Nachrichten

Eine neue Welle von Repressionen?

Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial

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Proteste in zahlreichen russischen Städten gegen Korruption

Am Sonntag, dem 26. März, ist es in ganz Russland in 82 Städten zu Demonstrationen gegen Korruption gekommen –so in Moskau, Petersburg, Perm, Jekaterinburg, Nizhnij Nowgorod, Woronezh, Krasnodar, Wladiwostok, Omsk, Machatschkala (Dagestan) und etlichen weiteren.

Initiator der Proteste war Alexej Navalnyj. Er hatte kürzlich ein fast 50minütiges Video ins Netz gestellt, in dem er – nicht zum ersten Mal – Regierungschef Dmitrij Medwedew beschuldigt, sich eine Reihe von Luxus-Immobilien zugelegt zu haben (die offiziell nicht ihm, sondern gemeinnützigen Stiftungen gehören sollen, die er aber nutze).

Es kam zu zahlreichen Festnahmen – in Moskau waren es über 850 (unter ihnen auch Navalnyj selbst). Das Büro von Navalnyjs Anti-Korruptions-Stiftung wurde durchsucht, etliche der Mitarbeiter wurden festgenommen und werden die Nacht über in Haft bleiben (zur Last gelegt wird ihnen ein Verstoß gegen Art. 19.3 des Ordnungsstrafrechts - Widerstand gegen die Staatsgewalt).

Die Website ovdinfo.org, die gewöhnlich unmittelbar und detailliert über Festnahmen und den folgenden Verbleib der Festgenommenen, über Verfahren gegen sie sowie über ihre evtl. Freilassung berichtet, war (und ist teilweise noch) lahmgelegt durch eine DDOS-Attacke,die Betreiber der Seite verbreiteten ihre Informationen aber über die sozialen Netze und über andere Seiten.

26. März 2017

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Ildar Dadin wird freigelassen

Das Oberste Gericht in Russland hat heute entschieden, dass Ildar Dadin umgehend freizulassen ist. Es folgt damit dem Urteil des russischen Verfassungsgerichts, das kürzlich die Verurteilung Dadins für widerrechtlich erklärt hatte, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

Dadin hatte in Moskau immer wieder Protestkundgebungen durchgeführt, fast immer Einzelmahnwachen, die nicht angemeldet werden müssen. Seine Verurteilung nach dem umstrittenen Artikel 212.1 des Strafgesetzbuches hatte massive Proteste ausgelöst.

In seiner Haft in einer Strafkolonie in Karelien hatte Dadin in einem aufsehenerregenden Brief auf Folter und Misshandlungen in dieser Kolonie hingewiesen. Bald darauf wurde er in eine andere Strafkolonie im Altaj-Gebiet überführt.

Seine Freilassung wird in den nächsten Tagen erwartet.

22. Februar 2017

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MEMORIAL International ruft zur Gedenkkundgebung für Boris Nemzow auf

Aus dem Aufruf von MEMORIAL:

„Vor zwei Jahren, in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 2015, wurde Boris Nemzow etwa 100 Meter vom Kreml entfernt erschossen. Das war ein politischer Mord – nicht der erste im postkommunistischen Russland, und es ist alles andere als sicher, dass es der letzte war.

Die Verantwortung der russischen Machthaber für die in Russland gezüchtete Atmosphäre voller Hass gegen jegliches Andersdenken liegt offen zu Tage. Gerade dieser Hass ist der Beweggrund der Mörder.

Am 26. Februar, am Tag vor dem zweiten Jahrestag seiner Ermordung, wird in Moskau ein Gedenkmarsch für Boris Nemzow stattfinden. Seine Teilnehmer wollen seiner gedenken und rufen dazu auf, nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Auftraggeber dieses Verbrechens sowie der anderen politischen Morde in Russland zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus fordern sie die Freilassung der politischen Gefangenen, ein Ende der Verfolgung Andersdenkender und die Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Freiheiten im Land.“

Es folgen Angaben zu Ort und Ablauf der Kundgebung.

In etlichen anderen russischen Städten sind ebenfalls Kundgebungen geplant (u. a. in Nizhnij Novgorod und Voronezh), ebenso im Ausland (so in Prag am 27.2., Köln am 4.3.)

22. Februar 2017

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Russisches Verfassungsgericht: Urteil gegen Ildar Dadin muss revidiert werden

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat entschieden, dass das Urteil gegen Ildar Dadin revidiert werden muss.

Ildar Dadin war am 7. Dezember 2015 nach Artikel 212.1 StGB zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Den umstrittenen Artikel 212.1, gegen den Dadin auch geklagt hatte, hält das Gericht für verfassungskonform. Allerdings sei das vorgesehene Strafmaß unverhältnismäßig, wenn es sich lediglich um eine mehrfach festgestellte Ordnungswidrigkeit handelt. Es empfiehlt eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass es erst dann Anwendung findet, wenn Kundgebungen nicht friedlich verlaufen oder Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind.

10. Februar 2017

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Verfahren gegen Leiter von MEMORIAL in Karelien Jurij Dmitriev

Breite Solidarität mit Dmitriev

Am 13. Dezember wurde der Historiker Jurij Dmitriev, Leiter des Memorial-Verbands in Karelien, verhaftet. Ihm wird „Kinderpornografie“ vorgeworfen, als „Beleg“ dienen Fotos von seiner Pflegetochter, die er aus medizinischen Gründen auf Anraten des Jugendamts angefertigt und in seinem Computer gespeichert hatte.

Drei Tage vor seiner Verhaftung war Dmitriev unter einem Vorwand in eine Behörde geladen worden (ohne ersichtlichen Grund). Nach seiner Rückkehr stellte er fest, dass während seiner Abwesenheit jemand in seine Wohnung eingedrungen und seinen Computer inspiziert hatte. Zwei Tage danach, am 12. Dezember, ging eine anonyme Anzeige gegen ihn ein.

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Glückwunschschreiben von Michail Gorbatschow

Gorbatschow gratuliert MEMORIAL zum 28jährigen Bestehen

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MEMORIAL International zu hoher Geldstrafe verurteilt

MEMORIAL International ist heute zu einer Ordnungsstrafe von 300.000 Rubeln (etwa 4.400 Euro) verurteilt worden.

Der Organisation wird vorgeworfen, sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ registriert zu haben, was nach Artikel 19.34, Teil 1 des Ordnungsstrafrechts mit entsprechenden Geldstrafen geahndet wird. Diese Maßnahme hatte das Justizministerium unmittelbar nach der umstrittenen Registrierung als „Agent“ bei Gericht beantragt, ohne das Ergebnis auch nur des Widerspruchs dagegen, geschweige denn der folgenden Klage abzuwarten.

Der Einstufung als „Agent“ hatte MEMORIAL zunächst widersprochen, da internationale Organisationen laut einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts gar nicht als "ausländische Agenten" gelten können. Nachdem der Widerspruch abgelehnt worden war, reichte Memorial am 21. November Klage ein.

MEMORIAL wird auch die heutige Gerichtsentscheidung anfechten. Die im November eingereichte Klage gegen die diskriminierende Registrierung soll am 16. Dezember vor einem Moskauer Bezirksgericht verhandelt werden.

7. Dezember 2016

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Wiederholte Schändung von Mahnmalen

Denkmale zum Gedenken an den Terror der Stalin-Zeit werden immer wieder geschändet. Jüngst kam es zu Schmierereien in Tomsk und bei Magadan. Auf der Rückseite des Mahnmal in Tomsk wurde ein Stalin-Bild angebracht, offenbar mit einer Schablone, so dass weitere Aktionen dieser Art zu erwarten

Bei Magadan wurde das bekannte, von Ernst Neizvestnyj gestaltete Mahnmal mit einem roten Stern und der Aufschrift „Stalin lebt“ versehen. Diese Skulptur„Maske der Trauer“ wurde an einem Berghang bei Magadan errichtet und im Juni 1996 eingeweiht. Seinerzeit befand sich dort die Station, von der die Gefangenentransporte in die Lager von Kolyma abgingen.

7. Dezember 2016

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Valentina Tscherewatenko erhält Menschenrechtspreis

Deutsch-Französischer Menschenrechtspreis erstmals in Berlin verliehen

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Spendenaufruf für MEMORIAL International

Vor einigen Wochen wurde – nach einer Reihe von MEMORIAL-Verbänden - auch MEMORIAL International zum „ausländischen Agenten“ erklärt. Diese Entscheidung wird zwar gerichtlich angefochten, die Konsequenzen lassen indes nicht auf sich warten. Die Lage von MEMORIAL wird zunehmend prekär, angesichts drohender Strafzahlungen nicht zuletzt auch finanziell.

Etliche namhafte internationale Persönlichkeiten haben ihre Solidarität mit MEMORIAL bekundet und zu Spenden aufgerufen, den Text (in deutscher, englischer und russischer Sprache) finden Sie hier.

MEMORIAL Deutschland dankt den Initiatoren und schließt sich dem Aufruf an.

30. November 2016

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Widerspruch gegen Registrierung als „ausländischer Agent“ abgelehnt

Das russische Justizministerium hat den Widerspruch von MEMORIAL International gegen die Registrierung als „ausländischer Agent“ zurückgewiesen. Ein entsprechendes Schreiben ging am 17. November bei der Organisation ein.

MEMORIAL hatte in erster Linie damit argumentiert, dass sich das „Agentengesetz“ nicht auf internationale Nichtregierungsorganisationen beziehe, auch dann nicht, wenn sie ihren Sitz in Russland hätten. Das russische Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil über dieses Gesetz ausdrücklich festgehalten, dass es sich nur auf russische NGOs beziehe.

Das russische Justizministerium betont dagegen in seinem Bescheid, dass eine internationale NGO, die in Russland nach russischem Gesetz gegründet und beim russischen Justizministerium registriert worden sei, in jedem Fall als russische Organisation gelte. International sind in dieser Sichtweise nur Organisationen, die außerhalb Russlands gegründet wurden.

MEMORIAL International wird die Registrierung jetzt gerichtlich anfechten.

Unmittelbare Konsequenzen drohen schon jetzt. Kurz nach der Registrierung erhielt MEMORIAL einen Bescheid über anstehende Strafzahlungen, weil die Organisation es unterlassen hat, sich von sich aus als „Agent“ registrieren zu lassen. Die Gerichtsverhandlung darüber ist für den 7. Dezember anberaumt.

20. November 2016

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