenfalls wieder auf freiem Fuß.

Tomsk: 10 Personen

Die Festgenommen wurden inzwischen wieder freigelassen.

Kursk: 8 Personen

Die Festgenommen wurden wieder freigelassen, einer davon zu 15 000 Rubel und zwei zu 10 000 Rubeln Strafe wegen Verletzung des Versammlungsrechts verurteilt.

Novosibirsk: 5 Personen

Die Festgenommenen wurden wieder auf freien Fuß gesetzt.

Syktyvkar: 1 Person

Die Festgenommene wurde wieder freigelassen.

Jekaterinburg: 1 Person verhaftet

Der Festgenommene wurde wieder freigelassen.

Krasnodar: 1 Person verhaftet.

Der Festgenommene wurde wieder freigelassen.

2. Mai 2019

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Besuch bei Ojub Titiev in der Kolonie

Vor einigen Tagen konnten Angehörige von Menschenrechtsorganisationen, Freunde von Ojub Titiev, darunter auch Oleg Orlov, Titiev in der Siedlungs-Kolonie besuchen, in der er seine Haft verbüßt. Am 18. März war Titiev zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden und befindet sich seit dem 5. April in der Kolonie Nr. 3 in Argun. Orlov berichtete über seinen Besuch bei „Meduza“.

Titievs Familie – seine Frau, seine Kinder sowie weitere Verwandte - befinden sich derzeit in Frankreich. Freunde hatten sie bewogen, Tschetschenien zu verlassen, um sie vor möglichen Gefahren zu schützen (Familienmitglieder von Häftlingen oder Verfolgten sind gewöhnlich starkem Druck ausgesetzt). Sein Bruder Jakub ist mit seiner Familie in Tschetschenien geblieben und besucht ihn regelmäßig. Die Straf-Siedlungen unterscheiden sich von Kolonien gewöhnlichen Regimes vor allem dadurch, dass die Verurteilten Familienbesuch bekommen und außerhalb der Kolonien zur Arbeit in Betrieben eingesetzt werden können (ohne Begleitmannschaft, ohne Absperrungen).

Der Besuch Orlovs und seiner Freunde verlief ohne Probleme. Titiev berichtete über seinen Tagesablauf, der bisher ziemlich eintönig ist, denn er ist vorläufig jedenfalls nicht zur Arbeit eingeteilt und daher den ganzen Tag ohne eigentliche Beschäftigung, was ziemlich belastend ist. Etwa 70 % der Verurteilten arbeiten, die übrigen bleiben in der Kolonie; sie dürfen sich in ihren Zellen zwar aufhalten, allerdings nicht schlafen. Titiev teilt seine Zelle mit sieben Personen (sie haben doppelstöckige Betten). Es gibt eine Bibliothek, außerdem einen größeren Hof – letzteres ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Untersuchungshaft, wo nur ein sehr kleiner Hof zur Verfügung stand.

Titiev äußerte keine Klagen, weder über die Haftbedingungen noch über das Verhalten des Aufsichtspersonals und ebensowenig über das Essen. Wie Orlov berichtet, sind die Hafteinrichtungen in Tschetschenien im Vergleich zu denen im übrigen Russland in relativ gutem Zustand, sie sind ziemlich neu, auch die Isolatoren. Er hofft mit Titiev auf seine baldige Freilassung – da er durch die lange Untersuchungshaft ein Drittel seiner Strafe bereits verbüßt hat, wird er in diesem Monat bereits eine vorzeitige Haftentlassung beantragen können.

1. Mai 2019

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20 Jahre Schülerwettbewerb

Preisverleihung in Moskau

Seit nunmehr 20 Jahren organisiert Memorial alljährlich landesweit in Russland den Schülerwettbewerb für Oberschüler zur Geschichte. Memorial blickt auf zwei Jahrzehnte intensiver, abwechslungsreicher, teils aufregender und erfolgreicher Arbeit in diesem Projekt zurück.

Am 25. April fand die diesjährige Preisverleihung für die Gewinner statt.

1647 Arbeiten waren eingereicht worden, und 43 davon wurden ausgezeichnet. Die Verfasser reisten aus 24 russischen Regionen nach Moskau, viele aus kleinen Ortschaften und Dörfern, um an der Feier teilzunehmen und die Auszeichnung entgegenzunehmen. Eine Prämie erhielten übrigens auch die Lehrkräfte, die ihre Klassen zur Teilnahme an der Ausschreibung ermuntert und die Arbeiten betreut hatten.

Zur Feier waren etliche prominente Gäste gekommen, darunter Ljudmila Ulizkaja, die die Jury des Wettbewerbs leitet, Irina Prochorova, (Chefredakteurin der „Neuen Literarischen Rundschau“), Michail Fedotov (Vorsitzender des Menschenrechtsrats), Vladimir Lukin (Mitglied des Föderationsrats und früherer Menschenrechtsbeauftragter) sowie Markus Ederer (Botschafter der EU in der Russischen Föderation).

Es gab zwar auch in diesem Jahr Versuche nationalistischer Gruppen, die Veranstaltung zu stören, das wurde aber durch polizeiliches Eingreifen vereitelt, so dass die Zeremonie ungehindert stattfinden konnte.

29. April 2019

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Memorial: 24 ukainische Matrosen sind politische Gefangene

Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial vom 9. April 2019

Im November 2018 attackierten und enterten russische Militärs drei Schiffe der ukrainischen Flotte, die auf dem Weg zu ukrainischen Häfen die Straße von Kertsch passieren wollten. Alle ukrainischen Soldaten auf den Schiffen wurden verhaftet, drei von ihnen verwundet. Das FSB beschuldigte die Matrosen des Nachbarlandes, „die Staatsgrenze der RF in einer organisierten Gruppe widerrechtlich überschritten zu haben“ (Art. 322 Abschn. 3 des StGB der RF, darauf stehen bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug).

Die Legitimität der Okkupation und Annexion der Krim 2014 ist international nicht anerkannt. Das Gleiche gilt für den daraus folgenden russischen Anspruch auf eine 12-Meilen-Zone von der Küste der Krim aus, in die sich die ukrainischen Matrosen am 25. November 2018 begeben haben. Somit kann die Beschuldigung der ukrainischen Soldaten, diese „Grenze“ verletzt zu haben, vom internationalen Recht aus nicht als berechtigt gelten.

Außerdem haben die ukrainischen Schiffe zuvor über ihre Absicht informiert, die „Grenze“ zu passieren. Dies bestätigen sowohl Russland als auch die Ukraine.

Das UN-Seerechtsabkommen, das Russland ratifiziert hat, gestattet es Küstenstaaten nicht, ausländischen Schiffen willkürlich die friedliche Durchfahrt von Meerengen zu untersagen, und der russisch-ukrainische Vertrag zur „Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meeres und der Meerenge von Kertsch“ bestimmt, dass „Kriegsschiffe unter der Flagge der Russischen Föderation oder der Ukraine im Asowschen Meer und der Straße von Kertsch freie Schifffahrt haben“. Angesichts dieser Bestimmungen, die Bestandteil des russischen Rechts sind, gehen wir davon aus, dass sich die ukrainischen Schiffe auch nach russischer Gesetzgebung keines strafbaren, illegalen Grenzübertritts schuldig gemacht haben.

Wir sind mit den Experten für internationales humanitäres Recht darin einig, dass der Zwischenfall von Kertsch einen internationalen Militärkonflikt darstellt, und dass die festgenommenen ukrainischen Matrosen Kriegsgefangene sind.

Nach internationalem humanitärem Recht können die Matrosen und Offiziere für die Tatsache ihrer Beteiligung am Militärkonflikt nicht nach dem Strafgesetz des sie inhaftierenden Gegners zur Rechenschaft gezogen werden. Sie stehen unter dem Schutz der Dritten Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen und zusätzlichen Protokollen, die Russland und die Ukraine ratifiziert haben. Diese Meinung vertreten auch das UNO Hochkommissariat für Menschenrechte sowie die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE).

Das Menschenrechtszentrum Memorial hält die Kriegsgefangenen (es folgen 24 Namen) für politische Gefangene. Es fordert die Einstellung ihres Verfahrens und ihre Freilassung, bis dahin sind sie entsprechend den Bestimmungen der Dritten Genfer Konvention zum Umgang mit Kriegsgefangenen zu behandeln.

Die Anerkennung von Personen als politische Gefangene bedeutet nicht, dass das Menschenrechtszentrum Memorial ihren Auffassungen und Äußerungen zustimmt und ebensowenig, dass es ihre Aussagen und Handlungen billigt.

13. April 2019

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Zahlreiche Verhaftungen auf der Krim: 24 Krimtataren festgenommen

Nach zahlreichen Durchsuchungen haben russische Sicherheitskräfte am 27., 28. und 29. März auf der besetzten Krim 24 Krimtataren festgenommen. Die rasch eintreffenden Anwälte der Festgenommenen wurden nicht vorgelassen. Die meisten der Verhafteten sind in der Bewegung „Krymskaja Solidarnost“ aktiv, die politische Gefangene und ihre Familien unterstützt, Menschenrechtsverletzungen öffentlich macht, an Gerichtsverhandlungen teilnimmt und bewaffnete Durchsuchungen sowie Gerichtsverhandlungen ins Internet streamt. 23 Personen sind mittlerweile in Gefängnisse nach Russland gebracht worden; man gab ihnen keine Gelegenheit, zuvor ihre Familien zu verständigen. Diese Verhaftungen sind der aktuellste und heftigste Angriff russischer Sondereinheiten auf die Krimtataren seit der Besetzung der Krim 2014. Die russischen Behörden behaupten, die verhafteten Krimtataren seien Teil der internationalen Terrororganisation Hizb ut-Tahrir.

Das Menschenrechtszentrum Memorial veröffentlicht zur Verhaftung der Krimtataren folgende Erklärung (hier leicht gekürzt):

"Freiheit für die 24 verhafteten Krimtataren!

Am 27. und 28. März kam es auf der Krim zur massivsten Verhaftungswelle von Krimtataren seit Besetzung der Halbinsel. Nach Hausdurchsuchungen wurden 24 Personen (es folgen die Namen, s. u.) unter dem Verdacht der Mitgliedschaft und Aktivitäten in der Vereinigung Hizb ut-Tahrir festgenommen. Das Menschenrechtszentrum Memorial hat wiederholt erklärt, dass es die Einstufung von Hizb ut-Tahrir als terroristische Vereinigung für unbegründet hält. (...) Dabei gibt es in keinem der uns bekannten Strafverfahren, in denen in Russland und auf der Krim mehr als 250 Moslems verhaftet wurden, Anzeichen von Terrorismus oder der Vorbereitung, Planung oder auch nur Diskussion terroristischer Aktionen, ebensowenig wie Waffen- oder Sprengstoffeinsatz.

Die Ungerechtigkeit und Illegalität der Verfolgung von Muslimen, die der Mitgliedschaft in Hizb ut-Tahrir bezichtigt werden, wird dadurch verschärft, dass die Vereinigung nach ukrainischem Recht auf der Krim legal ist. Sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch die Deportation verhafteter Krimbewohner verletzen die Normen des humanitären Völkerrechts und sind daher besonders inakzeptabel. Im vorliegenden Fall wurden die Normen besonders eklatant verletzt: Die meisten, wenn nicht gar alle Verhafteten wurden bereits aus der Krim abtransportiert.

Aber selbst vor dem Hintergrund der ständigen Repressionen gegen Mitglieder von Hizb ut-Tahrir ragen diese Verhaftungen heraus, und das nicht nur wegen ihres Massencharakters. Ein großer Teil derer, die nun in die Mühlsteine der russischen Strafverfolgungsbehörden geraten sind, stehen auf die eine oder andere Weise mit der „Krymskaja Solidarnost“ in Verbindung, einer Menschenrechtsorganisation, die sich für Opfer von Repressionen einsetzt. Menschen, die Opfer von Repressionen mit Informationen unterstützen, Gefangene mit Paketen versorgen, ihren Familien helfen, regelmäßig an politischen Prozessen teilnehmen, befinden sich nun selbst hinter Gittern.

Wir wissen nicht, ob die Verhafteten überhaupt eine Verbindung zu Hizb ut-Tahrir haben, aber in dieser Situation scheint es nur allzu wahrscheinlich, dass diese bequeme und schon übliche Anschuldigung als Instrument der Unterdrückung von öffentlicher Solidarität und ziviler Aktivitäten der Krimbewohner, vor allem der Krimtataren, dient. Das Menschenrechtszentrum Memorial fordert die sofortige Freilassung der 24 Krimbewohner und ruft die russische Zivilgesellschaft sowie die Weltgemeinschaft auf, den Druck auf die russischen Behörden mit der Forderung die Verhafteten freizulassen zu erhöhen."

5. April 2019

Es folgen die Namen der Verhafteten:
Schaban Umerov, Remsi Bakirov, Risa Isetov, Farid Basarov, Ruslan Sulejmanov, Rustem Sejtchalilov, Dzhemil Gafanov, Sejran Murtasa, Alim Karimov, Tofik Abdulgasiev, Biljal Adilov, Medzhit Abdurachmanov, Rustem Schejchaliev, Sejtveli Sejtabdiev, Jaschar Muedinov, Iset Abdullaev, Asan Janikov, Enver Ametov, Akim Bekirov, Erfah Osman, Servet Gasiev, Osman Arifmambetov, Vladlen Abdulkadyrov, Edem Jajatschikov.

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Publikation des zweiten Katyn-Gedenkbandes - Spendenaufruf

Memorial plant die Veröffentlichung des zweiten Gedenkbandes über die Opfer von Katyn. Der erste Band war 2015 erschienen. Diesmal geht es um die Personen, die im NKVD-Lager von Ostaschkow inhaftiert waren und auf Befehl des Politbüros vom 5. März 1940 erschossen wurden (einschließlich derer, die bereits vorher in der Haft verstorben waren).

Der Band macht erstmals biographische Angaben zu 6.295 polnischen Gefangenen in russischer Sprache zugänglich, die sich seit Herbst 1939 im Kriegsgefangenenlager Ostaschkow des NKWD befanden, im April und Mai 1940 in Kalinin (dem heutigen Tver) erschossen und in der Nähe von Mednoe (30 km von Kalinin entfernt) beigesetzt wurden.

Die Ausgabe basiert auf Archiv-Dokumenten des NKWD sowie bereits publizierten Quellen. Vorausgegangen sind acht Jahre intensiver Forschungsarbeit der Mitarbeiter des „Polnischen Programms“ von Memorial, die die vorliegenden Unterlagen zusammengetragen und ausgewertet haben. Für mehr als 2.700 Personen liegen Fotos aus der Vorkriegszeit vor, die aus polnischen Archiven, von Forschern und Familienangehörigen stammen. Zusätzlich zu den Biographien werden Dokumente über die Exhumierungen veröffentlicht, die die Militärstaatsanwaltschaft gemeinsam mit polnischen Experten 1991 und 1995 vorgenommen hat.

Darüber hinaus werden erstmals auf Russisch die Aussagen Dmitrij Tokarevs dokumentiert, die dieser 1991 vor der Militärstaatsanwaltschaft gemacht hat. Tokarev war von 1938-1943 Leiter der NKWD-Gebietsverwaltung in Kalinin, die die Erschießungen durchführte. Er gab wesentliche Auskünfte zu den Erschießungen selbst sowie zur Lokalisierung der Grabstätten der Ermordeten.

Um die Publikation zu ermöglichen, wurde - wie schon beim ersten Band - eine Spendenaktion (Crowdfunding) initiiert – bis Ende Mai sollen möglichst 1.700.000 Rubel (mehr als 20.000 Euro) über die russische Plattform Planeta gesammelt werden. Diesmal wird eine höhere Summe benötigt als für den ersten Band, weil die gepante Ausgabe wesentlich umfangreicher ist und zwei Bände umfasst.

MEMORIAL Deutschland schließt sich diesem Spendenaufruf an.

Spenden aus Deutschland (und anderen Ländern) zu diesem Zweck können auf das Konto von MEMORIAL Deutschland überwiesen werden – bitte dabei als Verwendungszweck „Mednoe“ angeben.

3. April 2019

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Treffen mit Menschenrechts-Kommissarin des Europarats

Bei MEMORIAL International in Moskau fand heute eine Begegnung mehrerer NGO-Vertreter mit der Menschenrechts-Kommissarin des Europarats Dunja Mijatović statt.

Neben Memorial waren die Organisationen „Öffentliches Verdikt“, „Amnesty International“, „Human Rights Watch“, „Agora“, das „Komitee gegen Folter“, „OVD-Info“, das LGBT-Netzwerk vertreten, außerdem Anwälte und Journalisten.

Insbesondere ging es um die Situation der Menschenrechtler in Russland, um die Auswirkungen des „Agentengesetzes“ sowie des Gesetzes über „unerwünschte Organisationen“, um Probleme regionaler NGOs und LGBT-Organisationen und nicht zuletzt um die Lage der Menschenrechtler auf der Krim (die Verhaftungen von Aktivisten der „Krymskaja solidarnost“). Natürlich kam auch der Prozess gegen Ojub Titiev zur Sprache, der kürzlich zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, sowie das Verfahren gegen den Journalisten Zhalaudi Geriev von „Kavkazskij uzel“.

Ein weiteres Thema war die Haltung der russischen Behörden, die Beschlüssen des Europäischen Menschenrechtsgerichts in der Regel nicht nachkommen.

2. April 2019

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Ojub Titiev verzichtet auf Berufung

Titiev erkennt seine Schuld nicht an, hofft jedoch sobald wie möglich freizukommen und seine Menschenrechtstätigkeit wieder aufzunehmen.

Mit dem 1. April tritt das am 18. März gegen Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, verhängte Urteil in Kraft. Titiev war am 18. März in einem fabrizierten Verfahren wegen Aufbewahrung von Drogen zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Ojub Titiev hat sich entschieden, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sein Anwalt Petr Zaikin verfasste am 29. März in der Untersuchungshaft in Grozny nach seinen Worten eine entsprechende Erklärung. Titiev beharrt auf seiner Unschuld: „Ich habe mich nie eines Verbrechens schuldig bekannt, bekenne mich nicht schuldig und werde es auch unter keinen Umständen tun. Das habe ich immer offen und auch öffentlich erklärt und ich werde mich niemals falsch selbst bezichtigen.“

Titiev teilte mit, dass er seine Arbeit, der er die letzten 18 Jahre seines Lebens gewidmet hat, weiterführen will: „Während der Untersuchungshaft habe ich Menschen gesehen, die Rechtsbeistand benötigen, und habe begriffen, dass ich verpflichtet bin, meine Tätigkeit so schnell wie möglich wiederaufzunehmen. In eben dieser Menschenrechtsarbeit sehe ich den Sinn meines Lebens.“

Titiev nannte einige Gründe dafür, dass er keine Berufung einlegen wird:

„Dieses Urteil gibt mir die Möglichkeit, wahrscheinlich schon nach dem Monat Mai dieses Jahres aus der Haft freizukommen und in vollem Umfang zur Arbeit im Menschenrechtszentrum Memorial, die im Januar 2018 unterbrochen wurde und Sinn meines Lebens ist, zurückzukehren.“

Das Gericht hatte bei seinem Urteil die Kategorie des Verbrechens von „schwer“ auf „mittelschwer“ herabgesenkt. Dies bedeutet, dass Titiev, sobald ein Drittel der Strafe abgeleistet ist, im Mai 2019 auf formeller Grundlage das Recht hat, eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu beantragen, was er auch beabsichtigt.

„Meine Familie braucht meine Hilfe und Unterstützung. Diese fünfzehn Monate waren für sie eine wesentlich ernstere Prüfung als für mich. Als Familienoberhaupt trage ich die Verantwortung für sie. Leider gab es unter den derzeitigen Bedingungen der Rechtsanwendung in unserem Land und besonders in der Republik Tschetschenien in meinem politisch motivierten Prozess keine Hoffnung auf einen Freispruch. Jedem, dem die Fakten der Anwendung von Recht in unserem Land bekannt sind, ist klar, dass das erreichte Urteil die maximal mögliche Art der Anerkennung meiner Unschuld ist. Leider kann ich nicht alle Umstände meiner Entscheidung über die Unzweckmäßigkeit einer Berufung aufzählen … Und wenn jemand der Meinung ist, ich habe eine falsche Entscheidung getroffen, indem ich meinen Verteidigern verboten habe … gegen das Urteil in Berufung zu gehen, dann bin ich bereit, jedem von ihnen persönlich zu erklären, warum ich diese Entscheidung für richtig halte. Meine Anwälte haben große Arbeit geleistet, deren Resultat man nicht einfach am Urteilstext bewerten kann. Dank ihnen glaubt niemand in der Republik Tschetschenien, dass ich diesen Schmutz angefasst haben könnte, denn Drogen, das ist Schmutz. Alle wissen, dass ich unschuldig bin, und es ist für mich sehr wichtig, dass die Menschen nicht an diese absurde Anschuldigung glauben. Die Bewohner meines Dorfes, die mich schon das ganze Leben kennen und deren Meinung ich sehr schätze, sind zum Gericht gekommen und haben offen erklärt, dass sie nicht an meine Schuld glauben. Ich hoffe, dass ich jeden dieser mutigen Menschen umarmen und ihm die Hand drücken kann. Denn jeder weiß, wie gefährlich es unter den derzeitigen Gegebenheiten war, mich offen zu unterstützen. Eben deswegen … kann ich mit erhobenem Haupt stolz auf mich und auf die Dorfbewohner durch mein Dorf laufen. Und mit ebenso stolz erhobenem Haupt kann ich mich außerhalb der Grenzen Tschetscheniens bewegen, weil ich sicher sein kann, dass die Menschen nicht schlecht über mich denken.“

Ojub Titiev dankt allen, die ihn im Verlauf des Prozesses unterstützt haben – Angehörigen, Freunden, Kollegen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Diplomaten, Politikern sowie allen „Bewohnern Tschetscheniens, weiterer Regionen der Russischen Föderation und auch anderer Länder, denen mein Schicksal nicht gleichgültig war.“

Memorial unterstützt diese Entscheidung Titievs.

1. April 2019

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Titiev-Urteil: Internationale Reaktionen

Am 18.März wurde Ojub Titiev vom Stadtgericht Schali in Tschetschenien zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

Nachfolgend finden Sie internationale Reaktionen auf das Urteil:

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler

Ich bin zutiefst besorgt über die Verurteilung von Ojub Titijew, Träger des deutsch-französischen Preises für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die Zweifel an den Vorwürfen und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sind gut dokumentiert und auch im OSZE-Bericht zur Menschenrechtslage in Tschetschenien beschrieben. Ich fordere Russland auf, den darin enthaltenen Empfehlungen zu folgen: Das Urteil und die Untersuchungshaft sollten schnellstens von einem Gericht außerhalb Tschetscheniens überprüft, Ojub Titijew aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Russland muss gewährleisten, dass Menschenrechtsverteidiger ohne Angst vor Strafverfolgung auch in Tschetschenien tätig sein können.

Europäischer Auswärtiger Dienst

We believe that the sentencing of Oyub Titiev is directly connected to his human rights work for Memorial, an organisation that has been the subject of ongoing intimidation and harassment in the North Caucasus and beyond. We also believe that Mr Titiev has not received a fair trial. His sentencing continues a trend of arrests, attacks and discrediting of human rights defenders and journalists who work in that region of the Russian Federation. Mr Titiev\'s predecessor as head of Memorial in Chechnya, Ms Natalia Estemirova, was killed in 2009 and, almost ten years later, not a single person has yet been brought to justice for this crime. The European Union expects Mr Titiev to be released immediately and unconditionally.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten Frankreichs

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Das Verfahren „Novoe Velitschie“ – Wer sind diese Menschen und warum stehen sie vor Gericht?

Eine aktualisierte Übersicht, basierend auf Berichten bei OVD-Info und des Menschenrechtszentrums Memorial

Am 15. März 2018 wurden in Moskau zehn Personen unter der Anklage, eine extremistische Vereinigung namens „Novoe Velitschie“ (Neue Größe) gegründet zu haben, verhaftet. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie einen Staatsstreich geplant hätten. Die Anwälte der Angeklagten erklären, „Novoe Velitschie“ sei von einem eingeschleusten Mitarbeiter der Sicherheitskräfte ins Leben gerufen worden.

Ein erstes Urteil wurde mittlerweile gefällt: Gegen Rustam Rustamov verhängte man am 5. März eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Unterstützung einer extremistischen Gemeinschaft. Zuvor hatte sich Rustamov schuldig bekannt und vor dem Urteil eine Übereinkunft mit der Ermittlung getroffen. Sein Fall wurde in einem eigenen Verfahren behandelt, ohne dass das Gericht die Beweise überprüft hätte.Weitere Angeklagte stehen derzeit zum Teil unter Hausarrest, andere befinden sich in Untersuchungshaft, für beide Personengruppen wurden die Vorbeugungsmaßnahmen inzwischen bis zum 13. Juni verlängert. Zur Unterstützung vor allem zweier junger Frauen der Gruppierung hatten im vergangenen Jahr in Moskau mehrere Unterstützungsaktionen stattgefunden. Beim „Marsch der Mütter“ am 15. August 2018 waren Hunderte in einer nicht-genehmigten Aktion bis zum Gebäude des Obersten Gerichts in Moskau gelaufen und hatten Stofftiere an den Eingang gelegt.Etwa 170 000 Menschen unterschrieben eine Petition zur Befreiung der Mädchen. Für die Mädchen bürgten die mittlerweile verstorbene Ljudmila Alekseeva, Vorsitzende der „Moskauer Helsinki-Gruppe“, und Lev Ponomarev, „Bewegung Für Menschenrechte“. Ebenso hatten Tatjana Moskalkova, Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, und Michael Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats beim Russischen Präsidenten mit Hinweis auf die schlechte Gesundheit der Frauen appelliert, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Ojub Titiev zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt

Ojub Titiev ist heute vom Stadtgericht Schali zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, milderte das Urteil aber insofern etwas ab, als Titiev zur Ansiedlung in einer Strafkolonie verurteilt wurde.

Diese Strafe wird gewöhnlich gegen Personen verhängt, die Ersttäter sind und leichtere bis mittelschwere Straftaten begangen haben oder die sich aus Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. In diesen Fällen sind etwas freizügigere Haftbedingungen vorgesehen (insbesondere im Hinblick auf die Bewachung und Besuchsregelungen).

Laut Gerichtsentscheid muss Titiev in Haft bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird. Titievs Anwalt Petr Saikin hat bereits erklärt, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.

18. März 2019

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Verfahren gegen Titiev – Staatsanwalt fordert vier Jahre Strafkolonie

Am 11. März wurden in Tschetschenien die abschließenden Plädoyers der Anklage und der Verteidigung im Fall Ojub Titiev, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, gehalten. Wir erinnern, dass Titiev des Drogenbesitzes beschuldigt wird. Er selbst weist die Beschuldigungen zurück und besteht darauf, dass ihm das Paket mit Marihuana untergeschoben wurde. Memorial erklärte das Verfahren gegen Titiev ebenfalls für manipuliert. Die Staatsanwaltschaft, die für ihr Plädoyer nur 20 Minuten bei einem Verfahren benötigte, welches das Gericht acht Monate beschäftigte, fordert für Titiev vier Jahre Strafkolonie sowie eine Geldbuße von 100.000 Rubel.

Die Verteidigung betonte, dass die Zweifel an der Schuld Titievs im Verlauf des Verfahrens nicht beseitigt wurden und zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssen, die Beweise von Seiten der Anklage seien widersprüchlich und strittig. Titiev selbst bedankte sich im Schlusswort bei allen, die ihn unterstützen, nannte die für das fabrizierte Verfahren Verantwortlichen namentlich und bat die Vertreter aus Europa, Sanktionen gegen die entsprechenden Personen zu verhängen. Bezüglich des Urteils mache er sich keine Illusionen, so Titiev. „Selbstverständlich wird man ein Urteil fällen, das der Anklage folgt.“

An der Verhandlung nahmen neben russischen Menschenrechtlern auch Vertreter von Human Rights Watch, Mitglieder der Botschaften der Niederlande und Deutschlands sowie eine Delegation der Europäischen Union teil. Das Urteil wird am 18. März verkündet.

12. März 2019

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Die „Agenten“-Jagd geht weiter

Erklärung der Internationalen Gesellschaft Memorial

Am 13. und 14. Februar 2019 hat das russische Justizminiserium folgende, von Lev Ponomarev geleitete Verbände in die Liste von „Organisationen, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausführen“, eingetragen: „Für Menschenrechte“ („Za prava tscheloveka"), „Hotline“ („Gorjatschaja linija“) und die Stiftung „Zum Schutz der Rechte Gefangener“ („V zaschtschity prav zakljutschennych").

Die lange Propaganda-Kampagne gegen den verdienten Aktivisten wird fortgesetzt – sie fing an mit skandalösen Fernsehfilmen, kürzlich kam er widerrechtlich in administrative Haft, jetzt bringt man das Gesetz über „ausländische Agenten“ zur Anwendung, das dazu gedacht ist, unabhängige gesellschaftliche Organisationen zu diskreditieren.

Dieses Gesetz hat in der zivilisierten Welt nicht seinesgleichen. Es unterscheidet sich kardinal von dem in den USA geltenden Gesetz, auf das sich die staatliche Propaganda immer wieder beruft. Nach amerikanischem Recht ist eine Organisation dann ein „ausländischer Agent“, wenn sie „in den Vereinigten Staaten im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals) politisch tätig ist oder agiert“. In Russland gilt das Gleiche für eine Organisation, „die auf dem Gebiet der Russischen Föderation, unter anderemim Interesse ausländischer Sponsoren, politisch tätig ist“ Da es heißt „unter anderem“, ist es nicht notwendig, die Arbeit „im Interesse ausländischer Sponsoren“ nachzuweisen. Wenn es den Machthabern beliebt, reicht dafür jederlei ausländische Finanzierung aus, und als „politische Tätigkeit“ kann so gut wie alles gelten. In den USA muss die Arbeit „im Interesse eines ausländischen Auftraggebers (Prinzipals)“ vor Gericht nachgewiesen werden, um eine Organisation als „ausländischer Agent“ verzeichnen zu können. In Russland reicht die Entscheidung eines Beamten im Justizministerium aus.

Wir kennen keine einzige Menschenrechtsorganisation, die als „ausländischer Agent“ registriert und tatsächlich bezichtigt worden wäre, für „ausländische Sponsoren“ tätig zu sein. Das ist verständlich, denn nicht einmal mit den geballten Einflussmöglichkeiten des Fernsehens lässt sich ohne weiteres suggerieren, der Einsatz für Bürgerrechte in Russland erfolge im Interesse von Ausländern. Das Etikett „ausländischer Agent“ bezeugt nur, dass der jeweiligen Organisation nichts vorzuwerfen ist. Wir sind überzeugt, dass der Zeitpunkt nicht mehr fern ist, zu dem der Staat alle, die in diesem berüchtigten Register aufgelistet sind, um Entschuldigung bitten wird, einschließlich Lev Ponomarev.

25. Februar 2019

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Das Verfahren gegen Ojub Titiev

Eine Zusammenstellung des Menschenrechtszentrums Memorial

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 9. Januar 2018, wurde in Tschetschenien Ojub Titiev, Leiter der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, festgenommen. Er wird des Drogenbesitzes beschuldigt. Wir sind der Ansicht, dass das Verfahren gegen Titiev fabriziert ist, um seine Menschenrechtsarbeit zu unterbinden.

Teil 1

Wer Ojub Titiev ist

Ojub Titiev ist Leiter der letzten unabhängigen Menschenrechtsorganisation in Tschetschenien, der Vertretung des Menschenrechtszentrums Memorial in Grozny, und ehemaliger Lehrer. Ojub Titiev leitete Memorial in der Republik Tschetschenien seit der Entführung und Ermordung der Menschenrechtlerin Natalja Estemirova. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Tschetschenien praktisch keine Menschenrechtsorganisationen mehr: Alle hatten ihre Tätigkeit eingestellt, da sie um das Leben ihrer Mitarbeiter fürchteten. In Grozny war allein das Büro von Memorial übrig geblieben sowie sein Leiter: Ojub Titiev. Vor einem Jahr nun, am 9. Januar 2018, wurde Ojub festgenommen. In seinem Auto, dem Auto eines Menschen, der den Sport liebt und als gläubiger Moslem weder trinkt noch raucht, hatte man angeblich Drogen gefunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet er sich in Haft, der Prozess läuft. Das Menschenrechtszentrum Memorial ist überzeugt, dass Titiev unschuldig ist. Der Prozess vor dem Stadtgericht in Schali wird von der Richterin Madina Zejnetdinova geleitet. Die Ankläger auf Seiten des Staates sind der Staatsanwalt des Bezirks Kurtschaloj Dzhabrail Achmatov sowie Milana Bajtaeva, Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft der Republik. Verteidigt wird Ojub Titiev von den Anwälten Marina Dubrovina, Petr Zaikin und Ilja Novikov.

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Moskauer Memorial-Verband wird nicht als "Agent" verzeichnet

Die außerplanmäßige Überprüfung des Zentrum für Information und Aufklärung von Memorial (NIPC) in Moskau durch das Justizministerium, die die Organisation im Hinblick auf eine mögliche Verzeichnung als „ausländischer Agent“ untersuchen sollte, wurde inzwischen abgeschlossen. Anders als befürchtet, ist es nicht – wie zuvor in vielen anderen Fällen - zu einer Registrierung als „Agent“ gekommen.

Es wurden lediglich einige Bestimmungen in der noch aus dem Jahre 1996 stammenden Satzung beanstandet, die nicht mehr der heutigen Gesetzgebung entsprechen.

Die erforderlichen Satzungsänderungen (und die obligatorische Umregistrierung) werden in der nächsten Zeit vorgenommen.

13. Februar 2019

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„Marsch der zornigen Mütter“ in mehreren Städten Russlands

Am 10. Februar 2019 fanden in mehreren Städten Russlands Aktionen unter dem Motto „Marsch der zornigen Mütter“ zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko und anderen politischen Häftlingen statt.

Anastasija Schevtschenko, die am 21. Januar 2019 wegen Mitarbeit in der als unerwünscht eingestuften Organisation „Otkrytaja Rossija“ („Offenes Russland“) verhaftet wurde und die derzeit unter Hausarrest steht, eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren droht. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Schevtschenko als politische Gefangene anerkannt.

Auslöser für die Demonstrationen war der Tod von Schevtschenkos Tochter, die während des Hausarrests der Mutter auf die Intensivstation gebracht werden musste und dort schließlich verstarb. Zu den Aktionen, die von den Behörden nicht genehmigt worden waren, kam es in 14 Städten Russlands. In Moskau, wo mehrere Hundert Menschen an dem Marsch teilnahmen, wurden mindestens zwei Personen zunächst verhaftet und später wieder auf freien Fuß gesetzt; die Polizei nahm ein Protokoll wegen geringfügigem Hooliganismus auf. In St. Petersburg wurden nach Angaben von OVD-Info acht Personen festgenommen, von denen zwei aus dem Gefangenentransporter fliehen konnten. Später am Tag ließ man vier der Festgenommenen wieder frei, zwei von ihnen, Marija Koshevatova, Mitglied der Partei Jabloko, und Svetlana Utkina, Organisatorin der Demonstration in Petersburg, verbrachten 48 Stunden auf der Polizeiwache.

Gegen Koshevatova wurde wegen wiederholter Verletzung des Versammlungsrechts bereits eine Strafe von 250 000 Rubeln (ca. 3375,- Euro) verhängt. Koshevatova hatte ein Putin-kritisches Plakat entrollt. Svetlana Utkina wurde ebenfalls auf der Grundlage desselben Artikels angeklagt. In Machatschkala suchten Sicherheitskräfte am 10. Februar die Wohnung von Natalja Sacharova auf, Organisatorin der örtlichen Kundgebung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits außer Haus befand. Die Männer erschreckten die dort anwesenden minderjährigen Kinder der Aktivistin, was diese veranlasste, anstelle der Demonstration lediglich eine Einzelkundgebung zur Unterstützung von Anastasia Schevtschenko abzuhalten, um weitere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden.

12. Februar 2019

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