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07.08.2013
(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky-Kommunikationszentrums)
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.
"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
25.07.2013
(Wir veröffentlichen vorstehenden Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)
Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnys politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt. Navalnyj soll
10 000 m3 Holz im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.
18.07.2013
13.07.2013
Weiterlesen … Pax Christi-Friedenspreis für MEMORIAL International
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.
12.07.2013
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren zunächst vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.
11.07.2013
Weiterlesen … Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGOs
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die älteste unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
28.06.2013
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.
21.06.2013
Weiterlesen … Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch
- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats von MEMORIAL, dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen.Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden:
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschkina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in in der Nacht zum 22.06.2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers Lew Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
14./19./22.06.2013
„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen - durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“
07.06.2013
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/
Weiterlesen … "Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT
Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.
Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.
Quelle: http://lenta.ru/news/2013/06/04/widen/
05.06.2013
Weiterlesen … Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen sollen erweitert werden
24.05.2013
23.05.2013
17.05.2013
Weiterlesen … Appell russischer Kulturschaffender zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
Sehr geehrter deutscher Zweig der Organisation Memorial,
sehr geehrter Herr von Radetzky,
vor zwanzig Jahren wurde Ihre Einrichtung gegründet, um die bedeutsame Arbeit der Organisation Memorial in Russland zu unterstützen. Seitdem widmen Sie sich der Aufgabe, die Gesellschaft über die Gewaltherrschaft und die Opfer des stalinistischen Regimes aufzuklären. Dabei fördern Sie konsequent das Wissen um die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Russland und unterstützen in der Praxis Menschen- und Bürgerrechtsgruppen in Russland. Ihr Handeln übt direkten Einfluss auf mein Land aus und trägt zur Entwicklung einer unbedingt notwendigen Zivilgesellschaft bei. Ich möchte Ihnen zum zwanzigjährigen Bestehen und zu Ihrem Erfolg gratulieren; darüber hinaus danke ich Ihnen für den kontinuierlichen Beistand, den Sie mir in meiner persönlichen Angelegenheit leisten.
In diesen schwierigen Zeiten ist Ihre Arbeit von besonderer Bedeutung. Denn Ihre Freunde in der russischen Memorial-Organisation gehörten zu den ersten, die während der letzten Aktionen der Staatsgewalt Einschüchterungsversuchen ausgesetzt waren, mit dem Ziel, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Durch sein Handeln bringt sich der Kreml um die Unterstützung durch die Gesellschaft und beeinträchtigt die Beziehung zu einem aktiven Teil seiner Bevölkerung. Die politisch motivierte Verfolgung von nichtstaatlichen Organisationen ist nicht zulässig. Sie schadet dem Aufleben einer Zivilgesellschaft, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Modernisierung Russlands erforderlich ist.
In Gedanken bin ich bei Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre zukünftigen Tätigkeiten dieselbe Kraft und Beharrlichkeit, die ich in all diesen Jahren verspürt habe. Da ich nun seit annähernd zehn Jahren im Gefängnis sitze, bedeutet mir Ihre Unterstützung unglaublich viel und ich bin sehr dankbar dafür.
Herzlichst, Ihr
Michail Borissowitsch Chodorkowski
Straflager Kolonie Nr. 7, Segescha (Republik Karelien)
10.05.2013
Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30.04.2013 wird das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL aufgefordert, die angeblich während der Überprüfung der Organisation offenkundig gewordenen „Verstöße gegen die föderale Gesetzgebung“ innerhalb eines Monats abzustellen. Mit anderen Worten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.
Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL wird sich nicht als „ausländischer Agent“ erklären und gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung Widerspruch einlegen. Es sei kaum nachvollziehbar, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft aus den in ihrem Schreiben aufgeführten satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation Verstöße zu erkennen meint.
Warnungen seitens der Staatsanwaltschaft sind bereits bei zwei weiteren MEMORIAL-Verbänden in Riasan und Komi eingegangen. Mit Hinweis auf die Aufgaben und Ziele dieser Organisationen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass MEMORIAL-Mitglieder mit ihrer Teilnahme an öffentlichen politischen Aktionen den Protest gegen staatliche Beschlüsse unterstützt. Sie hätten damit de facto politisch Einfluss nehmen wollen.
Ein detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder unter http://russland.boellblog.org.
02.05.2013
Weiterlesen … Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL legt Berufung ein
Golos (dt.: "Die Stimme") ist die erste Nichtregierungsorganisation, gegen die im Zusammenhang mit dem berüchtigten „Agentengesetz“ ein Verfahren angestrengt wird. Termin sei der 25. April 2013. Dieses Gesetz ist seit 21. November 2012 in Kraft und schreibt vor, dass NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und politisch tätig sind, sich in ein eigens für „ausländische Agenten“ vorgesehenes Register eintragen lassen.
Bisher hat nur eine einzige NGO diese Registrierung beantragt – die regionale Menschenrechtsorganisation „Schtschit i metsch“ (Schild und Schwert) in Tschuwaschien. Das Justizministerium lehnte ihre Registrierung jedoch ab, da sie nicht politisch tätig sei.
Von vornherein lag der Verdacht nahe, dass das Gesetz vor allem Golos im Visier habe. Seit Jahren führt diese Organisation systematisch Wahlbeobachtung durch, und zwar auf hohem technischem Niveau, und war maßgeblich an der Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentenwahlen beteiligt. Der Fernsehsender NTV reagierte postwendend – wenige Tage nach den Präsidentenwahlen - mit einer mehrfach ausgestrahlten üblen Hetzsendung, in der Oppositionelle und insbesondere Golos-Mitarbeiter als vom Ausland bezahlte und inspirierte Agenten dargestellt wurden.
Nachdem auch bei Golos, wie bei Hunderten anderer NGOs, umfassende Überprüfungen durch gleichzeitig mehrere Instanzen eingesetzt hatten, wurde gegen Golos nunmehr ein Verfahren eingeleitet, weil sich die Organisation, obwohl sie aus dem Ausland Zuschüsse erhalte, nicht als ausländischer Agent habe verzeichnen lassen. Nach dem administrativen Strafrecht droht eine Geldstrafe von bis zu 12.500 Euro.
Anders als andere NGOs hat indes gerade Golos in den letzten Monaten – seit Inkrafttreten des Gesetzes – ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet. Sie will sich notgedrungen umorganisieren, natürlich wird auch bei russischen Bürgern um Spenden geworben. Darüber hinaus hat Golos auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen. Die Bank wurde ausdrücklich angewiesen, das Preisgeld zurück zu transferieren.
Dessen ungeachtet erstattete am 8. April (mehrere Monate nach diesem Vorgang) die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring dem Justizministerium Meldung über diese Geldzuwendung an Golos. Eben diese Meldung ist jetzt Anlass für das Verfahren.
12.04.2013
Die bilaterialen Gespräche zwischen Merkel und Putin waren überschattet von den kürzlichen Razzien der russischen Staatsanwaltschaft bei nahezu 2 000 NGO’s, darunter auch deutschen Stiftungen in Russland. NGO’s, die aus dem Ausland unterstützt werden, müssen sich nach neuesten Gesetzen als “Agenten” erklären. In diesem Zusammenhang wurden die klaren Worte Merkels für die Bedeutung und ungehinderte Arbeit der Zivilgesellschaft in Russland durch das Menschenrechtsportal hro.org ausdrücklich gewürdigt.
In einem Gast-Beitrag für die Welt am Sonntag rief Pavel Chodorkovskij die deutschen Politiker dazu auf, ihre Haltung des Pragmatismus angesichts der kontinuierlichen Einschränkung von Menschenrechten und Demokratie durch den Staat zu revidieren und die russische Zivilgesellschaft konsequent zu unterstützen. Er hoffe, dass die nunmehr 10jährige Haft seines Vaters in den Gesprächen der Politiker ebenso wie dessen mögliche Freilassung thematisiert würde. Dies könnte nicht zuletzt auch zur Verbesserung der deutsch-russischen Beziehungen beitragen.
09.04.2013
Weiterlesen … Hannover-Messe 2013: Proteste gegen Putins Menschenrechtspolitik
In einem Offenen Brief bittet MEMORIAL DEUTSCHLAND den Altbundeskanzler um Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in Russland:
Sehr geehrter Herr Altbundeskanzler,
wir wünschen Ihnen zu Ihrem Geburtstag alles Gute.
Als Mitglied der internationalen Bürgerrechtsorganisation MEMORIAL und langjährige Projektpartner der MEMORIAL-Organisationen in Russland sind wir sehr alarmiert über das repressive Vorgehen der russischen Regierung gegenüber russischen Nichtregierungsorganisationen.
Da Präsident Putin sich an diesem Wochenende zur Eröffnung der Messe in Hannover aufhalten wird, gehen wir davon aus, dass Sie ihn anlässlich Ihres Geburtstages treffen werden. Wir hoffen, dass auch Sie sich gegenüber Präsident Putin kritisch zur Demokratieentwicklung und Menschenrechtssituation in Russland äußern werden.
Wir würden es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn Sie als prominente Persönlichkeit mit politischem Profil, juristischer Expertise und wirtschaftlichem Know-How sich auch gegenüber der deutschen Öffentlichkeit zu den unübersehbaren Problemen in der Russischen Föderation positionieren würden.
· Die Zivilgesellschaft Russlands und ihre ausländischen Unterstützer werden zu Staatsfeinden erklärt, behindert und bedroht, und zwar in einem auffallend stalinistischen Jargon.
· Russische Unternehmer wurden und werden aufgrund vorgeschobener Steuerdelikte und dergleichen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, ihre Unternehmen werden zerschlagen und/oder enteignet und staatsnahen Nachfolgeunternehmen übertragen. Die russische Wirtschaft ist gekennzeichnet von Abhängigkeitsverhältnissen zur Exekutive und endemischer Korruption.
Eine verlässliche internationale Partnerschaft, eine Modernisierungspartnerschaft kann nicht entstehen und gedeihen, wenn nicht auch die - global vernetzte - Gesellschaft modern und mündig ist und das Recht hat, sich eigenständig für ihre vielfältigen Ziele zu engagieren und kritisch an politischen Prozessen teilzuhaben. Als namhafter Sozialdemokrat und ehemaliger Bundeskanzler könnten Sie durch ein klares Statement dazu beitragen, die Salonfähigkeit unkritischer Handels- und Geschäftsbeziehungen mit einem menschenrechtsfeindlichen Partnerland in Deutschland und Europa zu demontieren.
Der Begriff der Freundschaft ist uns sehr wichtig. Wir achten Ihre freundschaftlichen Beziehungen zu Vladimir Putin. Freundschaft verpflichtet jedoch auch zu Kritik.
Wenn Sie Putin vor isolationistischen Geisterfahrten warnen können, werden Sie bitte aktiv! Wenn das nicht möglich ist, machen Sie dies öffentlich deutlich und distanzieren sich von den Vorgehensweisen des russischen Präsidenten.
Es ist nicht zu spät zu einer Umkehr und Rückkehr zu einem vertrauensvollen Umgang Deutschlands und Russlands auf der politischen und zivilgesellschaftlichen Ebene. Wenn Sie Ihrem Namen als Lobbyist Ehre erweisen wollen, hätten Sie dieser Tage Gelegenheit dazu.
Für ein derartiges Engagement wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Happe
Mitglied des Vorstands
Berlin, den 5. April 2013
05.04.2013
Weiterlesen … Schischkin lehnt Teilnahme an Schriftsteller-Delegation zur New Yorker Buchmesse ab