Nachrichten

MEMORIAL Komi als "ausländischer Agent" registriert

Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei kein ausländischer Agent.

Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.

In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.

Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).

14. Juni 2015

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"Gesetz der Sadisten"

Protest gegen Gesetzentwurf

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Stalin-Denkmäler sind inakzeptabel

Erklärung der Internationalen Gesellschaft Memorial

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Langjähriger GULAG-Häftling Wladimir Kantowskij verstorben

Am 12. April verstarb in Moskau Wladimir Kantowskij. Er gehörte MEMORIAL seit Gründung an und war bis zuletzt aktiv, in den letzten zehn Jahren gehörte er zum Vorstand des Moskauer MEMORIAL-Verbandes.

1941 wurde er wenige Tage nach Kriegsbeginn inhaftiert, weil er sich mit einigen Freunden öffentlich für seinen verhafteten Lehrer eingesetzt hatte. Aus der Lagerhaft kam er (nach mehrfachem Antrag, an die Front geschickt zu werden) in ein Strafbataillon. Nach dem Krieg wurde er für dasselbe „Verbrechen“ – Beteiligung an einer antisowjetischen Jugendbewegung – erneut verurteilt. 1956 wurde er rehabilitiert und konnte nach Moskau zurückkehren.

Seine Biographie ist in unserem Videoprojekt dokumentiert – einen Interviewauszug mit deutschen Untertiteln finden Sie hier und seinen Lebenslauf hier.

13. April 2015

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Jewgenij Zacharow erhält Lew-Kopelew-Preis

Jewgenij Zacharow, der Leiter der Menschenrechtsgruppe Charkiv, die der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL angehört, wird am 19. April mit dem Lew-Kopelew-Preis ausgezeichnet. Gemeinsam mit ihm wird der Preis der Sängerin Ruslana Lyzhytschko, dem Sänger Andrej Makarewitsch und dem Kinderbuchautor Eduard Uspenskij verliehen.

Sie werden geehrt, weil sie sich für die Wahrung der Menschenrechte, für freie Selbstbestimmung und die Verständigung unter den Völkern einsetzen“, heißt es in der Erklärung des Lew Kopelew Forums. „Dass Russen und Ukrainer Krieg gegeneinander führen, hätte Lew Kopelew das Herz zerrissen. Er wurde in Kiew geboren, ein Russe jüdischer Herkunft, so hat er sich selbst beschrieben. Die Ukraine mit ihrer eigenen Kultur achtete er hoch.

13. April 2015

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Ende für "Perm-36"

Unabhängige Organisation "Perm-36" gibt Auflösung bekannt

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Zum Mord an Boris Nemzow

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

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Neuer Anklagepunkt gegen Oleg Sentsov

Sentsov und Koltschenko bestehen auf ukrainischer Staatsbürgerschaft

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MEMORIAL: Ildar Dadin, Vladimir Ionov und Mark Galperin werden aus politischen Gründen verfolgt

Am 16. Januar wurden gegen Vladimir Ionov und Mark Galperin und am 30. Januar gegen Ildar Dadin die ersten Strafverfahren wegen des neuen § 212.1 StGB RF (mehrfacher Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen) eingeleitet. Jedem von ihnen werden vier Verstöße gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen innerhalb von 180 Tagen zur Last gelegt.


Gegen Ionov und Galperin (Galperin verbüßt bis zum 14.Februar noch eine Ordnungshaft von dreißig Tagen) wurde als Maßnahme eine Einschränkung der Freizügigkeit verhängt, die verbietet, dass sie Moskau verlassen; gegen Dadin wurde Hausarrest verfügt.


Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung der Aktivisten rechtswidrig ist und aus politischen Motiven erfolgt - schon allein deswegen, weil sie sich auf § 212.1 StGB RF stützt.


Dieser Paragraph zielt ebenso wie § 20.2 Punkt 8 des Verwaltungsstrafrechts der RF (der den wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen unter Strafe stellt) darauf ab, die Machtstellung der herrschenden Strukturen zu festigen und zu erhalten. Dies geschieht durch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit; öffentliche Aktivitäten von Personen, die die Versammlungsfreiheit wahrnehmen, um die Machtorgane zu kritisieren, werden mit Zwangsmitteln unterbunden.


Der rechtswidrige Charakter des § 212. 1 StGB RF ist dadurch bedingt, dass er:


- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;


- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;


- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;


- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;


- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt (siehe auch die Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL mit dem Titel „Die neue Gesetzgebung vernichtet die Versammlungsfreiheit in Russland“).


Die Rechtswidrigkeit und den politischen Charakter der Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin bestätigen auch die tatsächlichen Umstände der Fälle: die zahlreichen Verletzungen und Fälschungen im Rahmen der Ordnungswidrigkeitsverfahren; die Willkür der ordnungsrechtlichen Verfolgung – festgenommen wurden Oppositionsaktivisten, nicht aber die Regierungsanhänger, die ihre Aktionen störten; die prozessualen Verstöße bei der Einleitung der Strafverfahren.


Aufgrund dieser Umstände betrachten wir die Verfolgung von Ionov, Galperin und Dadin als rechtswidrig und politisch motiviert und Ildar Dadin, der unter Hausarrest steht, als politischen Gefangenen.


Die Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin muss umgehend und bedingungslos eingestellt werden.


Die Anerkennung als rechtswidrig Verfolgter aus politischen Motiven oder als politischer Gefangener bedeutet weder das Einverständnis des Menschenrechtszentums MEMORIAL mit den Ansichten und Aussagen der anerkannten Personen noch eine Befürwortung ihrer Äußerungen und Handlungen.



Übersetzung: Martina Steis


5. Februar 2015


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