Nachrichten

Memorial und die Moskauer Helsinki-Gruppe richten offenen Brief an die Botschafter Iraks, Großbritanniens und der USA

In ihrem offenen Brief vom 2. April 2003 bringen die beiden Menschenrechtsgesellschaften die große Sorge um Leben und Sicherheit der Zivilbevölkerung in Irak zum Ausdruck. Mit der grundsätzlichen Ablehung des Krieges wird gleichzeitig auf die Verletzung der Grundlagen unserer Weltordung verwiesen, die - wie unvollkommen und unsicher auch immer - die Hoffung auf eine neue, auf den Normen des Rechts begründete Ordnung begründet.

Die gegen den Irak Krieg führenden Parteien werden aufgerufen

- die Angriffe auf "Städte, die von der Zivilbevölkerung noch nicht verlassen wurden, einzustellen",
- der Bevölkerung die Zeit und Möglichkeit einzuräumen, die Gebiete der Kampfhandlungen über einen "sicheren humanitären Korridor" zu verlassen,
- den "Rückzug der Bevölkerung in Gebiete, die von der gegnerischen Partei kontrolliert werden, nicht zu behindern",
- der Bevölkerung, die sich in Gebiete zurückgezogen hat, die von den gegen den Irak Krieg führenden Parteien kontrolliert werden, "unverzüglich die notwendige Hilfe, einschließlich Wasser, Nahrung, Medikamente und Zeltunterkünfte" zukommen zu lassen.

Die politische und militärische Führung von Irak wird aufgerufen

- den Rückzug der Zivilbevölkerung aus den Gebieten des Kriegsgeschehens nicht zu behindern, auch wenn diese sich auf Territorium der gegen Irak Krieg führenden Parteien zurückzieht,
- humanitäre Hilfe, "von welcher Seite auch immer", nicht zu behindern
- keine militärischen Objekte in Wohngebiete oder unmittelbare Nähe von Krankenhäusern, Versorgungseinrichtungen, Kulturgütern usw. zu verlagern.

2.4.2003

Weiterlesen …

Associated Press: Menschenrechtslage in Tschetschenien spitzt sich offenbar zu

Frankfurt/Main (AP)
In Tschetschenien verschwinden nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" immer häufiger Menschen. Nach dem Geiseldrama im Moskauer Musical-Theater "Nordost" im Oktober vergangenen Jahres sei die Zahl der Vermissten deutlich gestiegen, berichtet die Zeitung am Dienstag unter Bezug auf gemeinsame Recherchen mit der "Süddeutsche Zeitung". Allein im tschetschenischen Bezirk Schali seien seit Dezember 2002 mindestens 48 Menschen entführt worden, berichtetet das Blatt unter Berufung auf einen hohen Polizeioffizier. Acht davon seien ermordet aufgefunden worden, hieß es. Von den übrigen fehle jede Spur. Keiner der 48 sei ein Rebell gewesen. Außerdem ermordeten Spezialeinheiten der russischen Polizei und Greiftrupps des Moskauer Innenministeriums "straflos Zivilisten", zitierte das Blatt den Offizier weiter. Eine solche Gesetzlosigkeit habe es in Tschetschenien selbst in den schlimmsten Jahren unter der Rebellenregierung nicht gegeben. Die Angaben des Mannes deckten sich mit Erkenntnissen des Europarats und der Menschenrechtsorganisation Memorial, hieß es. Dem Blatt zufolge berichtete der Leiter der Vermisstenabteilung der tschetschenischen Verwaltung, Scheich Achmed Abdurachmanow, von mehr als 40 Massengräbern. Memorial zufolge benutzen die russischen Todesschwadronen Sprengstoff oder trennen Köpfe ab, um die Identifizierung der Opfer zu erschweren oder unmöglich zu machen, hieß es. Unterdessen haben 60 prominente russische Kulturschaffende öffentlich die Aufnahme von Verhandlungen zur Beendigung des Tschetschenien-Konflikts gefordert. In dem unter anderen von Schachgroßmeister Garry Kasparow, Filmregisseur Piotr Todorowsky und dem Schriftsteller Wladimir Woinowich unterzeichneten Appell heißt es, der Tod tausender russischer Soldaten und zehntausender Zivilisten könne weder mit übergeordneten Staatsinteressen noch mit der Bedrohung durch den weltweiten Terrorismus gerechtfertigt werden.

Weiterlesen …

Keine Plakataktion am Tag des Sieges

MEMORIAL Deutschland begrüßt die Tatsache, dass die 65-Jahr-Feier des Tags des Sieges in Moskau ohne die ursprünglich geplante Stalin-Plakataktion stattfinden konnte. Die umstrittene Aktion hatte zahlreiche Proteste im In- und Ausland ausgelöst. Auch MEMORIAL Deutschland hatte sich mit einem Schreiben in dieser Sache an den russischen Botschafter gewandt.
Bereits am 2. März 2010 hatte MEMORIAL International in aller Schärfe gegen die Aktion protestiert, die die Ehre der in diesem Krieg Gefallenen verletze. Dieser weitere Schritt auf dem Weg einer Rehabilitierung des Stalinismus stehe in eklatantem Widerspruch zu dem, was diese für das Vaterland getan hätten, das gerade die kommunistischen Machthaber an den Rand der Katastrophe brachten.
Wie in zahlreichen anderen Städten hatte auch in Syktyvkar/Komi der dortige MEMORIAL-Verband im Vorfeld der Feierlichkeiten erreicht, dass keine Stalin-Plakate angebracht wurden.
Vladivostok war zuletzt die einzige Stadt, in der noch Stalin-Plakate aufgehängt waren. MEMORIAL International richtete am 1. Mai an den Gouverneur Sergej Darkin ein Protestschreiben mit dem Appell, die Plakate zu entfernen. Dies wurde auf der Internet-Seite der Stadt offiziell zugesagt. So konnte dieser große Tag schließlich von allen gemeinsam in Würde gefeiert werden.

Weiterlesen …

MEMORIAL kondoliert polnischem Botschafter in Russland

und bringt seine tiefe Bestürzung über die „entsetzliche Katastrophe bei Smolensk“ zum Ausdruck, die der Tragödie von Katyn vor 70 Jahren eine weitere in geradezu schicksalshafter Weise hinzufüge. „Unter den Toten befinden sich auch Kollegen, die mit uns an der Aufklärung über Katyn und der Bewältigung dieser Vergangenheit gearbeitet haben.
Wir bitten Sie, Herr Botschafter, dem polnischen Volk unser tiefempfundenes, aufrichtiges Beileid zu übermitteln.
Wir bitten Sie auch, unser Beileid den Familien und Angehörigen all derer zu übermitteln, die bei dieser Flugzeugkatastrophe ums Leben gekommen sind.“

Weiterlesen …

Proteste gegen Stalin-Plakataktion offenbar erfolgreich

Laut GZT.ru vom 26.03.2010 werden keine Stalin-Plakate anlässlich der 65-Jahr-Feier des Tags des Sieges in Moskau aufgehängt werden. GTZ.ru beruft sich dabei auf die Erklärung eines Vertreters des Organisationsausschusses gegenüber der Agentur Ria-Novosti. Arsenij Roginski begrüßte diese Entscheidung im Namen von MEMORIAL ausdrücklich, wies jedoch darauf hin, dass dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf „Druck von oben“ erfolgt sei.
Wie aus Kreisen des Moskauer Bürgermeisters bekannt geworden war, sollten in ganz Moskau anlässlich des 65. Jahrestags des Großen Sieges Stalin-Plakate aufgehängt werden.
Dieser weitere Schritt auf dem Weg einer Rehabilitierung des Stalinismus hätte in eklatantem Widerspruch zu dem gestanden, was die in diesem Krieg Gefallenen für eben das Vaterland getan haben, das die kommunistischen Machthaber an den Rand der Katastrophe brachten.

Weiterlesen …

Aufruf russischer Künstler und Wissenschaftler: LASST UNS DEN TSCHETSCHENIENKRIEG GEMEINSAM BEENDEN

Der zweite Tschetschenienkrieg dauert bereits mehr als drei Jahre, ein Krieg, in dem es - wie in anderen auch - keinen Sieger geben wird. Den Tod Tausender russischer Soldaten und Offiziere sowie zehntausende Opfer unter der Zivilbevölkerung, die Zerstörung ganz Tschetscheniens sind weder mit einer "staatlichen Notwendigkeit" noch mit Überlegungen über die Bedrohung durch den "weltweiten Terrorismus" zu rechtfertigen. Weder die Verluste an Menschen und Material noch die moralischen Verluste sind in ihrer Höhe hinnehmbar. In den letzten Jahren wurde uneingeschränkte Anwendung von Gewalt zur Norm der Staatspolitik, die Kalaschnikow zum Verständigungsmittel zwischen den Völkerschaften.

Das Drama im Theater an der Dubrowka war eine Antwort auf die Gewalt und ein Beweis für die Niederlage der imperialen Politik Russlands im Kaukasus. Die Führung des Landes trifft, wie es uns scheint, eine falsche Wahl, wenn sie sich jeglicher Friedensinitiative verweigert und auf einem Krieg "bis zum siegreichen Abschluss" besteht. Aber das Andenken an die Opfer im "Nord-Ost" fordert keine Rache, sondern eine andere Lösung des Problems: nur ein beiderseitiger Verzicht auf militärische Aktionen kann neue sinnlose Opfer vermeiden helfen. Die Führung Russlands muss diesen politischen Schritt vollziehen und den Verhandlungsprozess in Gang setzen. Geschieht dies nicht, erwarten uns alle ein Mehr an Angst und gegenseitigem Hass, ein endloser Partisanenkrieg, neue "Säuberungen" und neue Terrorakte.

Russland und Tschetschenien sind des Krieges müde, sie brauchen Frieden. Grausamkeit findet keine Rechtfertigung, unabhängig, ob sie von Tschetschenen oder Russen ausgeht. Die Banditen auf beiden Seiten dürfen nicht ohne Strafe davon kommen. Wenn die russische Seite zu Recht die Grausamkeit der (tschetschenischen) Kämpfer verurteilt, muss sie gleichzeitig von den barbarischen "Säuberungen", den Folterungen, den Hinrichtungen ohne Prozess, allen sinnlosen Strafaktionen und dem ständigen Anwerben neuer Anhänger in den Reihen der Separatisten Abstand nehmen.

Nach Angaben von Soziologen tritt die Mehrheit der Russen für eine Beendigung des Krieges und für Verhandlungen ein. Die russische Führung braucht den Willen zum Frieden und darf sich nicht nach dem Trägheitsgesetz vom Krieg treiben lassen. Die Regierung muss die ersten Schritte hin zu einer Aussöhnung machen. Das verlangen sowohl das rationale Denken, als auch das Recht und schließlich die schlichte Humanität, ohne die eine jegliche staatliche Politik ihre Rechtfertigung und ihren Sinn verliert. Nicht die Resolutionen des Europarats, sondern die eigenen humanistischen Traditionen der russischen Kultur müssen zum Maßstab der staatlichen Politik werden. Dann müssten wir nicht wieder unsere Wege in der Geschichte mit Eisen und Blut zeichnen. Wir rufen unsere Landsleute dazu auf, Passivität und Gleichgültigkeit abzulegen. Der Staat - das sind wir! Unser Land ist so, wie wir es gestalten! Jeder Einwohner Russlands kann auf den Gang der Ereignisse Einfluss nehmen, wenn er offen seinen Friedenswillen zum Ausdruck bringt, wenn er sich an gewaltlosen Antikriegsaktionen, am Sammeln von Mitteln für die humanitäre Flüchtlingshilfe beteiligt, wenn er für die Politiker der "Partei des Friedens" stimmt und den Führern der "Kriegspartei" seine Unterstützung versagt.
Wir wenden uns insbesondere an unsere Kollegen aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft. Wir schlagen ihnen vor, sich diesem zur Unterzeichnung offen liegenden Appell anzuschließen, sich an neuen humanitären, zum Frieden führenden Initiativen zu beteiligen und ihren ganzen Einfluss darauf zu verwenden, Fremdenfeindlichkeit, aggressivem Nationalismus und Chauvinismus zu widerstehen - im täglichen Leben und in der großen Politik.

Juri Arabow, Juri Afanassjew, Lija Achedshakowa, Bella Achmadulina, Anatoli Achutin, Leonid Bashanow, Leonid Batkin, Michail Berg, Andrej Bitow, Alla Bossart, Jewgeni Bunimowitsch, Pjotr Wail, Arkadi Waksberg, Boris Wassiljew, Wladimir Wischnewski, Georgi Wladimow, Wladimir Woinowitsch, Sergej Gandlewski, Alexandr Gelman, Illarion Golizyn, Alexandr Gorodnizki, Lidija Grafowa, Lew Gudkow, Wladimir Daschkewitsch, Weronika Dolina, Denis Dragunski, Ion Druze, Wadim Shuk, Wiktor Jerofejew, Michail Slatkowski, Leonid Sorin, Igor Irtenjew, Fasil Iskander, Garri Kasparow, Juli Kim, Galina Kornilowa, Alexej Kortnew, Juli Krelin, Grigori Krushkow, Alexandr Mirsajan, Daniel Mitljanski, Juri Norschtejn, Gleb Panfilow, Jewgeni Rejn, Mark Rosowski, Lew Rubinschtejn, Olga Sedakowa, Wiktor Slawkin, Alexandr Tkatschenko, Pjotr Todorowski, Natalija Trauberg, Ljudmila Ulizkaja, Alexandr Fillipenko, Vater Georgi Tschistjakow, Inna Tschurikowa, Dmitri Schachowski, Wiktor Schenderowitsch, Sergej Jurski, Alexej Jablokow, Igor G. Jakowenko.

Weiterlesen …

Offener Brief von MEMORIAL Deutschland e.V. an den Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Situation in Tschetschenien

An den
Bundeskanzler

Herrn Gerhard Schröder

Berlin

12.3.2003

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Erlauben Sie uns, trotz - und gerade auch - wegen der alles überschattenden Kriegsgefahr im Mittleren Osten, Ihre Aufmerksamkeit auf die weiterhin dramatische Situation in Tschetschenien zu lenken.

Wir, MEMORIAL Deutschland e.V., sind die deutsche Sektion der internationalen Menschenrechtsorganisation MEMORIAL, die seit ihrer Gründung 1988 durch Bürgerrechtler um Andrej Sacharow für die Aufarbeitung der Geschichte des Kommunismus und die Durchsetzung der Menschenrechte in den Staaten der früheren Sowjetunion eintritt.

MEMORIAL hat sich stets nachdrücklich für eine politische Lösung des Tschetschenien-Konflikts eingesetzt. Dieser Konflikt hat, wie Sie wissen, in den vergangenen Jahren an Intensität nicht abgenommen, sondern provoziert täglich neues Unrecht und ein für europäische Maßstäbe kaum vorstellbares Leid: durch sein Abgleiten in terroristische Gewalttaten ebenso wie durch die gleichzeitigen massiven Übergriffe auf die Zivilbevölkerung.

Nach Jahren des blutigen Konflikts gilt auch für Tschetschenien, dass Krieg keine Lösung sein kann.

Um jedoch einer politischen Lösung überhaupt wieder näherzukommen, halten wir es für wichtig, zu rechtsstaatlichen Grundsätzen gerade in der Gewaltanwendung durch die russischen Regierungstruppen zurückzukehren. Stellt sich - wie in dieser Art von Konflikten beinahe zwangsläufig - generell die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel, so gilt dies im Falle des Tschetschenien-Konflikts in besonderer Weise. Der weitgehend rechtsfreie Raum, in dem diese Auseinandersetzung stattfindet, eröffnet keine Perspektive für einen irgendwie gearteten Verhandlungsprozess. Den Anfang könnten jedoch die vorhandenen Normen der russischen Militär- und Kriegsgesetzgebung machen, die nachweislich nicht zum Tragen kommen (siehe Anlage).

Wir appellieren daher an Sie, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation, die sich auch in Ihrem guten persönlichen Verhältnis zu Präsident Putin widerspiegeln, zu nutzen, um in diesem Sinne auf eine politische Lösung des Konflikts hinzuwirken.

Dabei gilt es insbesondere, der Rechtlosigkeit Einhalt zu gebieten und der vorliegenden russischen Gesetzgebung ihre buchstäblich notwendige Geltung zu verschaffen.


Mit freundlichen Grüßen

MEMORIAL Deutschland e.V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
e-mail: info@memorial.de
web: www.memorial.de





Anlage

Rechtsgrundlagen für den Einsatz in Tschetschenien



1. Artikel 88 der Verfassung bestimmt, dass der Präsident im Falle einer realen Gefahr für die Sicherheit der Bürger oder die verfassungsmäßige Ordnung, die außerordentliche Maßnahmen erforderlich macht, durch Erlass im gesamten Hoheitsgebiet oder in einzelnen Regionen den Ausnahmezustand erklärt und den Föderationsrat sowie die Staatsduma unverzüglich davon in Kenntnis setzt. Der entsprechende Erlass muss durch den Föderationsrat bestätigt werden.

Das Gesetz über den Ausnahmezustand wurde bereits 1991 angenommen (Nr. 1252-1 vom 17.05.91). Es wurde jedoch weder während des ersten bewaffneten Einsatzes in Tschetschenien noch in der jetzigen Situation angewendet, obwohl die Machtorgane bei der Begründung des militärischen Einsatzes auf eben diese Situation Bezug genommen haben, die nach Artikel 4 Buchstabe a des Gesetzes Grundlage für die Erklärung des Ausnahmezustands sind: Versuch einer gewaltsamen Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung, Massenunruhen mit Gewaltanwendung, internationale Konflikte, Blockade einzelner Gebiete, Gefahr für Leben und Sicherheit der Bürger oder die ordentliche Tätigkeit staatlicher Einrichtungen.

Die Tatsache, dass das Gesetz über den Ausnahmezustand nicht angewendet werden soll, erklärt sich zunächst damit, dass dieses die Teilnahme der Streitkräfte an Maßnahmen zur Normalisierung der Lage nicht vorsiehtund diese Aufgabe den Truppen des Innenministeriums (MWD) überträgt (der Einsatz der Streitkräfte ist ausschließlich im Rahmen der Katastrophenhilfe zulässig). Ein weiterer Grund, der nicht offen ausgesprochen wird, sind die präzisen Vorschriften des Gesetzes über den Ausnahmezustand, das eine rechtliche Regelung für den Ausnahmezustand vorgibt und die genaue Angabe der staatlichen Stellen fordert, die für die entsprechenden Maßnahmen zuständig sind, sowie die Angabe von Ausmaß und Umfang der außerordentlichen Maßnahmen in dem entsprechenden Erlass und die erschöpfende Aufzählung der zeitweiligen Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Bürger und darüber hinaus Garantien enthält für die Rechte des Bürgers und den Schutz dieser Rechte (Artikel 8, 17, 18 ff) schafft.Artikel 27 bestimmt deutlich, dass die Einführung des Ausnahmezustands nicht als Grund für die Anwendung von "Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" dienen darf; die Artikel 28 und 33 bestimmen, dass die gesetzlich geregelte Anwendung von Gewalt und der Einsatz von Feuerwaffen während des Ausnahmezustand nicht geändert werden dürfen und Angehörige des Innenministeriums und Wehrpflichtige für die unrechtmäßige Anwendung von Gewalt und die Überschreitung ihrer dienstlichen Befugnisse, einschließlich der Verletzung der garantierten Bürgerrechte, zur Verantwortung gezogen werden. In der Tat werden mit dieser Regelung "die Hände gebunden" und der Ermessensspielraum (oder einfacher gesagt, die Willkür) bei der Durchführung bewaffneter Operationen erheblich eingeschränkt.


2. Zur Rolle der Streitkräfte:

Nach dem föderalen Gesetz über die VerteidigungNr. 61-FS vom 24.04.96 sind die Streitkräfte (...) dazu bestimmt, "einen Angriff gegen die Russische Föderation abzuwehren, die Integrität und Unverletzlichkeit des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation mit Waffengewalt zu schützenund darüber hinaus Aufgaben zu erfüllen, die sich aus völkerrechtlichen Verträgen der Russischen Föderation ergeben. Das ihrer Zweckbestimmung nicht entsprechende Heranziehen der Streitkräfte der Russischen Föderation zur Erfüllung von Aufgaben mit Waffengewalt erfolgt durch den Präsidenten der Russischen Föderation nach Maßgabe der föderalen Gesetze" (Artikel 10 Absatz 2 und 3). Im Zusammenhang mit dem genannten Artikel ist ohne Frage die Rede von bewaffnetem Schutz vor einem Angriff von außen, denn rechtlich gesehen kann bei einem Subjekt der Föderation (d.h. einer territorialen Einheit innerhalb des Landes) - und als solches gilt Tschetschenien offiziell - nicht von einem Angriff gegen die Russische Föderation gesprochen werden. Doch selbst wenn man davon ausgeht, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Angriff handelt, muss Artikel 19 des Gesetzes über die Verteidigung zur Anwendung gelangen, der die Einführung des Kriegszustands vorsieht. Der Artikel definiert den Kriegszustand als besondere rechtliche Regelung, die das Handeln der staatlichen und Selbstverwaltungsorgane bestimmt und mit der eine Einschränkung der Rechte und Freiheiten verbunden ist. "Im Kriegszustand können die Streitkräfte, andere Truppen, bewaffnete Kräfte und Einrichtungen militärisch zur Abwendung eines Angriffs unabhängig von der Ausrufung des Krieges eingreifen." Der Kriegszustand wird nach Artikel 87 der Verfassung jedoch durch den Präsidenten verhängt, der den Föderationsrat und die Staatsduma unverzüglich davon in Kenntnis setzt, der entsprechende Erlass muss durch den Föderationsrat bestätigt werden. Hier sollte nicht vergessen werden, dass der Kriegszustand in Übereinstimmung mit der Verfassung durch ein föderales Verfassungsgesetz geregelt werden muss (ein solches Gesetz wurde bislang nicht verabschiedet).

In diesem Fall wurde der Kriegszustand nicht ausgerufen. Wenn man also die Militäroperation in Tschetschenien aus Sicht des geltenden russischen Rechts betrachtet, kann man nur feststellen, dass es sich hier um einen bewaffneten Einsatz der Streitkräfte handelt, der nicht ihrer Zweckbestimmung entspricht.Gesetze, die die Modalitäten des Einsatzes von Waffen und militärischer Kontingente außerhalb ihrer Zweckbestimmung regeln, gibt es gegenwärtig nicht. Es folgt jedoch aus Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Gesetzes über die Verteidigung, dass ein Heranziehen der Streitkräfte und anderer bewaffneter Kräfte außerhalb ihrer Zweckbestimmung durch Erlass des Präsidenten erfolgen muss, der der durch den Föderationsrat bestätigt wird. In diesem Fall wurde kein derartiger Erlass veröffentlich und zur Bestätigung vorgelegt, der Einsatz der Streitkräfte zur Durchführung von Aufgaben, die nicht mit ihrer Zweckbestimmung verbunden sind, wird damit unmöglich.

3. Die breitangelegten militärischen Aktionen in Tschetschenien werden zumeist als Anti-Terror-Aktion begründet, wobei auf das Gesetz über den Kampf gegen den Terrorismus verwiesen wird (Nr. 130-FS vom 03.07.98). Tatsächlich heißt es in Artikel 7 dieses Gesetzes, das die Zuständigkeit der Stellen zur Bekämpfung des Terrorismus festlegt, dass das Verteidigungsministerium den Schutz von militärischen Objekten und Waffen, die Sicherheit der Seeschifffahrt und des Luftraums gewährleistet und auch an der Durchführung von "Anti-Terror-Operationen teilnimmt". Diese allgemeine Formulierung im Gesetzestext wird nicht näher erläutert und die Frage nach dem Wie, der Art und des Umfangs der Beteiligung bleibt offen.

Artikel 3 des Gesetzes über den Kampf gegen den Terrorismus definiert eine Anti-Terroroperationals "besondere Maßnahmen, die Terroranschläge verhindern, die Sicherheit von Menschen gewährleisten, Terroristen unschädlich machen und die Folgen eines Terroranschlags gering halten sollen". Kapitel III des Gesetzes regelt die Durchführung von Anti-Terror-Operationen.Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Operationsstabs vor, der aufgrund eines Regierungsbeschlusses gebildet wird und die unmittelbare Leitung einer solchen Operation unter Führung eines Vertreters des FSB oder des Innenministeriums (je nachdem, in wessen Kompetenzbereich die Durchführung einer bestimmten Anti-Terror-Operation fällt) wahrnimmt und auf der Grundlage eines besonderen Richtlinienpapiers tätig wird, das den Rahmenbestimmungen des föderalen Anti-Terror-Ausschusses entspricht. Der Operationsstab für die Anti-Terror-Operation hat allerdings das Recht, die notwendigen Kräfte und Mittel der föderalen Organe anzufordern, die unmittelbar mit dem Kampf gegen den Terrorismus befasst sind, u.a. auch des Verteidigungsministeriums (Artikel 11). Eine Analyse der oben genannten Definition einer Anti-Terror-Operation sowie verschiedener weiterer Bestimmungen des Gesetzes, insbesondere des Artikels 2 über die Grundsätze des Kampfs gegen den Terrorismus ("Priorität der Maßnahmen zur Vorbeugung des Terrorismus", "Zusammenwirken offener und verdeckter Methoden des Kampfes", "Priorität des Schutzes der Rechte derjenigen, die aufgrund eines Terrorakts gefährdet sind"), führt zu dem Schluss, dass das Gesetz bei Durchführung einer Anti-Terror-Operation den Spezialdiensten vorrangige Bedeutung einräumt und der Einsatz der Streitkräfte und deren Waffen nur als ergänzende Unterstützung erfolgen kann,in jedem Fall jedoch nicht zu schwerwiegenderen Folgen im Verhältnis zum eigentlichen Terrorakt führen darf, der verhindert werden sollte (Tod von Zivilisten, Zerstörung von Gebäuden, Infrastruktur usw.).

Der breitangelegte Einsatz der schwer bewaffneten Streitkräfte in Tschetschenien erfolgt also ohne überzeugende Rechtsgrundlage durch Verfassung und föderale Gesetze, d.h. in einem rechtlichen Vakuum, das breiten Raum für Willkür und Nichteinhaltung der grundlegenden Verfassungsrechte der Zivilbevölkerung lässt.

Weiterlesen …

Agence France-Presse: Verurteilung russischer Soldaten wegen Verbrechen gegen tschetschenische Zivilisten

Moskau, 6. März (AFP) - Wegen Verbrechen gegen tschetschenische
Zivilisten sind 50 russische Soldaten verurteilt worden, unter
ihnen sieben Offiziere. Seit dem Einmarsch russischer Einheiten
nach Tschetschenien im Oktober 1999 habe es insgesamt 168 Verfahren
gegen Soldaten wegen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung
gegeben, berichtete die Nachrichtenagentur Interfax am Donnerstag
unter Berufung auf den russischen Militärstaatsanwalt Alexander
Sawenkow. Über das Strafmaß für die verurteilten Soldaten wurde
zunächst nichts bekannt.

Menschenrechtsgruppen legen den Soldaten schwer wiegende Verstöße
gegen die Menschenrechte zur Last und beklagen die mangelnde
Ahndung seitens der Justiz. Der russische Präsident Wladimir Putin
hat mehrfach bekräftigt, dass schuldige Militärs gemäß dem Gesetz
bestraft würden. Die Soldaten kämpfen gegen Rebellen, die nach der
Unabhängigkeit der Kaukasusrepublik Tschetschenien von Moskau
streben.

bt/hei

AFP

Weiterlesen …

Erklärung der Gesellschaft MEMORIAL zum 50. Todestag von J. W. Stalin

Der 50. Jahrestag des Todes von J.W. Stalin als solcher ist zweifellos ein bedeutendes Datum. Wofür der Name Stalins in der russischen Geschichte steht, ist allgemein bekannt: für die endgültige Vernichtung auch der letzten Reste gesellschaftlicher und persönlicher Freiheit, für die komplette Verstaatlichung und Militarisierung der Wirtschaft sowie infolgedessen das rapide Absinken des Lebensstandards der Bevölkerung, für die gewaltsame Kollektivierung der Landwirtschaft und die Versklavung der Bauern, wodurch Millionen von Menschen im Wolgagebiet, in Kasachstan und in der Ukraine qualvoll verhungerten, für die unaufhörlichen politischen Repressionsmaßnahmen, darunter mehr als 700.000 Erschießungen allein in den 18 Monaten des "Großen Terrors", für Massendeportationen ganzer Völker, für gröbste außenpolitische Fehleinschätzungen, die unser Volk im Zweiten Weltkrieg viele Millionen Gefallene kosteten, für den "eisernen Vorhang", der die UdSSR vom Rest der Welt abspaltete und zu einem katastrophalen, bis heute nicht bewältigten wirtschaftlichen und geistigen Rückstand unseres Landes führte, sowie für die Einführung einer brutalen Kontrolle von Kunst und Wissenschaft durch die Partei, was unserer Kultur schwersten Schaden zufügte. All dieses ist in beträchtlichem, wenn nicht in entscheidendem Maß das "Verdienst" des Genossen Stalin, einer der unheilvollsten Persönlichkeiten der russischen Geschichte.

Erst der Tod des Diktators ermöglichte die ersten zaghaften Schritte zur Wiederbelebung des vom stalinistischen Regime verwüsteten Landes.

In den Medienveröffentlichungen der jüngsten Zeit werden jedoch meist nicht die oben genannten Tatsachen, sondern ganz andere Dinge thematisiert. Es ist unter Publizisten in Mode gekommen, "Ausgewogenheit" und "Objektivität" zu demonstrieren, indem nur flüchtig die Repressionsmaßnahmen und anderen "Auswüchse" kritisiert werden und sodann erklärt wird, dass Stalin im Großen und Ganzen zum Wohle Russlands gehandelt habe und ein großer Staatsmann gewesen sei. Mancherorts (im Gebiet Tomsk, in Dagestan und in Saratow) ging man so weit, in Zeitungsartikeln "im Interesse der Bewahrung einer objektiven historischen Erinnerung" vorzuschlagen, Stalin-Denkmäler zu errichten; es wurde sogar angeregt, die Stadt Zarizyn (heute Wolgograd) wieder in Stalingrad umzubenennen. Viele Journalisten interessieren sich offenbar nicht so sehr für die Klärung des Schicksals von Millionen ihrer Mitbürger, sondern eher dafür, ob Stalin auch tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben ist.

Auch die Gesellschaft "Memorial", die überlebenden Opfer der politischen Repressionsmaßnahmen und ihre Nachkommen haben das Ziel, die historische Erinnerung an den Stalinismus zu bewahren. Wir wollen unseren Gegnern ganz und gar nicht den Mund verbieten. Es ist ja gerade in unserem Interesse, die Wiederaufnahme einer intensiven öffentlichen Debatte über jene Periode der sowjetischen Geschichte anzuregen. (Bemerkt sei lediglich, dass es keine Frage der persönlichen Moral, der Kenntnis der nationalen Geschichte und auch keine Frage der politischen Meinung mehr ist, wenn staatliche Amtsträger beginnen, in der Öffentlichkeit die "hellen" und "dunklen" Seiten des Stalinismus gegeneinander aufzurechnen und abzuwägen. Im heutigen Deutschland müsste sich ein Staatsmann, der die Stirn hätte, öffentlich ähnlich "unvoreingenommene" Einschätzungen über Stalins damaligen deutschen "Kollegen" zu äußern, wohl innerhalb von zwei Stunden nach einem neuen Amt umsehen.) Aber eine solche Diskussion kann ernsthaft nur dann geführt werden, wenn man sich zum einen auf genaue und allgemein zugängliche historische Kenntnisse stützt und zum anderen klare und eindeutige moralische Kriterien anlegt, die zwischen den Diskutanten unstrittig sind: den naturgegebenen Wert des Lebens und die Würde des Menschen, das Recht und die Freiheit.

Leider herrscht in unserer Gesellschaft in der Praxis an beidem ein Mangel. Wichtigste Archivquellen waren über viele Jahre für Forscher nicht zugänglich und auch heute noch sind viele Unterlagen in staatlichen und behördeneigenen Archiven dem Zugriff entzogen. Die historische Literatur, auch die Lehrbücher und populärwissenschaftliche Werke, stecken voller Legenden, die sich bereits zu Lebzeiten Stalins und auch nach seinem Tod gebildet haben. Dies sind Probleme, die umgehend angegangen werden müssen.

Was die moralischen Werte betrifft, die die Gesellschaft zusammenhalten, sind wir uns bewusst, dass die Herausbildung und Verankerung solcher Werte im nationalen Bewusstsein in gewissem Sinne nicht nur Voraussetzung, sondern auch Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Diskussion historischer Probleme ist. Im Unterschied zu Deutschland, wo die Probleme der Vergangenheit seit fast 60 Jahren ständig im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, hat bei uns - nach der kurzen und ziemlich oberflächlichen stürmischen Debatte Anfang der 80er Jahre - die wirkliche Aufarbeitung der Vergangenheit durch die Gesellschaft noch gar nicht richtig begonnen.

Die Gesellschaft "Memorial" erklärt, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung der tragischen Lehren aus der russischen Geschichte auch heute noch eine sehr wichtige Aufgabe darstellt. Wir unterstützen weiterhin diejenigen (leider sind es nicht viele Menschen), die sich für eine solche Aufarbeitung stark machen - für historische, wissenschaftliche und publizistische Aufklärungsarbeit, Bürgerengagement und die aktuelle Verteidigung der Bürgerrechte. "Memorial" hofft, mit ihrer Arbeit auch künftig die Entwicklung der gesellschaftlichen Diskussion über unsere gemeinsame Vergangenheit anregen zu können.

Vorstand der Gesellschaft "Memorial"
5.3.2003
(Übersetzung aus dem Russischen: Andreas Koch)

Weiterlesen …

Gespräch von Memorial-Vertretern mit dem Leiter der Mission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

Am 21. Januar trafen sich Vertreter der Menschenrechtsorganisationen "Memorial", Human Rights Watch und des Verbands "Mütter Tschetscheniens" mit der Mission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Für "Memorial" nahmen Swetlana Gannuschkina, der Mitarbeiter des Menschenrechtszentrums Dmitri Gruschkin und das Vorstandsmitglied Alexander Tscherkassow an dem Gespräch teil, das zwei Stunden dauerte und unmittelbar vor dem Abflug der europäischen Parlamentarier in den Nordkaukasus stattfand.

Die wichtigste Frage, für die sich der Leiter der Mission, Lord Judd, interessierte, war die Haltung der Menschenrechtler zu dem für den 23. März angesetzten Referendum in der Tschetschenischen Republik. Die Gesprächspartner von Lord Judd erklärten einhellig, unter den Bedingungen des anhaltenden bewaffneten Konflikts und des faktisch geltenden Ausnahmezustands dürften keinerlei Referenden abgehalten werden.

Weiterlesen …

Zur Gefahr eines Krieges in Irak (Erklärung der Gesellschaft MEMORIAL)

Die Wahrscheinlichkeit des Beginns einer großangelegten Militäroperation gegen Irak wächst von Tag zu Tag

Weiterlesen …

Amnesty International zu der Ermorderung des Wissenschaftlers Nikolai Girenko und die Zunahme rassistischer Gewalt

Mörderische Patrioten. Nikolai Girenko kämpfte gegen die zunehmende rassistische Gewalt in Russland. Der Wissenschaftler musste sein Engagement mit dem Leben bezahlen

Weiterlesen …

Aufruf von Memorial an Präsident Medwedjew

Der russische Staat muss die Erschießungen von Katyn auch juristisch ein Verbrechen nennen

Weiterlesen …

MEMORIAL protestiert gegen Stalin-Plakate anlässlich des 65. Jahrestags des Sieges

Wie aus Kreisen des Moskauer Bürgermeisters bekannt wurde sollen in ganz Moskau anlässlich des 65. Jahrestags des Sieges Stalin-Plakate aufgehängt werden.
Dieser weitere Schritt auf dem Weg einer Rehabilitierung des Stalinismus steht in eklatantem Widerspruch zu dem, was die in diesem Krieg Gefallenen für ihr Vaterland getan haben - das Vaterland, das die kommunistischen Machthaber an den Rand der Katastrophe brachten, nachdem sie im Nichtangriffspakt gemeinsame Sache mit Hitler gemacht hatten.
„Sollten diese Stalin-Plakate tatsächlich in den Straßen Moskaus aufgehängt werden“ heißt es weiter in der Erklärung von MEMORIAL, „so würden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um an Ort und Stelle Plakate und Poster anzubringen und Stände aufzubauen, die die Verbrechen Stalins und dessen wahren Platz in der Geschichte des Großen Vaterländischen Kriegs aufzeigen.
Wir wissen, dass wir dabei auf die Hilfe unzähliger Menschen in Moskau rechnen können, die ihre Angehörigen verloren haben - der Kinder und Kindeskinder der Soldaten, die an der Front standen und denen dieser Sieg gehört.“
Die vollständige Erklärung finden Sie in deutscher Übersetzung hier und im Original hier

Weiterlesen …

Bundesverdienstkreuz für Roginskij

Arsenij Roginski erhält Bundesverdienstkreuz

Der Vorsitzende der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, Arsenij Roginskij, wurde mit dem Verdienstkreuz I. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Gewürdigt wird der jahrelange unermüdliche Einsatz Roginskijs für die Menschenrechte in Russland und die Vertiefung der deutsch-russischen Beziehungen.
Die Ordensverleihung findet in der kommenden Woche statt.
Weitere Informationen: hro.org/node/7431

Weiterlesen …

Kundgebungen für die Verfassung

Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL hatte gemeinsam mit der Moskauer Helsinki-Gruppe und der Organisation „Für Menschenrechte“ zu einer Demonstration für die Einhaltung von Artikel 31 der Verfassung am 31. Januar aufgerufen. In diesem Artikel geht es um das Recht auf Versammlungsfreiheit; es wird festgehalten, dass Bürger der Russischen Föderation das Recht haben, sich friedlich zu versammeln, Kundgebungen, Demonstrationen, Umzüge und Mahnwachen durchzuführen.
Die Kundgebungen, die jeweils am 31. des Monats stattfinden, um dieses Recht und diesen Verfassungsartikel zu verteidigen, wurden bisher regelmäßig unter fadenscheinigen bis lächerlichen Vorwänden verboten. Dieses Mal kamen trotzdem über 500 Teilnehmer zum Triumph-Platz. Etwa 100 von ihnen wurden von der Miliz festgenommen und nach einigen Stunden wieder freigelassen wurden, darunter Oleg Orlov (Leiter des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL), Ljudmila Aleksejeva (Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe) Boris Ponomarev (Leiter der Bewegung „Für Menschenrechte“), Boris Nemtsov und viele andere.
Kundgebungen fanden nicht nur in Moskau und Petersburg, sondern noch in vielen anderen Städten statt, darunter Nizhnyj Nowgorod, Archangelsk, Astrachan, Jaroslawl, Murmansk, Komsomolsk-na-Amur, Pskow und Osmk.
Siehe Berichte dazu unter: http://www.memo.ru/2010/01/31/picket_31.htm
http://blog.boell-net.de/blogs/russland-blog/archive/2010/01/31/keine-demonstrationsfreiheit-in-russland-proteste-gegen-die-aush-246-hlung-der-verfassung.aspx

Weiterlesen …

Oleg Orlov: Bericht über die Kundgebung am 31. Januar

As it turned out from the police report, I was detained for having shouted the slogans "Freedom!" and "Long live Article 31 of the Constitution!" So much for "freedom is better than unfreedom." [1]

Once again the authorities have stupidly broken up a peaceful protest. It was precisely because of the actions of the authorities that a huge traffic jam formed on the Garden Ring road.

But it would have been possible to permit a rally to be held on the Square, while allowing for the movement of traffic.

But no, they blocked off the centre of the Square, they did not let people in, forcing them into the road.

Weiterlesen …

Russische Zwangsarbeiterstiftung „Verständigung und Versöhnung“ wird ihre Arbeit fortsetzen

Die vom russischen Staat gegründete Stiftung zur Verwaltung der Kompensationszahlungen Deutschlands und Österreichs sowie der Industrieunternehmen, die während des Zweiten Weltkriegs sowjetische Zwangsarbeiter beschäftigten, soll entgegen ursprünglicher Pläne des dortigen Sozialministeriums nun doch nicht aufgelöst werden.
Auch MEMORIAL - mit Jelena Zhemkova im Aufsichtsrat der Stiftung vertreten - hatte geltend gemacht, dass die vor 16 Jahren gegründete Stiftung über ihre eigentliche Zielsetzung hinaus ehemalige Kriegsgefangene betreut, die keine Entschädigungszahlungen erhielten und u.a. auch mit finanzieller Unterstützung der deutschen „Stiftung Erinnerung,Verantwortung, Zukunft“ kranken und bedürftigen älteren Menschen, die Opfer des Nationalsozialismus wurden, weiterhin wichtige Hilfe leistet.
MEMORIAL kann die Entscheidung über den Fortbestand der Stiftung nur begrüßen.

Weiterlesen …

Suche