"Mit Sorge und Empörung verfolgen wir die Nachrichten zum Umgang mit der einzigen Gulag-Gedenkstätte in der Russischen Föderation, dem Museum zur Geschichte der politischen Repression in Perm 36 und deren Leitung und Mitarbeitern. Perm 36 ist in den vergangenen Jahren nicht nur für jene, die während der stalinistischen Repressionen verfolgt wurden und zu Tode kamen, sondern auch für deren Familien und Freunde, zu einem Gedenkort geworden, an dem an die Millionen unschuldiger Opfer erinnert wurde.
Dieser Gedenkort und das Museum waren in Russland aber auch weltweit ein Symbol dafür, dass in Russland ein differenziertes Gedenken an die dunkelste Zeit der sowjetischen Geschichte möglich ist. Dass dieser einzigartige Ort bestanden hat, war Tausenden von Aktivisten und Freiwilligen zu verdanken. Die Existenz dieses Ortes war international ein Symbol dafür, dass die Russische Föderation eine zivilgesellschaftlich getragene Erinnerung ohne staatliche Repression ermöglicht und die russische Führung die Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit unterstützt und nicht be- und verhindert.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Gouverneur, sehr geehrte Frau Pamfilova, sehr geehrter Herr Fedotov,
wir schließen uns den Forderungen der Petition nachdrücklich an und fordern Sie auf, die Maßnahmen gegen die Gedenkstätte zur Geschichte politischer Repressionen "Perm-36" rückgängig zu machen und die unabhängige und kritische Auseinandersetzung mit der totalitären Vergangenheit wieder zu ermöglichen und die verdiente Direktorin des Museums, Tatjana Kursina, wieder als Direktorin des Museums einzusetzen."
Den vollständigen Text (in russischer Sprache) finden Sie hier.
28. Juli 2014
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Stadtgericht St. Petersburg weist Klage des ADZ MEMORIAL ab
Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.