MEMORIAL International hat aus Anlass der geplanten Amnestie eine Erklärung abgegeben, die sie in englischer Übersetzung hier finden.
Quellen und genauere Informationen: http://www.hro.org/node/18225
http://www.kommersant.ru/doc/2361168?isSearch=True
6.12.2013
Weiterlesen … Pläne einer Amnestie zum Jahrestag der Verfassung
Den kürzlich erschienenen ROG-Bericht über die staatliche Lenkung des russischen Fernsehens ( "Der Kreml auf allen Kanälen") finden Sie hier.
3.12.2013
Weiterlesen … Erklärung von "Reporter ohne Grenzen" zum "Petersburger Dialog"
Sie war von Anfang an maßgeblich an der Herausgabe der „Chronik der laufenden Ereignisse“ beteiligt, eines Nachrichten-Bulletins der Bürgerrechtsbewegung, das über Ereignisse berichtete, die offiziell nicht gemeldet wurden, insbesondere über Menschenrechtsverletzungen, Zustände in Gefängnissen und Lagern sowie psychiatrischen Sonderkliniken und nicht zuletzt über Solidaritätsaktionen und Petitionen zugunsten von Personen, die politisch unter Druck gesetzt wurden oder in Haft saßen.
Natalja Gorbanevskaja war Teilnehmerin an der Demonstration auf dem Roten Platz am 25. August 1968 gegen den Einmarsch sowjetischer Truppen in die ČSSR. Sie wurde nicht gleich verhaftet, offenbar weil sie ihr dreimonatiges Kind dabei hatte. Über den Prozess gegen die meisten anderen Teilnehmer verfasste sie ein Weißbuch, das die Demonstration selbst sowie diesen Prozess in allen Einzelheiten dokumentiert.
Sie selbst wurde am 24. Dezember 1969 verhaftet. Im Serbskij-Institut „diagnostizierte“ man „schleichende Schizophrenie“ – die damals übliche "Diagnose" für politische Gegner. Sie kam in eine gefängnisähnliche Psychiatrie in Kazan zur Zwangsbehandlung, in der sie bis 22. Februar 1972 festgehalten wurde.
Von 1972 -1975 war sie weiter für die „Chronik“ tätig, bis sie Ende 1975 nach Frankreich ausreiste. Dort arbeitete sie u. a. in den Redaktionen der russischen Zeitschrift „Kontinent“ sowie der Wochenzeitung „Russkaja mysl“ (der Russische Gedanke); seit 1999 war sie Mitglied in der Redaktion der russischsprachigen polnischen Zeitschrift "Novaja Polscha" (Neues Polen).
In den letzten Jahren nahm Natalja Gorbanevskaja an zahlreichen Veranstaltungen in Russland teil, auch bei Memorial. Darüber hinaus wirkte sie bei verschiedenen Filmprojekten zum Thema der Dissidentenbewegung mit.
Quellen und weitere Informationen:
http://novayagazeta.livejournal.com/1432390.html
http://www.newsru.com/russia/01dec2005/film.html
30.11.2013
Weiterlesen … Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt Prozess
Weiterlesen … "Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"
Als Beleg für die „politische Tätigkeit“ der Organisation hatte die Staatsanwaltschaft eine Diskussionsveranstaltung aufgeführt, die knapp zwei Monate vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ stattgefunden und die Verteidigung der Rechte von Rekruten und Soldaten zum Thema hatte.
Am selben Tag wies das Moskauer Stadtgericht die Klagen zweier MEMORIAL-Verbände zurück. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sowie die Internationale Gesellschaft MEMORIAL hatten gegen die umfassenden und überfallartigen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr geklagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz.
MEMORIAL hatte die Klage mit einer Reihe von Argumenten untermauert. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt, bei den Überprüfungen anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgte und was und in welchem Umfang geprüft werden sollte (etwa ob eine Anzeige oder der Verdacht vorlag, dass die jeweilige Organisation ein bestimmtes konkrete Gesetz verletzt hat). Darüber hinaus sei es unzulässig, dass Außenstehende an der Überprüfung teilnähmen (etwa Vertreter der Steuerbehörde oder der Fernsehkanal NTW).
Nach Auffassung von Kirill Koroteev, dem Rechtsvertreter von MEMORIAL, hat das Moskauer Gericht das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ besonders weit ausgelegt, um zugunsten der Staatsanwälte entscheiden zu können. Die Urteilsbegründung wird in etwa drei Wochen vorliegen.
Quellen: http://www.memo.ru/d/178164.html
http://www.hro.org/node/18059
http://www.memo.ru/uploads/files/1146.pdf
22.11.2013
Weiterlesen … Gerichtsentscheidungen in Jekaterinburg und Moskau
Weiterlesen … Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf 4. Februar 2014 vertagt
Weiterlesen … Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter
„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.
Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.
Quelle: http://www.interfax-russia.ru/Siberia/news.asp?id=446276&sec=1671
30.10.2013
Weiterlesen … Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“
Die Tafel wurde an dem Haus angebracht, in dem Schalamow von 1934 bis 1937, bis zu seiner zweiten Inhaftierung, gelebt hatte. In diesem Haus ist er auch verhaftet worden. Für das Anbringen der Gedenktafel hatten sich maßgeblich Arsenij Roginskij (Vorsitzender von MEMORIAL International), Roman Romanov (Direktor des Staatlichen GULAG-Museums) und Sergej Solovjev (Redakteur der Website shalamov.ru) eingesetzt.
Schalamow hat 16 Jahre in den Stalinschen Lagern verbracht. Zu seinen Lebzeiten konnten nur fünf seiner Gedichtbände in der Sowjetunion erscheinen, alle anderen Bücher sowie seine gesamte Prosa erschienen in seiner Heimat erst nach 1989.
In Berlin wird derzeit im Literaturhaus eine Schalamow-Ausstellung gezeigt (bis 8.12.2013, siehe unsere Meldung unter "Veranstaltungen").
http://www.svoboda.org/content/article/25151666.html
http://lenta.ru/news/2013/10/30/shalamov/
Zur Ausstellung in Berlin: http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/zeuge-in-der-todeszone-1.18174615
30.10.2013
Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?
Weiterlesen … MEMORIAL Rjasan: Gericht begründet Entscheidung
Weiterlesen … Von MEMORIAL in Russland betreuter Flüchtling wird nicht nach Nordkorea ausgeliefert
Weiterlesen … Verhandlung der “Zivilklage” gegen ADZ MEMORIAL vertagt
Nachdem der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Strafverfahrens zuvor in mehreren Instanzen gescheitert war, hatte das Petersburger Stadtgericht entschieden, dass ein Bezirksgericht den Fall, konkret den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung einer Klage durch die erste Instanz (ein Friedensgericht), behandeln müsse.
Im Verfahren gegen Olga Abramenko bestätigte das Gericht den Entscheid der ersten Instanz zugunsten des ADZ und folgte hiermit der Argumentation von Olga Zejtlina, der Anwältin des Zentrums. (Das Urteil im analogen Administrativverfahren gegen das ADZ selbst erfolgt vermutlich nächste Woche.)
Die erste Instanz hatte den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens abgewiesen, da es bei der Überprüfung des ADZ zu gravierenden Fehlern und Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft gekommen sei. Diese Fehler habe die Staatsanwaltschaft nicht bestritten, so Olga Zejtlina. Daher hätte der Staatsanwalt die Beanstandungen des Gerichts innerhalb von drei Tagen berücksichtigen und die Fehler beheben müssen, statt die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
Abgesehen von diesem Administrativverfahren läuft noch ein weiteres gegen das ADZ MEMORIAL Petersburg, das die Staatsanwaltschaft "im Interesse eines "unbestimmten Personenkreises" eingeleitet hat (s. unsere Meldung vom 26.9). Verhandelt wird hier am 14. Oktober.
Quellen:http://www.zaks.ru/new/archive/view/116127
http://adcmemorial.org/www/7852.html
9.10.2013
Weiterlesen … Gerichtsentscheid zugunsten der Direktorin des ADZ/MEMORIAL Petersburg