Kaljapin erklärte jedoch, dass die Menschenrechtsarbeit fortgesetzt werde. An Stelle der einzelnen Fachabteilungen des Komitees sollten neue Organisationen gebildet werden.
Allerdings seien diese Organisationen gezwungen, nicht-öffentlich zu agieren. Da jedes Interview und jede Publikation als „politische Tätigkeit“ eingestuft werde, so Kaljapin, müsste ihre Arbeit für Journalisten „unzugänglich“ bleiben. Auskunft über ihre Tätigkeit würden nur die Kontrollorgane erhalten.
8. Juli 2015
Als Begründung dienten angebliche Ermittlungen in einem Verfahren gegen Ljudmila Kuzmina, eine Golos-Aktivistin im Wolgagebiet. Dieses Verfahren steht aber vor der Einstellung. Grigorij Melkonjanz, dessen Wohnung auch durchsucht wurde, sieht darin daher eher einen Vorwand, um Golos unter Druck zu setzen, ihre Arbeit – Wahlbeobachtungen – zu behindern und Informationen zu bekommen. In Melkonjanz‘ Wohnung wurden Dokumente und Computer beschlagnahmt. Zunächst war als Grund für die Durchsuchung der Wohnung angegeben worden, dass Wasser bei den Nachbarn eindringe. Dies berichtet die Anwältin Olga Gnezdilova. Ihr wurde der Zutritt zu der Wohnnung ihres Mandanten verweigert.
Zur Durchsuchung des Büros von Golos gesellte sich ein Fernsehteam des Kanals „Lifenews“, das angeblich aus den sozialen Netzen davon erfahren hatte. Zu den Räumlichkeiten wurde ihnen der Zugang jedoch verwehrt.
Olga Gnezdilova erklärte,Golos werde gegen die Durchsuchungen klagen, die gesetzwidrig und unkorrekt durchgeführt wurden, "denn wir glauben, dass auf diese Weise versucht wird, die Arbeit unabhängiger Wahlbeobachter und überhaupt die Arbeit der Organisation zu behindern."
7. Juli 2015
Weiterlesen … Ella Poljakova erhält Hessischen Friedenspreis
Russischer Föderationsrat veranlasst Überprüfung ausländischer Stiftungen
Weiterlesen … Nicht alle "ausländischen Agenten" sind "feindlich"
Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei kein ausländischer Agent.
Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.
In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.
Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).
14. Juni 2015
Weiterlesen … MEMORIAL Komi als "ausländischer Agent" registriert
Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen
Weiterlesen … Register für "unerwünschte" ausländische Organisationen
Weiterlesen … Immer mehr Organisationen sollen "ausländische Agenten" sein