Nachrichten

Putin unterzeichnet Gesetz zur Wahrung des Gedenkens an politische Verfolgungen

Präsident Putin hat am 9. März ein von der russischen Regierung eingebrachtes Gesetz unterzeichnet, das schon bestehende Gesetze (u. a. das Rehabilitierungsgesetz von 1991) um einige Bestimmungen zur Erinnerungspolitik ergänzt.

Staatsorgane auf föderaler und regionaler Ebene sind demnach berechtigt, die Erinnerung an die Opfer politischer Verfolgungen zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Massengräber von Opfern politischer Verfolgungen gefunden werden, sollen sie als Teil des Kulturerbes verzeichnet und zu Gedenkstätten gemacht werden.

Außerdem können die Behörden Nichtregierungsorganisationen sowie Bürger unterstützen, die in diesem Bereich tätig sind. Ausdrücklich genannt werden hier die Suche nach Massengräbern Verfolgter, aber auch die Recherche und Bekanntgabe von "Archivdokumenten über die Geschichte der politischen Repressionen" sowie die Durchführung von Ausstellungen zu diesem Thema.

12. März 2016

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Kleptokratie im Kreml

Unter diesem Titel finden Sie hier einen Beitrag von Jan Plamper in der FAZ vom 4.3.2016.

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Die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm löst sich auf

Einer der aktivsten MEMORIAL-Verbände, die Jugendorganisation von Perm, wird ihre juristische Existenz beenden. Der Entschluss wurde bereits im November letzten Jahres gefasst. Man will damit einer zwangsweisen Registrierung als „ausländischer Agent“ zuvorkommen.

Die Jugendorganisation war 1998 gegründet worden. Sie verfügte über einen festen Mitarbeiterstab und arbeitete an etlichen langfristigen Projekten.

So organisierte der MEMORIAL-Verband mithilfe von Freiwilligen Unterstützung für Opfer politischer Verfolgungen und ehemalige Lagerhäftlinge. Es gab ein internationales Austausch-Programm - jährlich arbeiteten 50-60 Freiwillige aus Perm in anderen europäischen Ländern, und umgekehrt kamen 30-40 Freiwillige aus dem Ausland nach Perm.

Bis zuletzt wurde die Organisation von ausländischen Stiftungen unterstützt, was nie bestritten wurde, wie Vorstandsmitglied Robert Latypow betont: „Das Jugend-MEMORIAL hatte bis in die letzte Zeit finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Am 31. Januar lief unser letzter Vertrag aus. Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir diese Gelder bekommen.“

Seit 2012 hätten alle Nichtregierungsorganisationen gravierende Probleme, und das nicht nur infolge des „Agentengesetzes“, so Latypow: „Es geht um eine ganze Reihe von Gesetzen und vor allem auch um die Rechtspraxis. Dies nimmt allen unabhängigen Organisationen, die den Machthabern nicht nahestehen, die Luft zum Atmen.“

Mehrere Projekte werden laut Latypow zwar jetzt eingestellt, andere dagegen sollen von MEMORIAL Perm fortgeführt werden, das keinerlei Finanzierung aus dem Ausland erhält. Auch das Jugend-MEMORIAL "lebt, es beendet nur seine Existenz als juristische Person..... Wir werden weiterleben und weiter arbeiten."

29.2.2016

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Denkwege durch Moskau

Maria Birger, Doktorandin an der Humboldt-Uni, schildert ihre Eindrücke von längeren Moskau-Aufenthalten in den Jahren 2011 und 2015. Den Bericht finden Sie hier.

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Abrechnung mit AGORA

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

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KGB-Akten bis 2044 gesperrt

Petition für die Freigabe der Akten zurückgewiesen

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Bücherverbrennung in Komi

Von Soros-Stiftungen geförderte Publikationen sollen aus Bibliotheken entfernt werden

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MEMORIAL Rjasan "Organisation des Jahres"

Die regionale Ausgabe der „Novaja gazeta“ hat MEMORIAL Rjasan zur „Gesellschaftlichen Organisation des Jahres“ erklärt. Journalisten und eine Expertengruppe aus Lesern der Zeitung hatten eine Kandidatenliste für diese Nominierung erstellt. Aus dieser Liste konnten die Leser eine Organisation auswählen. Ihre Entscheidung fiel zugunsten von MEMORIAL Rjasan.

Die „Novaja gazeta“ hält dazu fest:
MEMORIAL Rjasan „hat sich in diesem Jahr für die Schaffung von Wohnraum für Waisen und für Barrierefreiheit für Gehbehinderte eingesetzt. Es hat die Aktion „Rückgabe der Namen“ zum Gedenken an politisch Verfolgte fortgeführt. Die Bedeutung von MEMORIAL für das öffentliche Leben der Region kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

15. Januar 2016

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Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka

Staatsanwaltschaft soll mögliche Verletzung der Verfassung und Überschreitung ihrer Vollmachten durch Beamte des Justizministeriums untersuchen

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Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

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Oberstes Gericht gibt NGO recht

Geldstrafe muss zurückerstattet werden

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Skandalöses Urteil in Moskau

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

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Präsentation von Andrzej Wajdas "Katyn" in Petersburg untersagt

Das russische Kultusministerium hat untersagt, Andrzej Wajdas Film „Katyn“ in den Räumlichkeiten des Wissenschaftlichen Informationszentrums von MEMORIAL Petersburg zu zeigen. Die Organisation habe hierfür nicht die Berechtigung des Ministeriums (die nach einer Gesetzesnovelle des letzten Jahres erforderlich ist). In dem Schreiben der Behörde, das Memorial heute erhielt, steht im übrigen fälschlich „Chatyn“ statt „Katyn“. Ein Verstoß wird mit administrativen Geldstrafen geahndet.

Wajdas Film ist in Russland bereits mehrfach gezeigt worden, auch im staatlichen Fernsehen; allerdings wurde eine geplante Vorführung im Oktober dieses Jahres aus denselben Gründen unterbunden.

Das Joffe-Zentrum hat die Präsentation abgesagt und bekannt gegeben, die Frage mit dem Ministerium zu klären.

Am Abend des 26. November tauchten indes ein Vertreter des örtlichen Staatsanwalts unter Begleitung von sieben Polizisten beim NITs auf, angeblich um sich zu vergewissern, dass der Film tatsächlich nicht gezeigt wurde. Bei der Gelegenheit erzwangen sie sich auch zu den anderen Räumlichkeiten der Organisation gewaltsam Zutritt.

26. November 2015

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