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Bis zum 6. Februar sollten die Ermittlungen im ersten Verfahren abgeschlossen sein, inzwischen wurde diese Frist anscheinend nochmals verlängert. Am 2. Februar fand in Moskau eine Solidaritätskundgebung für die Angeklagten mit mehreren Tausend Teilnehmern statt.
Der Menschenrechtsrat der Russischen Föderation (nicht mit dem „Rat beim Präsidenten der RF für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte“, ebenfalls kurz „Menschenrechtsrat“ genannt, zu verwechseln) hat die nachstehende Erklärung zur Unterstützung der Bolotnaja-Angeklagten abgegeben.
"Der erste Gruppenprozess im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 6. Mai 2012 befindet sich in seinem Endstadium. Von zwölf Angeklagten sind nur vier unter die Amnestie gefallen, acht Personen erwarten ihr Urteil. Den anderen stehen Gerichtsverfahren noch bevor.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits für Aleksandra Duchanina (verh. Naumova) und Sergej Krivov sechs Jahre Haft beantragt; für Andrej Barabanov, Stepan Simin, Denis Luzkevitsch, Alexej Polichonovitsch und Artem Savelov – fünfeinhalb und für Jaroslav Belousov fünf Jahre.
Das Gericht kann in der Regel etwas hinter diesen Anträgen zurückbleiben, die nächsten Instanzen lassen dann gewöhnlich noch etwas nach, um Humanität zu demonstrieren. Jedes Urteil, das die „Bolotnaja-Häftlinge“ für Jahre hinter Gitter bringt, werden die russische sowie die internationale Öffentlichkeit als grausame und zynische demonstrative Abrechnung empfinden.
Es ist bekannt, und das seit einem halben Jahr andauernde Gerichtsverfahren hat es erneut bestätigt, dass es an diesem Tag in Moskau zu keinen massenhaften Ausschreitungen gekommen ist. Das wird umso deutlicher, wenn man diese Ereignisse mit der Konfrontation auf den Straßen von Kiew vergleicht. Der physische und psychische Schaden, den Vertreter der Ordnungskräfte erlitten haben, ist minimal im Vergleich mit den Zusammenstößen am Abend des 6. Mai am Bolotnaja-Platz und mit der Grausamkeit, mit der dort Polizeikräfte und Spezialeinheiten gegen die Demonstranten vorgingen.
Der Prozess hat gezeigt, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass die Angeklagten den Verletzten irgendeinen Schaden zugefügt hätten. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst: das Gericht, die Behörden, die Gesellschaft und die Gutachter.
Im Falle eines Schuldspruchs würden die Machthaber, ungeachtet aller vorigen Schritte, demonstrieren, dass sie sich auf einen Konfrontationskurs mit der Zivilgesellschaft begeben wollen.
Ludmila Alekseeva (Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Svetlana Gannuschkina (Vorsitzende des Komitees „Bürgerhilfe“)
Valerij Botschtschev (Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Jurij Vdovin (Stellvertretender Vorsitzender von “Bürgerkontrolle”)
Oleg Orlov (Mitglied im Rat des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)
Lev Ponomarev (Direktor der Bewegung “Für Menschenrechte” (Za prava tscheloveka)
Alexander Tscherkassov (Vorsitzender des Rats des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)"
Informationen zu diesem Prozess auf Russisch hier.
2.2.2014
Weiterlesen … Repressives Gesetzespaket in der Ukraine zurückgenommen
23.1.2014
Weiterlesen … Erklärung von MEMORIAL International zur Entwicklung in der Ukraine
Zu den Referenten gehörten Tanya Lokshina (Human Rights Watch) und Kirill Koroteev vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL in Moskau.
Den Bericht von Kirill Koroteev in englischer Sprache finden Sie hier.
22.1.2014
Weiterlesen … Anhörung im Europäischen Parlament zur Lage der Menschenrechte in Russland
Weiterlesen … Im Handstreich repressives Gesetzespaket verabschiedet
Die Beisetzung findet am 6. Januar in Moskau statt, im Anschluss daran eine Gedenkveranstaltung in den Räumen von MEMORIAL.
Ende der 1940er Jahre gehörte Susanna Petschuro einer antistalinistischen Widerstandsgruppe in Moskau an. 1951 wurde die Gruppe zerschlagen, Susanna Petschuro, damals 17 Jahre alt, wurde verhaftet und zu 25 Jahren Haft verurteilt, drei Mitglieder ihrer Gruppe wurden hingerichtet.
1956 wurde Susanna Petschuro auf Grund einer Amnestie entlassen, nachdem ihr Strafmaß vorher mehrfach herabgesetzt worden war. Nach der Haft studierte sie an der historischen Fakultät und arbeitete im Archiv des Afrika-Instituts. Ihre Kurzbiographie finden Sie „Die letzten Zeugen“ von MEMORIAL wurde Susanna Petschuro ausführlich interviewt. Auszüge aus ihrem Interview finden sie in deutscher Sprache hier, im Original hier.
6.1.2014
Eine Bilanz für 2013
Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.
Weiterlesen … Russische Nichtregierungsorganisationen und die Auswirkungen des „Agentengesetzes“
Weiterlesen … Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation
Weiterlesen … Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial vor der Schließung
Weiterlesen … Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der Verfassung
Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.
Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.
Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.
Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“
Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.
Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ
Quelle: http://adcmemorial.org/www/8337.html#more-8337
12.12.2013
Weiterlesen … Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL
MEMORIAL International hat aus Anlass der geplanten Amnestie eine Erklärung abgegeben, die sie in englischer Übersetzung hier finden.
Quellen und genauere Informationen: http://www.hro.org/node/18225
http://www.kommersant.ru/doc/2361168?isSearch=True
6.12.2013
Weiterlesen … Pläne einer Amnestie zum Jahrestag der Verfassung
Den kürzlich erschienenen ROG-Bericht über die staatliche Lenkung des russischen Fernsehens ( "Der Kreml auf allen Kanälen") finden Sie hier.
3.12.2013
Weiterlesen … Erklärung von "Reporter ohne Grenzen" zum "Petersburger Dialog"